Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweizer Stellenantritt Formalitäten
Spriggan
18.08.2020, 12:19
Hallo an alle,
erstmal vielen Dank für die Hilfe.
Ich habe nun den Arbeitsvertrag in der Allgemeinen Inneren an einem A-Spital im Berner Kanton erhalten (bevorzugt vor der Notfallmedizin).
Ich bin den vergangen Tagen schon mehrmals die Einträge zum Einstieg in der Schweiz durchgegangen, jedoch habe ich noch ein paar Fragen bei denen die Erfahrenen hier bestimmt helfen können:
1. Schweizer KV: Idealerweise versichert man sich ja vom ersten Arbeitstag an oder davor. Nun kann man ja die KV bis 3 Monate rückwirkend abschliessen. Wie ist man denn vorher aber abgesichert? Ich bin in meiner Deutschen KV freiwillig versichert, jedoch schliesst diese Absicherung doch nur Urlaubsaufenthalte im Ausland mit ein.
2. Wird ein Schweizer Bankkonto unmittelbar für die erste Abrechnung benötigt? Natürlich macht es sinn wenn man in der Schweiz lebt. Hat jemand eine Empfehlung einer Bank mit normalen Konditionen und geringen Kosten? Kann man dies nur mit Wohnsitz in der Schweiz?
3. Ich bin von der meiner letzten ÄK leider schon abgemeldet, jedoch macht dies ja erstmal keinen Unterschied bzgl. der Anerkennung der Leistungen in der Schweiz bei einem Wechsel zurück so wie ich das verstanden habe. Jedoch könnte dann die Weiterbildung in Deutschland parallel weiterlaufen und muss nicht erst anerkannt werden?
Gibt es noch andere Formalitäten ausser der Anmeldung, Aufenthaltsgenehmigung die für den Einstieg wichtig sind?
Vielen Dank nochmals für die Hilfe. Ich möchte nur sichergehen das ich nichts wichtiges übergehe! :-stud
Mh, nur kurz mein Senf
So weit ich weiss, brauchst Du für die Krankenkasse Deine AHV-Nummer. Und für die musst Du da gemeldet sein. Ich hatte damals geschaut, dass meine deutsche Krankenkasse die ersten zwei oder drei Monate abgedeckt hat und mich dann einfach zügig drum gekümmert. Alle Unfallfolgen (also auch, wenn Du beim Skifahren bist oder so) gehen in der Schweiz übrigens nicht über die Krankenkasse, sondern über die Unfallversicherung, die über den Arbeitgeber läuft. Und Deine Krankenkasse kannst Du jährlich problemlos wechseln oder anpassen. Wenn Du an sich gesund bist und keine chronischen Krankheiten oder so hast und keine allzugrossen finanziellen Verpflichtungen, dann bietet sich meist eine Versicherung mit der höchsten Franchise (2500CHF/a) an. Sonst nimm die niedrigste (300). Alles dazwischen rechnet sich nicht.
Zum Konto: Wir haben jetzt Postfinance. Das ist recht unkompliziert meiner Meinung nach und die Kosten sind überschaubar. Mein erster Lohn wurde mir wie den UHUs damals problemlos bar ausgezahlt, danach hatte ich das Konto. Das war keine grosse Sache. Aber ähnlich wie die Krankenkasse muss man halt einmal irgendwie zu Büro-Zeiten aus dem Spital kommen, damit man das alles regeln kann. Wobei vieles mittlerweile wohl auch online geht (bin schon zu lange hier glaube ich)
Zu 3. kann ich nix sagen. Habe nur 10 Monate in D gearbeitet, bevor ich 2009 in die Schweiz gekommen bin... lange her.
Um vieles wird sich Dein Arbeitgeber kümmern. Du bist da ja nicht der erste Arzt aus D ;-)
Matzexc1
19.08.2020, 18:34
Hallo an alle,
erstmal vielen Dank für die Hilfe.
Ich habe nun den Arbeitsvertrag in der Allgemeinen Inneren an einem A-Spital im Berner Kanton erhalten (bevorzugt vor der Notfallmedizin).
Ich bin den vergangen Tagen schon mehrmals die Einträge zum Einstieg in der Schweiz durchgegangen, jedoch habe ich noch ein paar Fragen bei denen die Erfahrenen hier bestimmt helfen können:
1. Schweizer KV: Idealerweise versichert man sich ja vom ersten Arbeitstag an oder davor. Nun kann man ja die KV bis 3 Monate rückwirkend abschliessen. Wie ist man denn vorher aber abgesichert? Ich bin in meiner Deutschen KV freiwillig versichert, jedoch schliesst diese Absicherung doch nur Urlaubsaufenthalte im Ausland mit ein.
2. Wird ein Schweizer Bankkonto unmittelbar für die erste Abrechnung benötigt? Natürlich macht es sinn wenn man in der Schweiz lebt. Hat jemand eine Empfehlung einer Bank mit normalen Konditionen und geringen Kosten? Kann man dies nur mit Wohnsitz in der Schweiz?
3. Ich bin von der meiner letzten ÄK leider schon abgemeldet, jedoch macht dies ja erstmal keinen Unterschied bzgl. der Anerkennung der Leistungen in der Schweiz bei einem Wechsel zurück so wie ich das verstanden habe. Jedoch könnte dann die Weiterbildung in Deutschland parallel weiterlaufen und muss nicht erst anerkannt werden?
Gibt es noch andere Formalitäten ausser der Anmeldung, Aufenthaltsgenehmigung die für den Einstieg wichtig sind?
Vielen Dank nochmals für die Hilfe. Ich möchte nur sichergehen das ich nichts wichtiges übergehe! :-stud
Mich würde interessieren wie das bei dir weitergeht. Ich denke ebenfalls an einen Umzug in Richtung Berge.
Spriggan
22.08.2020, 10:14
Erstmal vielen Dank für die Hilfe! Sehr gut :)! Ja, ich bin auch gespannt. Ich kann dich aber gerne auf dem Laufenden halten. Ich habe jetzt erstmal ein Dokument als Vorbereitung für die Spitalinterne Struktur, Tages- und Arbeitsablauf bekommen. Ich warte nur noch auf den Eingang meiner Anerkennung durch die MEBEKO.
Melina93
01.09.2020, 12:36
Wie lange hat es bei euch mit der MEBEKO Anerkennung wirklich gedauert? Sie sagen ja in etwa 2-3 Monate, aber ich habe bisher eher was von 4-6 Wochen gehört? Meine deutsche Apporbation war dann auch viel früher da, was ja eigentlich bei bürpkratischen Wartezeiten eher unüblich ist.
Mein zukünftiger Chef ist Österreicher und wusste nicht mehr wie lange es bei ihm gedauert hat :D
Hallöchen
ich wollte auch gerne mal meinen Senf dazugeben, da ich vor kurzem in die Schweiz gewechselt bin und die Infos hier im Forum sehr hilfreich fand.
Die MEBEKO-Anerkennung hat bei mir ca. 6 Wochen gedauert, was ich aber versäumt hatte, anzukreuzen war ein Spracheintrag ins Register für "Deutsch". Ich hatte das irgendwie überlesen und man muss anscheinend standardmäßig seine Muttersprache auch eintragen lassen. Dies hat nochmal ca. 3-4 Wochen gedauert und vorher wollte mir mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht schicken, was dann zum Schluss fast knapp wurde, also am besten direkt mit erster Antragstellung erledigen!
Von Einreise bis ich das Krankenkassenkärtchen hatte, sind bei mir ca. 4 Wochen vergangen und wurde rückwirkend ab Einreise versichert. Da ich in dieser Zeit keine KK-Leistungen in Aspruch nehmen musste, weiß ich nicht, was passiert wäre im Zwischenraum, in dem man noch nicht versichert war.
Ich bin freiwilliges Mitglied in der Ärztekammer geblieben, da es sich verklausuliert in E-Mails so anhörte, dass es sonst Probleme mit der Anerkennung der Weiterbildung in der Schweiz geben könnte, falls ich die Facharztausbildung doch in Deutschland beenden sollte. Kostet stolze 150 Euro im Jahr und ich fühle mich etwas ausgebeutet, aber so fühlt man sich "sicherer", worauf die Damen und Herren wohl auch pokern.
Habe mich erstmal reflexmäßig bei der Postfinance angemeldet, habe aber meine Entscheidung schon kurz später bereut. Die eFinance-App hat im GooglePlaystore die grausigsten Bewertungen einer App, die ich jemals gesehen habe und prompt kam bei mir die Antwort, dass mein Handy für die App nicht funktional sei. Andere haben wohl tagelang Fehlermeldungen und können die App nicht benutzen. Das bedeutet, ich muss mich bei jedem Einloggen online mit dem gelben Kartenlesegerät arbeiten, ellenlange Nummern hin- und her übertragen, es dauert bestimmt 3-5 Minuten, bis ich mich eingeloggt habe.
Mir wurde jetzt schon mehrfach die UBS empfohlen, so dass ich überlege, hierhin zu wechseln.
Die Beantragung des Ausländerausweises ist momentan ein Graus, zumindest in Bern. Ich warte schon seit ca. 8 Wochen, telefonisch und per E-Mail sind sie fast nicht erreichbar, vor Ort muss man lange vor einer Ampel in einem kalten Treppenhaus warten und wird im Stehen am Empfang unfreundlich abgebügelt. Mal gucken, wie lange das noch dauert.
nochmal zum Formalen bei Stellenantritt in der Schweiz.
Thema Steuern: Als in DE gemeldete Person würde man ja in DE die Steuern zahlen + die Quellensteuer, die man sich aber auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen kann, somit genau so Steuern bezahlen würde als würde man in DE arbeiten. Meldet man sienen Wohnseitz hingegen um in die Schweiz, würde man insgesamt (nur) in der Schweiz Einkommenssteuer zahlen, korrekt? Das erscheint ja erstmal günstiger, weil niedriger. Sollte das mit dem in der Schweiz gemeldet sein nicht gehen, könnte man diese 60-Tage-Regel geltend machen: Wenn man wegen weitem oder langem Weg >60 Tage im Jahr nicht an seinen Wohnsitz in DE zurückkommen kann, kann man voll in der Schweiz versteuert werden - somit ein Weg, um in DE gemeldet in der Schweiz Steuern zu zahlen. Ist das so richtig?
Krankenversicherung: Kann man sich soweit ich weiß, wenn man in DE gemeldet ist, schweizerischerweise befreien lassen, sofern die KV in DE mitmacht. Andererseits kann man sich eben in der Schweiz versichern (in jedem Fall hätte man in beiden Ländern einen Versicherungsschutz), ebenfalls so richtig?
nochmal ich, vielleicht kann jemand mit Erfahrung helfen: Wie sollte man, wenn man in die Schweiz zum Arbeiten geht, aber perspektivisch nach 1-3 Jahren wieder zurück nach DE möchte, mit der Rentenversicherung umgehen? Sollte man mit Mindestbeitrag Mitglied im Versorgungswerk bleiben?
Hallo Ihr!
Danke für die hilfreichen Tipps!
Ich spiele auch ab und zu mit dem Gedanken noch während der Assistenzarztzeit in die Schweiz zu wechseln, da dort einige meiner Freunde gelandet sind, und es Ihnen bisher sehr gut gefällt.
Mir sind auch ein paar Fragen aufgekommen:
- woher sehe ich, ob ein Spital A,B oder als C Spital gilt?
- gibt es eine Möglichkeit, auch ohne das absolvierte Fremdjahr bspw. in der Augenheilkunde eine Stelle zu bekommen?
- und wie ich es rausgelesen habe, soll es möglich sein in der deutschen LÄK Mitglied zu bleiben, um ggf. seinen Facharzt in Deutschland zu machen. Läuft das problemlos ab? Hat das schon jemand so gemacht von euch?
Danke schon mal für eure Tips
lg
skak
ProximaCentauri
14.01.2022, 16:26
- SIWF-Register, dort kann man nach Weiterbildungsstellen suchen (und auch die Bewertung anschauen).
- Eine Möglichkeit besteht immer, die Frage ist, warum du das Fremdjahr nicht am Anfang absolvieren möchtest, sondern das dann irgendwann später machen willst? Das macht vermutlich eher weniger Sinn.
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