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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschäftigungsverbot - Dienstausgleich



Fragerlein
09.08.2020, 17:35
Da während Corona ja alle Schwangeren Beschäftigungsverbot erhalten, würde mich mal interessieren, wie eure Kliniken das mit der Bezahlung machen. Der Marburger Bund sagt klar, dass es gesetzeswidrig ist nur Grundgehalt zu bezahlen - was aber viele Kliniken anscheinend gerne versuchen. Bekommt ihr während des Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft also auch den normalen Dienstausgleich bezahlt, den man auch bekommen würde, wenn man schwanger "nur" normal arbeitet und keine Dienste macht, oder bekommt ihr tatsächlich nur Grundgehalt???

ninakatharina
09.08.2020, 17:57
Das ist ja sowieso so mit dem Grundgehalt, da man ja in der Schwangerschaft keine Dienste macht. Für diese hatan wohl Anspruch auf Ausgleichszahlungen, ich weiss aber ehrlich gesagt nicht, wer diese leistet (AG? Staat? Krankenkasse?). Wir haben hier übrigens kein generelles Beschäftigungsverbot, Schwangere sind im "Backoffice".

Fragerlein
09.08.2020, 18:07
Hallo Ninakatharina,

in welchem Bundesland arbeitest du denn? Und was meinst du mit Backoffice - Briefe schreiben?

WackenDoc
09.08.2020, 18:13
Die Schwangere bekommt außerhalb der Schutzfristen Mutterschutzlohn. Der berechnet sich aus dem Durchschnitt des Arbeitslohns der letzten 3 Monate- also incl. Dienste.

Während der Fristen gibt es Mutterschaftsgeld.

Der Arbeitgeber bekommt die Zahlungen über die Umlage 2 von der KK.

Ich empfehle mal auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu schauen. Dort gibt es viele Informationen und kostenlose Broschüren (inzwischen auch zum Download).

Fragerlein
09.08.2020, 18:29
Hallo WackenDoc,

das weiß ich doch alles! Das Problem scheint aber zu sein, dass ganz viele Kliniken versuchen sich den Dienstausgleich zu sparen. Ich kenne jetzt gerade 3 Kolleginnen, die an komplett verschiedenen Kliniken arbeiten und im Berufsverbot wg Schwangerschaft alle nur Grundgehalt bekommen - selbst auf Rückfragen bei der Abrechnungsstelle haben sie lediglich ein "das ist bei uns halt so" bekommen. Genau deshalb würde ich ja gerne wissen, wie das nun bei anderen ist und was man machen kann, wenn der Arbeitgeber sagt, er zahlt aber nur Grundgehalt. Ein Rechtsprozess ist schließlich teuer. Beim Marburger Bund hat eine Kollegin ebenfalls bereits angerufen, machen tun die aber auch nichts. Deren Aussage war lediglich, dass sie DENKEN, dass das eigentlich schon bezahlt werden müsste - das bringt halt mal gar nix...

WackenDoc
09.08.2020, 18:46
Erstmal einfordern. Eigentlich ist es auch wieder nur dummes Rumgezicke des Arbeitgebers- er bekommt das Geld ja wieder.

Ich würde mich mal an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Dass der MB das nicht weiss, ist traurig.

FirebirdUSA
09.08.2020, 18:50
1. Schriftlich Widerspruch einlegen mit Verweis auf die oben genannten Quellen und Auszahlung fordern. Funktioniert fast immer.
2. Falls das nicht funktioniert sich einmalig Rechtsberatung holen, ggf MB (ist ansonsten aber auch bezahlbar) mit der Klärung der Fragen: wie sind die Chancen und wer zahlt den Anwalt am Ende (im Erfolgsfall der AG?)
3. Ggf klagen (ich würde es tun)

WackenDoc
09.08.2020, 18:52
Deswegen ist es so wichtig, die Gesetzeslage zu kennen. Wie gesagt- beim Bundesfamilienministerium finden sich ganz viele Infos. Und "wir machen das halt so" ist keine Grundlage, wenn es um gesetzliche Regelungen geht.

Reflex
09.08.2020, 18:55
1. Schriftlich Widerspruch einlegen mit Verweis auf die oben genannten Quellen und Auszahlung fordern. Funktioniert fast immer.
2. Falls das nicht funktioniert sich einmalig Rechtsberatung holen, ggf MB (ist ansonsten aber auch bezahlbar) mit der Klärung der Fragen: wie sind die Chancen und wer zahlt den Anwalt am Ende (im Erfolgsfall der AG?)
3. Ggf klagen (ich würde es tun)

Das würde ich auch genauso so machen! Ich hab auch schon mehrere Personalabteilungen erlebt, die sich dumm stellen. Wenn denen aber klar wird, dass sie an jemanden geraten, der sich nicht darauf einlässt und bereit ist rechtliche Konsequenzen zu ziehen, werden die zahlen.

abcd
09.08.2020, 19:26
bei uns arbeiten Schwangere auch ohne Patientenkontakt weiter. EEG, EKG-Befundung, Aufnahmebriefe diktieren etc.

Bzgl. des Gehalts im BV, wie oben schon geschrieben: schriftlich um Korrektur der fehlerhaften Abrechnung ersuchen, geltend machen der nicht regelmäßigen Entgeltbestandteile, Rechtsberatung, ggf. Betriebsrat.

FirebirdUSA
09.08.2020, 19:32
Deswegen ist es so wichtig, die Gesetzeslage zu kennen. Wie gesagt- beim Bundesfamilienministerium finden sich ganz viele Infos. Und "wir machen das halt so" ist keine Grundlage, wenn es um gesetzliche Regelungen geht.

... und eine Nachfrage ist kein rechtlich wirksames Instrument wie ein begründeter Widerspruch, das bearbeitet noch der Sachbearbeiter der es ggf wirklich nicht besser weiß und dem gesagt wird das passt schon so.
Wie Wacken geschrieben hat, die rechtliche Begründung des Widerspruchs gleich mitliefern. Fast immer ist es dann erledigt. Ein Rechtsstreit kostet die Klinik auch Geld

WackenDoc
09.08.2020, 19:54
Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.

Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.

ChillenMitBazillen
10.08.2020, 21:16
Von den Anwälten des Marburger Bundes kriegt man eigentlich schon handfeste Antworten. Einfach per Mail um Rechtsberatung in dieser Angelegenheit bitten, die rufen dich dann zurück.

Dudelwu
15.02.2021, 17:55
Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.

Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.
Kann man diese GB eigentlich irgendwo nachlesen?
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, weiß jemand wie das aussieht mit befristeten Vertrag und Beschäftigungsverbot und Elternzeit? Konkret- angenommen der Vertrag läuft währenddessen aus, hat man dann einen Anspruch darauf, dass die Zeit des BV hinten drangehangen wird?

WackenDoc
15.02.2021, 18:11
Die erste Frage ist falsch gestellt. Es gibt in dem Sinne nicht DIE GB.
Dabei ist die Frage, was genau du meinst- die für deine Tätigkeit zutreffende GB? Die hätte dir zumindest im Ergebnis bei Beschäftigungsbeginn bekannt gegeben werden müssen. Ansonsten ist sie bei deinem Arbeitgeber zu finden. Meist hat die Sifa das Ding.
Oder meinst du das Blankoformular was die Gewerbeaufsichtsämter als Anhalt zur Verfügung stellen incl. diverser Hinweise was mit "unverantwortbarer Gefährdung" gemeint ist?

Und zu deiner anderen Frage:
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48fc0f204ab8fbdf11e75804a85262d4/mutterschutzgesetz-data.pdf
Seite 13.

Dudelwu
15.02.2021, 18:46
Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.

Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.

Arbeite erst seit zwei Monaten in einer neuen Stelle, habe dort keine Informationen zur GB erhalten. Genau ich meine quasi Informationen darüber inwiefern ich speziell im Rahmen meiner Tätigkeit direkt ins BV gehen müsste bei Schwangerschaft..habe tatsächlich gedacht, dass sowie jede aktuell aufgrund von Corona ins BV geschickt wird

Was genau meinst du mit Sifa?

WackenDoc
15.02.2021, 18:52
Sifa=Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Eigentlich hätte das im Rahmen des Einweisungsmarathons passieren müssen. Aber dass sich die Krankenhäuser nicht um den Arbeitsschutz scheren ist halt auch nichts Neues.