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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2, Frage A136/B51 - Selbsthilfegruppen



Testdummy
20.08.2020, 15:59
Auch hier ein Widerspruch ans IMPP, wenn noch jemand Hinweise hat, gerne her damit:

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Sowohl eine Unterstützung bei Aktivitäten und Schwierigkeiten des Alltags wie auch die Förderung von Kompetenzen der Mitglieder sind ein zentrales Anliegen von Selbsthilfegruppen!
Nach Nach § 20h SGB 5 handelt es sich bei Selbsthilfegruppen um Zusammenschlüsse „[…] die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 4.“
Rehabilitation wird wiederum vom Bundesgesundheitsministerium folgedermaßen definiert: „Im Alltagsleben so gut wie möglich wieder zurechtkommen – die aus gesundheitlichen Gründen bedrohte oder beeinträchtigte Teilhabe der Patientinnen und Patienten soll durch rehabilitationsmedizinische Versorgung wiederhergestellt, verbessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden.“
Auch liest man im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung --- Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009: „Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Arbeit: Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und/oder Behinderungen ausgerichtet, von denen die Mitglieder selber oder als Angehörige betroffen sind.“
Es gibt also einen Fokus von Selbsthilfegruppen auf die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen, so dass Antwort E als richtig anerkannt werden kann. Dabei findet die Unterstützung im Rahmen von Gesprächen und Informationsaustausch statt.
Gleichzeitig beinhaltet die Arbeit von Selbsthilfegruppen, sich über alltägliche Herausforderungen hinaus mit ihrer Krankheit zu beschäftigen, z.B. im Umgang mit Krankenkassen oder Behörden, wozu auch immer wieder Experten eingeladen werden. Somit kann auch Antwort C als richtig bewertet werden.

Literatur:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20h.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html
https://web.archive.org/web/20120916051809/http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Selbsthilfefoerderung_9515.pdf

aavistustakaan
20.08.2020, 16:38
Wäre auch mit S. 353 aus Faller, H., & Lang, H. (2016). Medizinische Psychologie und Soziologie(4., überarbeitete Auflage.). Berlin, Heidelberg: Springer. zu stützen:

"Medizinische Rehabilitation dient der tertiären Prävention. Sie soll der Verschlimmerung chronischer
Krankheiten vorbeugen und Behinderungen im
Alltag entgegenwirken, damit die Betroffenen möglichst weitgehend am normalen Leben in Familie,
Beruf und Gesellschaft teilnehmen können. Ziel der
Rehabilitation ist es insbesondere, die Bewältigung
chronischer Krankheiten durch das betroffene Individuum zu fördern. Letztlich geht es um die Sicherung der sozialen Integration (gesellschaftlichen
Teilhabe), insbesondere die Reintegration ins Erwerbsleben.
> Das Ziel der medizinischen Rehabilitation
ist die Teilhabe chronisch Kranker und Behinderter in Gesellschaft und Berufsleben."

Testdummy
20.08.2020, 16:49
Nice, vielen Dank aavistustakaan, das baue ich noch ein!

timrodiek
21.08.2020, 12:43
Robert Koch Institut:

http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=9269

Absatz: "Definition von Selbsthilfe(-gruppen)"
"...Selbsthilfegruppen widmen sich im Rahmen ihrer Arbeit ausdrücklich der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind..."