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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefall? 5. Fachsemester



Lena17072001
11.06.2020, 21:51
Hallo zusammen!

Ich hatte letztes Jahr wegen eines abgelehnten ärztlichen Attestes (3. Versuch mündliches Physikum, schriftliches bestanden) gegen das Landesprüfungsamt geklagt.
Laut meinem Anwalt waren die Chancen damals ganz minimal, dass es klappt, ich solle mich vorsichtshalber nach einer Alternative umsehen, da sich die Klage auch über ein Jahr ziehen könne. Ich habe trotzdem geklagt, habe mich aber währenddessen exmatrikuliert und habe an ein, vor dem Medizinstudium begonnenes Studium angeknüpft und weiterstudiert, v.a. aufgrund von Druck durch die Eltern, finanzielle Situation..
Anfang des Jahres kam die Entscheidung, dass ich im Herbst 2020 nochmal antreten darf.
Die Uni hat sich geweigert meine Exmatrikulation, trotz der beschriebenen Umstände, rückgängig zu machen. Ich habe mich informiert, selbst mit Physikumszeugnis wird es wohl echt schwierig für mich, irgendwo in DE einen Platz für die Klinik zu bekommen, v.a. wegen hoher Fachsemesterzahl, keiner blendenen Physikumsnote (selbst mit ner 1 im Mündlichen hätte ich insgesamt nur eine "2,5" als Gesamtnote), kein bombastisches Abitur.
Sprich im Herbst habe ich hoffentlich mein Physikum, aber keinen Studienplatz mehr :-( Hat jemand einen Rat für mich? Könnte ich die Situation als Härtefall geltend machen? Macht es Sinn, nochmal persönlich mit der Uni zu sprechen in der Hoffnung, dass die mich wieder immatrikulieren? War einer von euch schonmal in einer ähnlich Situation?

Ich freue mich über jeden Tipp und bedanke mich schonmal! :-)

Mr. Pink online
12.06.2020, 13:13
Muss man immatrikuliert sein für das mündliche?

Lena17072001
12.06.2020, 13:59
nein, weils keine universitäre Prüfung ist. Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht das Problem, sondern anschließend wieder ins Studium reinzukommen.

Mr. Pink online
12.06.2020, 16:27
Die Frage stellt sich aber doch aktuell gar nicht. Du hast geklagt, damit du erneut an der Prüfung teilnehmen kannst. Jetzt würde ich das natürlich auch machen (und hoffentlich bestehen). Mit dem abgeschlossenen Physikum kannst du dich dann ja Deuschlandweit für einen Klinikplatz bewerben. Was anderes bleibt dir nicht übrig. Wenn du es nicht versuchst, wirst du es nie wissen.

Mr. Pink online
12.06.2020, 16:29
Ich verstehe im übrigen nicht wie du ohne Physikum im 5. Fachsemester sein kannst?! Ist das irgendwas neues?

Lena17072001
12.06.2020, 16:41
Die Angaben in meinem Profil sind nicht aktuell, Leistungsstand: 4. Semester, habe natürlich einige fachsemester mehr :)
Antreten, mich bewerben etc. werde ich sowieso.
Meine Frage war eher, ob ein solcher Fall als Härtefall durchgehen würde? Bei manchen Unis gibts bei der Bewerbung aufs 1. klinische nach den sozialen und wirtschaftlichen Gründen noch „Sonstige“.

LaCorr
12.06.2020, 16:48
Ich verstehe im übrigen nicht wie du ohne Physikum im 5. Fachsemester sein kannst?! Ist das irgendwas neues?

Ich denke mal sie geht davon aus das Physikum zu bestehen, ansonsten wäre ja die gesamte Frage hinfällig.

WackenDoc
12.06.2020, 17:33
Physikum bestehen, DANN bewerben.

Mr. Pink online
12.06.2020, 17:39
Leistungsstand: 4. Semester, habe natürlich einige fachsemester mehr :)
Nein du hast genau 4 Fachsemester und nach dem Physikum kämst du ins 5. Daher glaube ich nicht, dass es besonders problematisch ist deutschlandweit einen Platz fürs 1. Klinische zu bekommen. Ist ja was anderes zu wechseln, wenn man bereits ein zwei klinische Fachsemester hat. Aber dafür bin ich kein Experte.

Lena17072001
12.06.2020, 17:39
Hat das einen Vorteil? Ich kann mich jetzt aufs 1. klinische (WS) bewerben und das vollständige Physikumszeugnis anschließend nachreichen, wenn ich die mündliche bestanden habe. Wenn ich mich nach dem physikum bewerbe, dann ja erst wieder zum SS21..

Lena17072001
12.06.2020, 17:42
Auf meiner letzten Studienbescheinigung, wo ich noch eingeschrieben war, stehen 10 fachsemester und 12 Hochschulsemester.

Mr. Pink online
12.06.2020, 17:43
Ich denke keiner hier wird diese Sonderfälle besser kennen als du. Wenn es möglich ist sich bereit jetzt für das 1. klinische zu bewerben ohne abgeschlossenes Physikum, wieso solltest du das nicht versuchen?! Wenn du das mündliche nicht bestehen solltest, dann hat sich das ganze ja so oder so geklärt.

Mr. Pink online
12.06.2020, 17:50
Auf meiner letzten Studienbescheinigung, wo ich noch eingeschrieben war, stehen 10 fachsemester und 12 Hochschulsemester.

Vielleicht haben sie das andere Studium dazugezählt. Für Medizin kann das aber definitiv nicht gelten.

Lena17072001
12.06.2020, 17:52
Ich denke keiner hier wird diese Sonderfälle besser kennen als du. Wenn es möglich ist sich bereit jetzt für das 1. klinische zu bewerben ohne abgeschlossenes Physikum, wieso solltest du das nicht versuchen?! Wenn du das mündliche nicht bestehen solltest, dann hat sich das ganze ja so oder so geklärt.

Ich weiß nicht ob ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe. Die Bewerbung an sich ist nicht das Problem, sondern ob ich meinen Fall als Härtefall geltend machen kann? (Das erhöht meine Chancen, eine Zulassung zu bekommen und muss bei der Bewerbung angegeben werden). Es gibt ja sicher Leute, die Härtefallanträge einreicht haben, die evtl. nicht direkt einen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund hatten, sondern einen anderen, individuellen Umstand dargestellt haben.
Meine andere Frage war, ob es irgendwem möglich war, die Exmatrikulation (aus Kulanz) rückgängig zu machen.

Mr. Pink online
12.06.2020, 18:20
Das klärst du am besten mit dem Dekanat vor Ort.

minifussel
12.06.2020, 21:59
Vielleicht haben sie das andere Studium dazugezählt. Für Medizin kann das aber definitiv nicht gelten.

Das ist schon richtig. Das Physikum macht man nach frühestens 4 Fachsemestern. Auf der Studienverlaufsbescheinigung, die man zur Physikumsanmeldung beifügen soll stand bei uns auch 6 Fachsemester, weil wir das Physikum erst nach 6 Semestern machen. Quasi 4 echte Semester und 2, die drauf kommen, die man für etwas verbummelt (oder ausgesetzt) hat. Es zahlt die Anzahl und nicht der Wissensstand.

davo
13.06.2020, 08:12
Ich würd mich jetzt auch erst mal aufs Physikum konzentrieren statt sich um ungelegte Eier zu kümmern.

Und für einen Härtefall bräuchtest du einen Grund. Was soll dieser Grund sein?

WackenDoc
13.06.2020, 10:13
Was sagt denn deine Anwalt dazu?

akaDr.Hibbert
14.06.2020, 12:12
Also letztendlich stehst du ähnlich da wie die Teilstudienplatzinhaber. Du musst dich für die Klinik neu bewerben.

Selbstverständlich bewirbst du dich ganz normal auf das 1. klinische Semester zum WS20/21. Genauso wie die Teilstudienplatzinhaber hast du dein Physikum noch nicht vollständig, aber kannst das ja meist bis Mitte September nachreichen bzw. zumindest schon einmal das Ergebnis der schriftlichen Prüfung.

An deiner Stelle würd eich mich auch schon jetzt drum kümmern. Das sind eventuell zwei Tage Aufwand und die kannst du gut aufbringen.

Mache dir eine Excel-Tabelle mit allen Fakultäten und Liste dann auf wie die Fristen sind (Antragsfrist, Nachreichfrist), erforderliche Dokumente (teilweise einfach Kopien, teilweise beglaubigt), Art der Bewerbung (teilweise komplett online ohne Zusendung von Dokumenten/teilweise muss alles auf Papier sein). Außerdem würde ich in die jeweilige Vergabeordnung für Studienplätze ins höhere FS an den Universitäten schauen. In der Regel ist dein Abitur nämlich total egal. Ab jetzt zählt meist nur noch die Note des Physikums. Diese Vergabeordnungen sind auch an jeder Uni anders. Solltest du einen Vollplatz gehabt haben, dann hast du an einigen Unis sehr gut Chancen, da du in der ersten Ranggruppe (Vollstudienplatz in der EU + Note im Physikum) sein wirst und dort so ziemlich weit vorne (Vollstudienplatzinhaber aus dem EU Ausland sind zwar in selber Ranggruppe, aber werden nachrrangig zugelassen, da sie keine Note im M1, sondern nur Anrechnung haben).

Ich würde mich an deiner Stelle auch an ALLEN Fakultäten in Deutschland bewerben. Du bewirbst dich jetzt ja direkt an den Unis und entsprechend kannst du dich auch an allen Universitäten bewerben. Das ist auch anzuraten, da man nie prognostizieren kann, wo Plätze freiwerden. Selbst wenn für dich ein Umzug nicht in Frage kommt: bewirb dich trotzdem, nimm den Platz und versuche dann zu tauschen. Mit einer Beurlaubung kannst du deine FS Anzahl dann auch einfrieren und zum nächsten Semester versuchen erneut zu tauschen.