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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztprüfung Kammerwechsel



Petroleum
13.06.2020, 09:41
Ich hab im 5.WBJ die Ärztekammer gewechselt (Bayern nach Sachsen) und steh nun kurz vor der FA-Prüfung. Nun habe ich ein paar Fragen, welche mir die ÄK auch nicht so richtig beantworten kann. -.- die Fragen sind ein bisschen tricky, aber vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung?

1) Wie habt ihr das mit den Logbüchern gemacht? Mein erstes ist aus Bayern, das Zweite aus Sachsen. Habt ihr beide eingereicht oder habt ihr beim ersten AG nochmal angeklopft und er musste alles im aktuellen Logbuch nochmal unterschreiben?? Das würde ziemlich Zeit kosten...

2) vllt eher eine Frage für Allgemeinmediziner: Ich arbeite im ambulanten Bereich und der Arbeitsvertrag geht aktuell nur bis zum letzten Tag der WB. Wie habt ihr das bis zur FA-Prüfung geregelt? Wart ihr arbeitslos bis dahin oder gibt es eine Möglichkeit weiter angestellt zu bleiben für die Zeit?

3) Mein Hauptwohnsitz ist weiterhin in Bayern. Kann bzw muss ich mich, wenn ich zw. Weiterbildungszeitende und Prüfung arbeitslos bin, in Bayern zur Prüfung anmelden? Oder muss ich bei der ÄK meiner letzten Arbeitsstelle die Prüfung machen?

denkstdu
13.06.2020, 10:00
Zu 2.) Kann ich dir sagen, dass es wohl in Bayern (obs das in Sachsen auch gibt weiß ich nicht) möglich ist noch eine Förderung zu bekommen, wenn man einen Antrag bei der KV stellt mit "Arzt wartet auf Prüfung".Somit würde dein AG noch Fördergeld bekommen.
Ich habe in Bayern allerdings einen Vorabantrag beantragt und mich sobald die Weiterbildungszeit vorbei war mich prüfubgsbereit erklärt.Da der Vertrag auslief mich einen Monat arbeitslos gemeldet und zum Lernen genutzt und dann einen Monat später neu angefangen bei einer anderen Stelle.(Wenn du bei der Arbeitslosmeldung schon ne neue Stelle vorzeigen kannst lassen sie dich ja auch in Ruhe)Prüfung war 6 Wochen nach Ende Weiterbildung.

Zu 3.) Ruf bei der Blaek an und frag ob sie dich haben wollen oder ob es Sachsen machen soll.Ich denke es wird aber Sachsen sein.

WackenDoc
13.06.2020, 10:31
Du schickst das an Logbüchern, was du hast. Es sei denn auf der Homepage der ÄK ist was anderes angegeben.
Ganz wichtig ist, dass du vergleichst was du laut WBO erbringen musst und was in den Logbüchern steht. Nicht dass es abweichende Zahlen oder Formulierungen gibt und es deswegen zu Komplikationen kommt. Sinnigerweise bescheinigt der aktuelle AG das was evtl. in den Formulierungen im alten Zeugnis noch fehlt.

Verhandel mal mit deinem AG ob die dich nicht noch verlängern. Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft z.B. 6 Monate über das Ende der Weiterbildungszeit hinaus. Die Weiterbildung hast du übrigens auch erst mit der Prüfung abgeschlossen. Also wäre es nicht das Problem weiter als Weiterbildungsassistent beschäftigt zu sein. Und dran denken, dass du dir dann noch ein Zeugnis bis zum wirklichen Ende ausstellen lässt.

Zuständig ist die Ärztekammer in der du arbeitest. Wenn du keine Beschäftigung hast, dann ist die Ärztekammer deines Wohnortes zuständig. Es kann Besonderheiten geben, wenn du dich bereits angemeldet hast und sich dann was ändert.

Am einfachsten ist wohl, wenn du einfach deinen Vertrag z.B. um 6 Monate verlängerst. Je nach ÄK kann es ja dauern bis du einen Prüfungstermin hast. Und FALLS du durchfallen solltest oder sich der Termin verschiebt (Krankheit, familiäre Notfälle, Corona...) hast du noch einen Puffer.

Sealwolf
16.06.2020, 12:44
Kann Dir sagen wie`s bei mir war:
1. Bin damals mit teilweise sächsischem Logbuch in Rheinland-Pfalz angetanzt. Das haben die nicht akzeptiert und der Krempel musste tatsächlich trotz identischen Wortlauts nochmal umgetragen und abgezeichnet werden. Besonders ätzend finde ich, dass die Ärztekammer sich auf keinerlei verbindliche Aussagen vor dem Antrag einließ, die sagen immer wieder "wenn vollständig, bitte einreichen, keine Unterlagen zur Prüfung vorher". D.h. man erfährt das dann erst unter Zeitdruck.
2. Ich bin persönlich gerade genau in dieser Situation im ALG1. Förderung gab`s nicht mehr (RLP) und man ist für die Chefs nur interessant als Facharzt (noch nicht) oder mit der Förderung (nicht mehr). Ich sehe es relaxed: Offensichtlich ist es politisch gewollt, dass voll ausgebildete Ärzte noch ein paar Monate Subentionen bekommen statt weiter zu arbeiten. Das Problem kennt auch das Arbeitsamt sehr gut und hat gleich gesagt, dass sie mich erst nach der Prüfung wieder behelligen.
3. Bei mir Konstellation RLP/Hessen: Mache in Prüfung noch in RLP, obwohl Wohnsitz in Hessen. Hab das angefragt, die hat das gar nicht großartig interessiert. Ich würds einfach dabei belassen an Deiner Stelle, außer das andere Bundesland ist attraktiver für die Prüfung (hier ist die Durchfallquote in Hessen z.B. mehr als doppelt so hoch, habs daher bei RLP belassen).
Viel Spass beim Lernen und gutes Gelingen!
S.

denkstdu
16.06.2020, 14:35
Dann glaube ich ist Sachsen besser, da gab's zumindest noch vor paar Jahren 2-3Monate den Prüfungstermin, in Bayern bekommt man in 4-14 Tage vor Prüfung.

hebdo
18.06.2020, 19:28
Hat noch jemand die Erfahrung gemacht, dass das Logbuch aus einem anderen Kammerbereich nicht anerkannt wird?

Feuerblick
18.06.2020, 19:44
War bei mir damals kein Problem (2011, Hessen).

Reflex
19.06.2020, 06:10
Als ich von Westfalen-Lippe nach Nordrhein während der Weiterbildung gewechselt bin, gab es da bei der FA Prüfungsanmeldung überhaupt kein Problem. Ich hatte nur drei Log Bücher... (zwei für Neurologie vom ersten und zweiten Weiterbildner und eins aus der Psychiatrie)

Fr.Pelz
19.06.2020, 19:27
Ich hatte gerade das Problem dass man mir erst schriftlich auf Anfrage bestätigt hat, dass mein "fremdes" Logbuch akzeptiert werden würde - und dann aber gemerkt hat, dass da ja unterschiedliche Sachen drinstehen. (Anstatt dass man das mal vorher prüft, bevor man einfach "ja" sagt"). Ich musste also auch unter Zeitdruck mir nochmal vom alten Chef (und vom Chef eines Rotationsabschnitts) alles bestätigen lassen und wenn ich nicht 5 Tage vor der Prüfung den Ressortleiter an die Strippe bekommen hätte, wärs überhaupt nicht mehr möglich gewesen.
Die eigentliche Prüfung war ein Klacks im Gegensatz zu dem Anmeldungsscheiß bei der Ärztekammer.

Reflex
20.06.2020, 14:52
Westfalen Lippe hatte aber wohl auch das Problem, dass die wohl eine Zeitlang einen Sachbearbeiter hatten, der ohne ernsthafte Prüfung der Unterlagen alles durchgewunken hat. Seit dem das aufgeflogen ist, sind die richtig anstrengend geworden und gucken jetzt noch genauer hin. Ich kann mich an einen ehemaligen Kollegen erinnern, der verwundert war, dass die überhaupt nicht sein Logbuch nachgefordert haben, was bei einem Weiterbildner fest hing.

Sealwolf
20.06.2020, 15:49
Bei uns sind das pure Bürokraten. Meine Lieblingsstory: Man muss für den FA Neurologie ja Gutachten machen. Das war so im Logbuch natürlich abgezeichnet. Bloss die Gutachten selber hatte ich nicht. Nun ist RLP das einzige Land, wo man die vorlegen muss zur Antragstellung. Jahrealte Gutachten aus anderen Bundesländern anfordern konnte ich vergessen. Da gab mir die Dame von der ÄK doch den Tipp: Ob man die Gutachten wirklich vorlegen muss, wird ausgelost (50:50). Ich soll doch einfach den Antrag stellen, und falls ich ausgelost werden, Antrag wieder zurückziehen und nochmal probieren. Das ginge beliebig oft. Der Hammer ist: Derjenige der das "Auslost" ist die Dame selber. Und nein, ich glaube wirklich nicht, das die mich veräppeln wollten. :-)

Moorhühnchen
21.06.2020, 09:50
Hehe, meine Anmeldung zur FA-Prüfung ging relativ problemlos, wenn man davon absieht, dass sie diesen Zeugnisanhang, wo die Anzahl der Narkosen dokumentiert wird, nicht mit einem "Ungefähr-Zeichen" akzeptiert haben.
Also nicht dass da jetzt irgendwas grenzwertig gewesen wäre..... es ist ja eine bestimmte Anzahl Spinalanästhesien gefordert (waren es 200?) und ich hatte deutlich mehr. Mein Chef hat da also ~300 hingeschrieben (also ca. 100 mehr als benötigt). Das wurde nicht anerkannt, da "ungefähr" ja auch heißen könnte, dass es weniger Spinale waren, also auch weniger als 200........ blöd nur, dass mein Chef sich bockig gab und meinte "Die sollen sich da nicht so haben" und ich am Ende in der Luft hing, weswegen sich die Prüfung beinahe verzögert hätte. :-(

Nun ja, letztlich wollte ich mich für die Prüfung für August anmelden und als endlich alles eingetütet war und ich alles abgegeben hatte, kam dann "Oh, im August sind ja Sommerferien. Da haben wir leider keinen Prüfer!". Ist ja nicht so, dass die Ferientermine nicht jahrelang im Voraus feststehen....... :-wand

Ich hatte 4 Wochen Urlaub vor der Prüfung eingereicht und mich für nach dem Prüfungstermin für einen Haufen Intensiv-Bereitschaftsdienste eingetragen, weil ich kurz VOR der Prüfung keine machen wollte. Nur dass diese ganzen Dienste NACH dem geplanten Prüfungstermin Anfang August nun VOR dem neuen Prüfungstermin Anfang September lagen. War anspruchsvoll.

Jetzt habe ich andere Probleme mit der LÄK, aber darüber werde ich erst berichten, wenn alles abgeschlossen ist. Fakt ist nur: dort werden "Akten" (= meine berufliche Zukunft!!) von einem Schreibtisch zum nächsten geschoben und eMails werden grundsätzlich nicht gelesen. Auch wenn auf deren Homepage steht, dass man aktuell wegen Corona bitte nur per Mail kommunizieren soll. Oder anrufen. Aber wenn man anruft, sagt einem der nächste Mitarbeiter am Folgetag garantiert was anderes! Der Spaß ist grenzenlos!! :-))