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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Liquidation von Gutachten



Masipulami
26.05.2020, 12:15
Hallo,
da ich gerade ganz am Anfang der Weiterbildung zum Facharzt bin, habe ich nun endlich mein erstes Gutachten fertig gestellt. Da wir selbst die Rechnung schreiben dürfen, frage ich mich nun: Was kann ich alles aufführen und welcher Zeitaufwand ist da sinnvoll. Es handelt sich um ein Betreuungsgutachten.
Darf ich Fahrtkosten abrechnen? Literaturrecherche bzw. den Zeitaufwand?
Kann mir jemand von euch da Tipps geben, wo ich Informationen dazu finden kann. Aus dem JVEG werde ich irgendwie nicht so richtig schlau. Kann ich nur z.B. nur die Anschläge berechnen oder auch die Kosten für den Ausdruck an sich? Was kann ich den grob an Zeit bemessen oder wieviele Seiten kann/ sollte ich in x Stunden schreiben, diktieren und korrigieren? Hat jemand zufällig eine Beispielrechnung, die er oder sie mit netterweise zur Verfügung stellen könnte.
Ich habe meine Kollegen schon gefragt, aber da wir weitestgehend alle "Frischlinge" von der Uni sind, hat keiner von uns so wirklich einen Plan und die Oberärzte lassen uns da ein wenig stehen. Leider.

jijichu
26.05.2020, 12:22
Welches Fach? M2 oder M3? Vielleicht kann Dir die Chefsekretärin eine alte Rechnung zukommen lassen, das wäre das beste

Masipulami
26.05.2020, 12:33
Ist in diesem Falle Psychiatrie- M2.

Masipulami
26.05.2020, 12:36
Ist in diesem Falle Psychiatrie- M2. Und nein, das CA- Sekretariat hat keine alten Rechnungen, da jeder ja selbst eine Schreiben kann und nichts übers Sekretatiat geht

morgoth
26.05.2020, 17:58
Ich kann mal eine Beispielrechnung anonymisieren.

Wenn du eine normale Textdarstellung wählst (in den alten Akten finden sich manchmal Vorgutachten mit 5 cm Seitenrändern beidseits und ähnliche Späße - das ist aber nicht mehr nötig ;-) ...):
Ich würde davon ausgehen, dass man für das Abfassen einer vollgetippten Seite irgendwo zwischen 20 und 60 Minuten veranschlagen kann - die Aktenlage geht i.d.R. schneller, als die eigene kritische zusammenfassende Beurteilung usw.
Aktenstudium an sich 150 Seiten pro Stunde, auch hier wieder Schwankungsbreite.
Für die Korrektur 10 Minuten pro Seite, wobei Word o.ä. ja während dem Tippen schon ggfs. mitarbeitet.

Ausdrucken 0,50 €/Seite.
Schreibgebühren an sich 0,90/1000 Zeichen, also Leerzeichen mitgezählt.

Bsp:
8 Seiten Betreuungsbegutachtung M2 mit „normaler“ Gerichtsakte (150 Blatt, davon aber viel Kontoauszüge...)
- 1 Stunde Anamnese & Exploration
- 1 Stunde Aktenstudium
- 3 Stunden Schreiben
- 1 Stunde Korrektur
= 6*75 = 450 Euro
zzgl.: Schreibgebühren (etwa 30€) und Ausdrucke (4€).

https://www.iww.de/cb/archiv/abrechnung-von-gerichtsgutachten-teil-1-so-rechnen-sie-gerichtsgutachten-auch-nach-dem-1-juli-2004-richtig-ab-f24944

Wichtig ist vor allem, dass du nicht doppelte Stundenzahlen abrechnest, weil du Anfänger bist, das ist definitiv dann Pech gehabt.

Für das Finanzamt gibt man diesen Betrag dann an, und es werden dann 42% wieder abgezogen. :-)

Edit:
Das Beispiel Betreuung M2 passt nicht ganz, i.d.R. sind bestehende Betreuungen nur noch M1.
Fahrtkosten 0,30/km Hin- und Rückfahrt zum Betroffenen
Literaturrecherche sehe ich kritisch - hier ist virtuell von Facharztwissen auszugehen und nicht gesondert abzurechnen.

Masipulami
27.05.2020, 15:06
Ok, danke schon einmal für die Info. Wie ist das eigentlich. Angenommen, ich benötige 1 Std. 35 für die Exploration.
Runde ich dann auf die volle Stunde auf- also 2 Stunden oder sage ich 1,5 Stunden?
Kann auch beim Aktenstudium sein. Bei dünnen Akten mit ein paar Seiten, gehts unter Umständen ja in 35 Minuten.

morgoth
27.05.2020, 16:22
Die letzte Stunde kann prinzipiell aufgerundet werden.
Jeden einzelnen Block aufrunden mache ich dafür persönlich nicht, ich schreibe und addiere die einzelnen krummen Werte und wenn 4,75 h gesamt rauskommt, verrechne ich 5 h.
Die Frage ist halt, wenn du perspektivisch 30, 50, ... Gutachten im Jahr machst, ob du dann immer 2 ganze Stunden nur für Exploration veranschlagen wirst.