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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztweiterbildung, Mutterschutz, Nordrhein



paranoid68
18.07.2020, 11:25
Hallo zusammen,

mich würden eure Erfahrungen interessieren, wie genau die ÄKNO bei der Anmeldung zur Facharztprüfung die Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit überprüft.

Fest steht, dass Mutterschutz, Elternzeit usw. ja offiziell nicht angerechnet werden dürfen. Jedoch soll es ja Weiterbilder geben, die sich bei den bescheinigten Zeiten flexibel zeigen.

Kann jemand, dessen Zeiten ggf. auch "knapp kalkuliert" waren, von seine Erfahrungen berichten? Gerne auch per PN.


Viele Grüße

Reflex
18.07.2020, 11:37
Unterbrechungen der Weiterbildungszeit musst Du bei der Anmeldung zur Prüfung Angeben und begründen. Wenn in den Weiterbildungszeugnissen nicht drin steht Mit/ohne Unterbrechung der Zeiten, wurde das schon mokiert und nach gefordert.

WackenDoc
18.07.2020, 12:16
"Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr-und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge –soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt –oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit ange-rechnet werden. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar." Aus der Weiterbildungsordnung der ÄK Nordrein- es wird nicht angerechnet.

paranoid68
18.07.2020, 15:33
Vielen Dank!

Der Abschnitt aus der WBO ist mir bekannt, deswegen habe ich das ja auch erwähnt.

Es geht eher um die Frage, ob irgendwo schonmal ein Chef versehentlich zwar die Elternzeit als Unterbrechung im Zeugnis vermerkt hat, aber nicht den Mutterschutz. Und ob dies dann auffiel, beispielsweise aufgrund von vorliegenden Unterlagen bei der Ärzteversorgung o.ä.?

Konkret: ist das, was plausibel in Zeugnis und Logbuch steht, gesetzt oder finden hier noch Prüfungen seitens der Kammer statt?

WackenDoc
18.07.2020, 15:53
Der Weiterbilder riskiert damit seine Ermächtigung. Warum sollte er das tun.
Die Sachbearbeiter der Ärztekammer sind Erbsenzähler. Meinst du nicht dass das auffällt, wenn eine Lücke wegen Elternzeit drin ist, aber dann der Mutterschutz fehlt?

Reflex
18.07.2020, 15:54
Naja Du gibst bei der Anmeldung eine Erklärung ab, dass Du alle Angaben richtig getätigt hast und das musst Du auch Angeben wie lange eine Unterbrechung war. Im Zweifelsfall wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen, aber sollte nach Facharztanerkennung raus kommen, dass Du Falschangaben gemacht hast. Dann kostet Dich das die Facharztanerkennung. Ob sich das Risiko für ein paar Monate/Wochen lohnt, sollte man gut abwägen... ich habe mehrfach von Nordrhein gehört, dass Bescheinigung von den Weiterbildungsermächtigten gefordert wurden, wenn Zeiten nicht ganz plausibel in den Zeugnissen standen.

WackenDoc
18.07.2020, 16:22
In einer Ärztekammer gab es sogar einen Sachbearbeiter, der eine mehr oder weniger öffentlich verfügbaren Einsatz/Lagerzeitung eines Bundeswehreinsatzes durchforstet hat, ob da nicht ein Arzt in Weiterbildung genannt ist der die Abwesenheit bei der Prüfungsanmeldung nicht angegeben hat. Betraf vor allem Chirurgen.

freak1
18.07.2020, 17:01
Verstehe das Gefeilsche auch nicht. Du hast doch in der Zeit nicht gearbeitet also steh doch dazu und mach die Zeit nach. Nicht arbeiten aber die Zeiten angerechnet bekommen geht halt nicht.

Wenn es in 10 Jahre rauskommt verlierst du dann ggf. den FA.

Muriel
18.07.2020, 23:00
Nordrhein hat alle zwei Monate feste Termine für die FA-Prüfung. Dann mach die Prüfung halt zwei Monate später aber gib die sechs Wochen Mutterschutz korrekt an. Oder hängt so dermaßen viel davon ab? Falls es nur darum geht, dass ja eigentlich die kompletten 60 Monate bei Anmeldung rum sein müssen, Du diese dann noch nicht, zum Zeitpunkt der Prüfung aber cool haben wirst, dann kannst Du das tatsächlich mit der ÄK regeln, da lassen sie sich mit Bescheinigungen des AG drauf ein.