Hox
19.07.2020, 19:57
Es sind in den meisten Bundesländern inzwischen glaube Mindestabschnitte von 3 Monaten vorgeschrieben...
Weiterbildungsordnung BW §4(4):
Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen dieser Weiterbildungsordnung. Die festgelegten Weiterbildungszeiten sind Mindestzeiten, die geforderten Kompetenzen Mindestinhalte der Weiterbildung. Die bei den Kompetenzen aufgeführten Richtzahlen beschreiben die im Regelfall für den Kompetenzerwerb erforderliche Leistungsmenge. Sind Weiterbildungszeiten vorgeschrieben, können diese auch in Tätigkeitsabschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden, sofern nichts anderes in Abschnitt B und C vorgesehen ist. Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.
Weiterbildungsordnung BW §4(4):
Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen dieser Weiterbildungsordnung. Die festgelegten Weiterbildungszeiten sind Mindestzeiten, die geforderten Kompetenzen Mindestinhalte der Weiterbildung. Die bei den Kompetenzen aufgeführten Richtzahlen beschreiben die im Regelfall für den Kompetenzerwerb erforderliche Leistungsmenge. Sind Weiterbildungszeiten vorgeschrieben, können diese auch in Tätigkeitsabschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden, sofern nichts anderes in Abschnitt B und C vorgesehen ist. Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.