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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingruppierung in die Gehaltsstufe



Lava
14.07.2020, 18:52
Es gibt doch diese Vorgaben, z.B. vom TV-Ärzte Marvurger Bund, zu den Gehaltsstufen. Bei Fachärzten stiegt man zum Beispiel ab dem 4. Jahr in die Stufe 2 auf. Gilt das für das vierte Jahr nach Facharztbezeichnung? Oder kann eine Klinik sagen, "nee, das gilt erst für das vierte als FA bei UNS". Ich hab nämlich das Gefühl, das meine Klinik das so sieht und ich möchte gern dagegen argumentieren.

Shizr
14.07.2020, 19:03
Eigentlich müsste es für das vierte Jahr als FA gelten.

Genau wie du ja auch nicht beim Klinikwechsel als Assi wieder bei Stufe 1 anfängst.

Lava
14.07.2020, 19:35
Ungefähr das ist meiner Kollegin passiert. Ein Jahr Chirurgie au einer anderen Klinik haben sie ihr wohl anerkannt, aber sie auch noch Innere gemacht, das haben sie nicht anerkannt.

Feuerblick
14.07.2020, 19:51
Als ob es da nen Ermessensspielraum gäbe...

davo
14.07.2020, 20:55
TV Ärzte/VKA § 19 (2):

"1Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet. 2Eine Tätigkeit als Ärztin/ Arzt im Praktikum gilt als ärztliche Tätigkeit. 3In der Entgeltgruppe II werden Zeiten fachärztlicher Tätigkeit in der Regel angerechnet. 4Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind."

Erschreckend, dass sich der Marburger Bund auf eine so massiv arbeitnehmerfeindliche Formulierung bzw. Regelung eingelassen hat.

TV Ärzte/Uni § 16 (2) ist deutlich arbeitnehmerfreundlicher:

"1Für die Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit gilt Folgendes: Bei der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderliche Zeiten berücksichtigt."

Feuerblick
14.07.2020, 21:19
Naja, am Ende stört dieses „förderlich“ schon maximal.

Lava
16.07.2020, 11:03
Ich hab nochmal angerufen, sie werden mir wohl die Zeit aus den anderen Kliniken anrechnen. Sie hatten nur irgendwie nicht die gleiche Rechnung wie ich. Jetzt schauen sie nochmal in meinen Lebenslauf und dann bekomme ich bescheid.

Muriel
17.07.2020, 08:01
Und denk dran: Elternzeit fällt natürlich raus, aber Teilzeit wirkt sich nicht verlängernd auf Erreichen dieser Stufen aus!

Lava
20.07.2020, 05:19
Rückwirkend werde ich ab März in Stufe 2 eingruppiert :-top

Moorhühnchen
05.08.2020, 14:16
Gut, dass Du es gemerkt hast. Ich bin ja immer wieder erstaunt darüber, wie viele Kollegen nichtmal einfachste Grundlagen unseres Tarifvertrages kennen oder verstehen.

Gestern habe ich mich mit einer Kollegin unterhalten, die mehr als 20 Jahre älter ist als ich und daher natürlich einiges mehr an Berufserfahrung hat. Dabei stellt sich raus, dass sie in der selben Entgeltstufe eingruppiert ist wie ich, was ich niemals gedacht hätte!

Okay, sie erklärte dann, dass sie massive Prüfungsangst hat und daher erst mit Mitte 50 die FA-Prüfung abgelegt hat, aber dennoch seit 16 Monaten auf knapp 500 Euro pro Monat "verzichtet", weil sie nicht gemerkt hat, dass sie im 7. Jahr nach der FA-Prüfung eine Stufe höher gestiegen ist (Stufe 2 auf 3). Die Verwaltung hofft natürlich drauf, dass sie es nicht merkt und nicht einfordert, klar, spart ja ne Menge Kohle!!

Bin nun mal gespannt, meine bisherigen Erfahrungen mit all meinen erfinderischen Arbeitgebern sagt mir, dass sie auf die Verjährungsfrist pochen und nur 6 Monate rückwirkend auszahlen werden. :-nix