thiosk
10.07.2020, 20:32
Schönen guten Abend!
Mir ist aufgefallen, dass doch viele hier in der Psychiatrie tätig sind und vielleicht kann mir ja der eine oder andere helfen.
Ich muss im Rahmen meiner Weiterbildung ambulante Fälle in Psychotherapie sammeln. Hier stellt sich nun die Frage, wie man diese am besten abrechnet. Kann man als Assistenzarzt eine Kassenzulassung beantragen?
Verschiedene verhaltenstherapeutische Institute habe ich abtelefoniert, um zu fragen, ob ich über diese abrechnen kann und quasi das Einkommen mit ihnen teile. Fehlanzeige, obwohl laut (tiefenpsyhologischer) Kollegen, das beim einen oder anderen (tiefenpsychologischen) Institut möglich sei.
Ebenfalls habe ich verschiedene Psychiater und Psychologen abtelefoniert, ebenfalls Fehlanzeige, obwohl ein Kollege damit in einer Praxis durchgekommen wäre (war z.B. als Minijob angemeldet).
Auch über meine Klinik habe ich gefragt, jedoch ist auch hier keine kassenärztliche Abrechnung möglich.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist es möglich, als Assistenzarzt eine Kassenzulassung zu bekommen und teilselbstständig Patienten abzurechnen?
Hintergrund ist folgender: Die tiefenpsychologischen Kollegen, die über ein Institut abrechnen, haben sich Equipment selbst besorgen müssen (Software "PsyPrax", Kartenlesegerät, Computer) und können so abrechnen. Es fließt wohl das Geld von der Krankenkasse des Patienten an das Institut und dann anteilig als Überweisung an den Assistenzarzt.
Ein weiterer Fall, der mir von einer Kollegin bekannt ist, ist folgender: Patientin stellt einen Antrag an die Krankenkasse und sagt etwas wie "Ich habe eine Überweisung für Psychotherapie, finde aber keinen Therapeuten mit Kassenzulassung, allerdings gäbe es da die Möglichkeit, bei einem Assitenzarzt meine Psychotherapie zu machen. Wären Sie damit einverstanden?" Dies sei genehmigt worden.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung, ob es geht, sich als Assistenzarzt teilselbstständig als Nebentätigkeit zu machen und eine Kassenzulassung zu bekommen?
Mir ist aufgefallen, dass doch viele hier in der Psychiatrie tätig sind und vielleicht kann mir ja der eine oder andere helfen.
Ich muss im Rahmen meiner Weiterbildung ambulante Fälle in Psychotherapie sammeln. Hier stellt sich nun die Frage, wie man diese am besten abrechnet. Kann man als Assistenzarzt eine Kassenzulassung beantragen?
Verschiedene verhaltenstherapeutische Institute habe ich abtelefoniert, um zu fragen, ob ich über diese abrechnen kann und quasi das Einkommen mit ihnen teile. Fehlanzeige, obwohl laut (tiefenpsyhologischer) Kollegen, das beim einen oder anderen (tiefenpsychologischen) Institut möglich sei.
Ebenfalls habe ich verschiedene Psychiater und Psychologen abtelefoniert, ebenfalls Fehlanzeige, obwohl ein Kollege damit in einer Praxis durchgekommen wäre (war z.B. als Minijob angemeldet).
Auch über meine Klinik habe ich gefragt, jedoch ist auch hier keine kassenärztliche Abrechnung möglich.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist es möglich, als Assistenzarzt eine Kassenzulassung zu bekommen und teilselbstständig Patienten abzurechnen?
Hintergrund ist folgender: Die tiefenpsychologischen Kollegen, die über ein Institut abrechnen, haben sich Equipment selbst besorgen müssen (Software "PsyPrax", Kartenlesegerät, Computer) und können so abrechnen. Es fließt wohl das Geld von der Krankenkasse des Patienten an das Institut und dann anteilig als Überweisung an den Assistenzarzt.
Ein weiterer Fall, der mir von einer Kollegin bekannt ist, ist folgender: Patientin stellt einen Antrag an die Krankenkasse und sagt etwas wie "Ich habe eine Überweisung für Psychotherapie, finde aber keinen Therapeuten mit Kassenzulassung, allerdings gäbe es da die Möglichkeit, bei einem Assitenzarzt meine Psychotherapie zu machen. Wären Sie damit einverstanden?" Dies sei genehmigt worden.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung, ob es geht, sich als Assistenzarzt teilselbstständig als Nebentätigkeit zu machen und eine Kassenzulassung zu bekommen?