Trüffel
15.08.2020, 11:59
Hallo zusammen,
vor kurzem wurde mir der Prüfungsausschuss für meine Promotion mitgeteilt. Ich bin etwas irritiert, da mein Doktorvater lediglich als stellvertretendes Mitglied der Prüfungskommission eingesetzt wurde.
In der Promotionsordnung steht lediglich, dass der Doktorvater zwingend einer der beiden Gutachter der schriftlichen Arbeit sein muss. Über Kriterien zur Wahl der Prüfungskommission finde ich keine Vorgaben. Formell scheint das also korrekt zu sein. Ich habe im letzten Jahr aber bestimmt 10+ Dissertationen von Kommilitonen und bekannten Ärzten an derselben Fakultät durchgeblättert. In jeder einzelnen war der Doktorvater auch Vorsitzender der Prüfungskommission. Daher wundert es mich doch, dass mein Doktorvater nach aktuellem Stand weder an der mündlichen Prüfung beteiligt noch bei der Verteidigung überhaupt anwesend sein wird. Habt ihr da vergleichende Erfahrungen? Ist so etwas üblich?
Merci :)
vor kurzem wurde mir der Prüfungsausschuss für meine Promotion mitgeteilt. Ich bin etwas irritiert, da mein Doktorvater lediglich als stellvertretendes Mitglied der Prüfungskommission eingesetzt wurde.
In der Promotionsordnung steht lediglich, dass der Doktorvater zwingend einer der beiden Gutachter der schriftlichen Arbeit sein muss. Über Kriterien zur Wahl der Prüfungskommission finde ich keine Vorgaben. Formell scheint das also korrekt zu sein. Ich habe im letzten Jahr aber bestimmt 10+ Dissertationen von Kommilitonen und bekannten Ärzten an derselben Fakultät durchgeblättert. In jeder einzelnen war der Doktorvater auch Vorsitzender der Prüfungskommission. Daher wundert es mich doch, dass mein Doktorvater nach aktuellem Stand weder an der mündlichen Prüfung beteiligt noch bei der Verteidigung überhaupt anwesend sein wird. Habt ihr da vergleichende Erfahrungen? Ist so etwas üblich?
Merci :)