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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählt PJ als Gehalt und fordert eigene Versicherung?



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Melli1992
02.07.2020, 11:10
Ich hatte dem zuständigen Sachbearbeiter eine Mail geschrieben und ihn über das PJ und das Gehalt informiert. Er hat dann einen neuen Bescheid geschickt, nachdem er es verrechnet hatte ;)

Aber hattest du das am Anfang des PJs für das ganze Jahr gemacht oder für jedes Tertial neu?

Nulllinie
02.07.2020, 17:52
Ich hatte während des ersten Tertials in der Schweiz eh keinen Anspruch (Ausland). Und danach hab ich's für's zweite und dritte Tertial zusammen angegeben. Hatte ja durchweg dann 400 Euro / Monat ;)

Mondstaub
13.07.2020, 16:26
Genau, mir wurde das Bafög gekürzt, nicht das PJ Gehalt. Unabhängig von einem eventuellen Nebenjob.

War vllt. falsch formuliert, mit "ich darf mein PJ-Gehalt behalten" meinte ich natürlich, dass sich nichts am Bafög Betrag geändert hat. Also ich bekomme PJ-Gehalt und den Bafög-Höchstsatz ohne, dass etwas von meinem Bafög abgezogen wird.

Melli1992
15.07.2020, 13:00
War vllt. falsch formuliert, mit "ich darf mein PJ-Gehalt behalten" meinte ich natürlich, dass sich nichts am Bafög Betrag geändert hat. Also ich bekomme PJ-Gehalt und den Bafög-Höchstsatz ohne, dass etwas von meinem Bafög abgezogen wird.

Da würde mich ja mal brennend interessieren wie du das geschafft hast?
Sprich, wie hast du das beim Bafög Amt angegeben?

Meine Sachbearbeiterin hat mir schon "angedroht", dass mein Bafög entsprechend gekürzt werden wird, da es ja ein bezahltes Pflichtpraktikum ist.
Eigentlich müsste es doch in jedem Bundesland gleich regelt sein, es heißt ja ein Deutschlandweites Bafö-Gesetz

Mondstaub
15.07.2020, 14:24
Hey Melli,

ja bin auch schon erstmal fest davon ausgegangen, dass es von meinem Bafög abgezogen wird. Dann habe ich aber von mehreren Mitstudenten, die schon im PJ waren gehört, dass sie keinen Abzug vom Bafög erhalten haben (auch selbes Bafög-Amt). Als ich dann meinen Sachbearbeiter gefragt habe, meinte er, er weiss zwar, dass das PJ sozusagen ein Pflichtpraktikum ist, aber es sei intern so geregelt, dass es als "Nebenjob" anerkannt wird, da man ja nebenbei nur schwer jobben kann. Auch ein anderer Sachbearbeiter hat mir die Auskunft erteilt (musste aber erst beim Chef nachfragen). Letztendlich erhalte ich volles Bafög und PJ-Gehalt. (Abgezogen würde es anscheinend nur beim PJ von Pharmazie-Studenten oder wenn ich halt noch einen Nebenjob hätte und dann über die 450 Euro kommen würde).

Vllt. ist es wirklich vom Bundesland oder sogar vom Sachbearbeiter abhängig? Der eine hat noch irgendeine Regelung mit Corona angesprochen, was ich aber nicht richtig verstanden habe.

Melli1992
15.07.2020, 15:30
Hey Melli,

ja bin auch schon erstmal fest davon ausgegangen, dass es von meinem Bafög abgezogen wird. Dann habe ich aber von mehreren Mitstudenten, die schon im PJ waren gehört, dass sie keinen Abzug vom Bafög erhalten haben (auch selbes Bafög-Amt). Als ich dann meinen Sachbearbeiter gefragt habe, meinte er, er weiss zwar, dass das PJ sozusagen ein Pflichtpraktikum ist, aber es sei intern so geregelt, dass es als "Nebenjob" anerkannt wird, da man ja nebenbei nur schwer jobben kann. Auch ein anderer Sachbearbeiter hat mir die Auskunft erteilt (musste aber erst beim Chef nachfragen). Letztendlich erhalte ich volles Bafög und PJ-Gehalt. (Abgezogen würde es anscheinend nur beim PJ von Pharmazie-Studenten oder wenn ich halt noch einen Nebenjob hätte und dann über die 450 Euro kommen würde).

Vllt. ist es wirklich vom Bundesland oder sogar vom Sachbearbeiter abhängig? Der eine hat noch irgendeine Regelung mit Corona angesprochen, was ich aber nicht richtig verstanden habe.

uff... dann erstmal herzlichen Glückwunsch
Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin wirklich froh, dass es bei dir geklappt hat, aber trotzdem finde ich diese, nunja fast schon Willkür etwas fragwürdig....
darf ich fragen (gerne auch als PN) wo du studierst / dein BAföG beziehst? Wirklich schriftlich gabs vermutlich nix dazu, außer natürlich den entsprechenden Bescheid...

opiocortin
27.08.2020, 19:27
Aufwandsentschädigung

Während des Praktischen Jahres ist man weiter als Student/-in immatrikuliert und geht kein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungskrankenhaus ein. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf ein Gehalt oder einen Mindestlohn.

In Sachen Aufwandsentschädigung im PJ führt die Approbationsordnung Folgendes aus: “Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig“. Der Höchsatz der Aufwandsentschädigung orientiert sich also am BAföG-Satz, den Sie auf der Seite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finden. Aktuell beträgt er 744 €. Ab 1.10.2020 wird dieser Betrag sich auf 752 € erhöhen.

Bitte bedenken Sie, dass auch Sachleistungen in die Berechnung mit einbezogen werden müssen. Stellt ein Lehrkrankenhaus bspw. eine Wohnung oder ein Zimmer zur Verfügung, darf nur noch ein reduzierter Betrag bezahlt werden. Gleiches gilt für kostenloses Essen, Parkkarten oder Ähnliches. Den Krankenhäusern und Lehrpraxen ist es also gesetzlich verwehrt, Ihnen mehr für Ihr PJ zu bezahlen, auch wenn sie dies wollten. Falls Ausbildungsstätten für die Übernahme von z.B. Nacht- oder Wochenenddiensten zahlen, sollte dies den Fakultäten gemeldet werden, um Transparenz für alle Studierenden herzustellen.
Besteuerung der PJ-Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung im PJ ist zwar kein Gehalt, zählt aber laut Gesetzgeber als "Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit" und ist damit prinzipiell besteuerungspflichtig. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es einen Grundfreibetrag in Höhe von 9804 € pro Jahr (entspr. 784 €/Monat, Stand 2020) gibt, bis zu dem keine Lohnsteuern gezahlt werden muss. Da die maximale PJ-Vergütung derzeit unter diesem Grundfreibetrag liegt, ist sie steuerfrei.
Hat man jedoch noch weitere Einkünfte, bspw. durch Nebenjobs oder Vermietungen, wird die Aufwandsentschädigung auf die Gesamteinkünfte angerechnet und wird somit steuerpflichtig.
Wenn durch die Gesamteinkünfte ein Betrag von 450€/Monat überschritten wird (Stand 2020), müssen Sie ggf. Sozialversicherungsabgaben leisten. Wundern Sie sich daher nicht, dass die Personalabteilungen zu Beginn Ihres Ausbildungsabschnittes nach Ihren Einkommensverhältnissen fragen.


Quelle: https://www.pj-input.de/im-pj/organisatorisches/aufwandsentschaedigung

pfuelipp
04.11.2020, 08:57
Hi, ich bin zur Zeit familienversichert bei einer Nebentätigkeit auf Minijobbasis.

Wenn sich im PJ 400 Euro + 350 Euro Minijob addieren: Muss ich mich dann gesetzlich selbst versichern oder ist das PJ-Gehalt sowas wie "Aufwandsentschädigung, Taschengeld im Studium" und zählt nicht als echte Arbeit? :-notify
Hallo zusammen, das Thema ist jetzt leider etwas in Richtung Bafög und Altersgrenze abgedriftet. Ich hätte genau die gleiche Frage wie die Ausgangsfrage, da ich auch im PJ noch unter 25 und familienversichert bin. Hat jemand Erfahrungen damit, ob die PJ-Entschädigung als Einkommen bei der Familienversicherung zählt? Bei mir sähe es so aus:

1. Tertial: 649€ PJ + Nebenjob 180
2. Tertial: 400€ PJ + Nebenjob 180
3. Tertial: 0€ PJ und keinen Nebenjob mehr

Wenn die PJ-Entschädigung als Einkommen bei der Familienversicherung zählt, müsste ich mich in den ersten beiden Tertialen ja selbst versichern und schauen, ob ich im selben Kalenderjahr wieder in die Familienversicherung zurück komme.