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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeit plus Honorararzt, was ist zu tun?



gxy97
18.08.2020, 14:00
Hallo liebe Kollegen!

Ich bin als Ärztin in Teilzeit von der Uni angestellt, und habe als Corona Helfer von der KV Dienste als Honorararzt angeboten bekommen. Ich habe gerade versucht herauszufinden, was ich nun alles tun muss bezüglich Abgaben, Steuern, Krankenversicherung, und wem ich was melden muss. Ich bin heillos überfordert, es ist wirklich nicht einfach herauszufinden, an was man alles denken muss.Kann vielleicht jemand von euch aus eigener Erfahrung sagen, an was ich denken muss? Fallstricke?
Dankeschön!!

tarumo
18.08.2020, 20:17
Das Thema Honorararzt hatten wir schon gefühlt 1000mal. In Deinem Fall kommt allerdings hinzu, daß die DRV sich bei KV-Ärzten sehr zurückhält, obwohl die Definition einer Scheinselbstständigkeit weit überwiegend zutrifft (nur ein Auftraggeber, kein Risiko, vorgegebener Ort und Zeit...).
Und sogar Selbstanzeigen verliefen im Sande. Aber bevor man sich mit dem mächtigen KV-System anlegt und dieses wegen Scheinarbeit juristisch kippt, geht man lieber auf "kleine" Honorarärzte und Honorarnotärzte los

gxy97
18.08.2020, 20:38
Das hat keine meiner Fragen beantwortet :-lesen

Ich werde einfach mal die zuständigen Stellen anschreiben

mbs
18.08.2020, 20:47
Darf ich fragen wie du zu dem Angebot gekommen bist? Hast du vorher schon KV Dienste gemacht? Oder haben sich die einfach zufällig in eurer Abteilung nach Ärzten umgesehen? Hast du Kollegen die KV Dienste machen?

WackenDoc
18.08.2020, 20:57
Du musst einen Befreiungsantrag gegenüber der DRV stellen. Normalerweise wird dann automatisch ein Clearingverfahren eingeleitet.
Steuern ist relativ einfach- du gibst das bei der nächsten Steuererklärung als selbständige Einkünfte an. Und wenn du deinen Steuerbescheid hast, dann zahlst du deinen Ärzteversorgungs-Obulus.

Ganz wichtig- kläre wie das mit der Unfallversicherung und Haftpflicht geregelt ist. Ggf. kannst das schön selber zahlen.

Und sieh zu, dass du einen ordentlichen Vertrag und Abrechnung bekommst. Sonst wirst du am Ende mit den Nachweisen nicht glücklich.

gxy97
18.08.2020, 21:35
@mbs: Ich habe mich in die Helfer Liste der Ärztekammer für Corona eingetragen

gxy97
19.08.2020, 05:46
Du musst einen Befreiungsantrag gegenüber der DRV stellen. Normalerweise wird dann automatisch ein Clearingverfahren eingeleitet.
Steuern ist relativ einfach- du gibst das bei der nächsten Steuererklärung als selbständige Einkünfte an. Und wenn du deinen Steuerbescheid hast, dann zahlst du deinen Ärzteversorgungs-Obulus.

Ganz wichtig- kläre wie das mit der Unfallversicherung und Haftpflicht geregelt ist. Ggf. kannst das schön selber zahlen.

Und sieh zu, dass du einen ordentlichen Vertrag und Abrechnung bekommst. Sonst wirst du am Ende mit den Nachweisen nicht glücklich.

Vielen Dank! Die haben mir direkt einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der BGW (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) zugeschickt. Für das erste Jahr übernehmen die bis zu einer Versicherungssumme von 23.000 € die Kosten , Man kann aber bis 96.000 € aufstocken. Ich glaube Letzteres werde ich wohl machen.

Eine Rückfrage habe ich direkt an dich, da die Dienste nur kleckerweise wahrscheinlich über das Jahr jetzt reinkommen, wann stellt man den Antrag bei der DRV? Direkt nach dem ersten Dienst?

WackenDoc
19.08.2020, 20:51
Du hast 6 Wochen oder so Zeit, den Befreiungsantrag zu stellen.

Der Basissatz für Ärzte liegt bei der BGW um die 20€/Monat. Je mehr du absichern willst, umso teurer wird es.

hebdo
21.08.2020, 10:37
Ganz so einfach ist es nicht.

In meinem KV-Vertrag steht, dass ich selbst für den Status "selbstständig" verantwortlich bin. Rechtlich ist das nicht wasserdicht.
Wenn man einen DRV Befreiungsanstrag beim Versorgungswerk stellt, habe ich zumindest eine Nachfrage bekommen, ob ich wirklich für eine "selbstständige Tätigkeit" einen Befreiungsantrag stellen möchte. Ich solle es mit meinem Auftraggeber abklären.

Von der KV kam auf mehrfache Nachfrage nichts zurück. Ein Clearingverfahren habe ich auf Grund des Aufwand nicht gestellt. Aktuell arbeite ich Scheinselbstständig und gebe den Verdienst in der Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung an. Das Risiko einer Überprüfung trägt die KV.

Meiner Meinung nach, ist nur die Haftpflichtversicherung wichtig. Ich darf 52 KV-Dienste machen. BG habe ich nicht.

Falls du ein Clearingverfahren oder einen Befreiungsantrag stellen möchtest, würde ich es gleich machen, sobald du den Vertrag hast.

WackenDoc
21.08.2020, 16:41
Üblicherweise leitet die DRV das Clearingverfahren von sich aus ein, sobald ein Arzt den Befreiungsantrag stellt und nicht entweder ein Angestelltenverhältnis besteht oder z.B. eine eigene Praxis geführt wird.

Den Befreiungsantrag muss man stellen, wenn man nicht doppelt Rentenbeiträge zahlen will.