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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarztprüfung



mbs
28.08.2020, 00:09
Ich schiebe die Anmeldung für die NA-Prüfung schon seit einiger Zeit vor mir her weil die Anmeldeformalitäten letztlich komplizierter sind als ich ursprünglich erwartet hatte. Somit ergeben sich gleich zwei Fragen:

- Die Ärztekammer hier will ein "Weiterbildungszeugnis" - hat jemand eine Vorlage oder ein Muster wie so was aussehen soll? (Habe die Ausbildung in einem anderen Bundesland gemacht als dem jetzigen; die Ärztekammer hier fordert offenbar deutlich mehr als die vorherige)

- Wie lange sind Kurs und Ausbildungseinsätze "gültig", das heißt können die auch verfallen und wenn ja ab wann? Sind zwei Jahre zu lang bzw. zu "alt"?

Bin für jeden Rat und jede Hilfe dankbar; würde das wirklich gerne mal zum Abschluss bringen...

febee
28.08.2020, 13:13
Hi
in welchem Bundesland willst du denn die Prüfung beantragen?

Ich habe einfach mein Weiterbildungszeugnis für meinen FA genommen. War kein Problem. Geht ja darum, ob du in einer Notaufnahme bzw. auf einer Intensivstation tätig warst. In BaWü gibt es noch einen Zettel, wo dir z.B. dein CA bestimmte Tätigkeiten
(insbesondere die Klinik/Intensivzeit) bescheinigt. Ohne viel Text.

Mein Kurs war mehr als 2 Jahre vergangen. Hab geklappt. Eine genaue Frist müsstest du mal in der Ärztekammer nachfragen.

Rettungshase
29.08.2020, 01:02
Ich empfand das Procedere bei der Beantragung auch unnötig kompliziert. Hab dann einfach mal bei der Sachbearbeiterin angerufen et voilà: alles super easy.
Frag die; sie werden dir sinnigere Aussagen dazu geben können als wir.

mbs
29.08.2020, 02:04
Danke erstmal für eure schnelle Antwort.

Hab denen mal ne Email geschrieben, aber die hat mich auch nicht wirklich weitergebracht. Das Zeugnis das ich für die Rotation auf die Intensivstation bekommen habe schickte ich damals mit, hab es aber postwendend mit den anderen Unterlagen wieder zurückbekommen. Die wollten so was wohl für die Ausbildungseinsätze, aber da hab ich nur das Logbuch der anderen Ärztekammer mit Unterschriften. Und den damaligen Ärztlichen Leiter erreiche ich nicht mehr, da er in die Industrie abgewandert ist und ich die Kontaktdaten mit meinem letzten Smartphone verloren habe.

Aber deshalb alle Einsätze nochmal machen? 50 Stück macht man ja auch nicht eben mal so...

Ärztekammer wäre in dem Fall übrigens Brandenburg...

WackenDoc
29.08.2020, 07:31
Du wirst ein normales Weiterbildungszeugnis für deine ärztliche Tätigkeit brauchen (2 Jahre oder was in deiner ÄK gefordert ist).
Dann brauchst du einen Nachweis über deine Intensivrotation.
Den Nachweis über den Kurs.
Den Nachweis über die sonstigen Skills (Thoraxdrainage, Viggos, Intubationen). Da reicht entweder ein Zusatz auf dem Kurszeugnis, dass du das am Phantom gemacht hast (Thoraxdrainage) oder das Logbuch bzw. ein Zusatz zum Weiterbildungszeugnis.

Was meinst du mit "Logbuch für die Ausbildungseinsätze"? Ist das nur in deinem normalen Weiterbildungslogbuch oder meinst du eine gesonderte Tabelle, wo jeder einzelne Einsatz eingetragen ist? Oder ist das in Brandenburg so, dass man eine bestimmte Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Weiterbildungsermächtigen machen kann und dann weniger Einsätze braucht?

Bei mir musste damals noch einer der Notärzte, mit denen ich gefahren bin, auf der Tabelle mit den Einsätzen unterschreiben, dass er mir zutraut, eigenständig als Notarzt tätig zu werden (quasi bescheinigung der Notarztreife- analog der Facharztreife auf dem letzten Weiterbildungszeugnis).

2 Jahre ab Kurs bzw. letztem Einsatz sollte kein Problem sein. ABER: Es gibt in manchen Ärztkammern Regelungen in welcher Reihenfolge man Kurs, Einsätze und Intensivrotation machen muss. Ich musste deswegen einen Teil meiner Einsätze nachholen.

mbs
30.08.2020, 23:05
Genau diese quasi-Bescheinigung ist damit vermutlich von der Ärztekammer gemeint - alles andere von dir genannte habe ich ja geschickt.

Nur wie kriegt man das wenn derjenige der der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes war mittlerweile in die Industrie verschwunden ist und man keine Kontaktdaten mehr hat? Nochmal alle Einsätze wiederholen? "Irgendein" Notarzt darf es ja nicht sein der das bescheinigt.

Das Verhalten der Ärztekammer bzw. dieses Sachbearbeiters finde ich auch reichlich intransparent. Kann es sein, dass solche Dinge nur am Sachbearbeiter liegen? Oder ist es in Brandenburg generell so aufwändig zur Prüfung zugelassen zu werden? Kann mir jemand mehr dazu berichten der in diesem Bundesland die Prüfung angemeldet hat? Wie lief es bei euch und was habt ihr genau geschickt?

Danke nochmal an alle für die Hilfe!

WackenDoc
30.08.2020, 23:21
Kommt halt drauf an, was die Vorgabe der ÄK für diese Bescheinigung ist. Bei mir reichte es, dass die Tabelle ausgefüllt war (und natürlich ggf. auf Nachfrage die anonymisierten Protokolle) und irgendeiner der Notärzte mit denen man gefahren war unterschrieben hatte. Vielleicht gibt es ja noch nen Oberarzt mit dem du gefahren bist.

mbs
31.08.2020, 00:04
Von denen mit denen ich gefahren bin war leider bis auf den Ärztlichen Leiter des Rettungsdienst streng genommen keiner "weiterbildungsermächtigt" - beziehungsweise war das Gebiet nur durch Honorarkräfte von der Notarztbörse versorgt. War auch ziemlich klein, so dass es lange gedauert hat bis ich alle 50 Einsätze zusammen hatte.

Unter Umständen wäre es objektiv betrachtet ja unter Umständen gar nicht so schlecht nochmal einige Einsätze zu machen bevor man dann wirklich "allein" fährt - das Ganze ist ja jetzt doch schon wieder zwei Jahre her. Und gewisse Krankheitsbilder kommen in der Chirurgie nunmal nicht so extrem häufig vor um das mal vorsichtig auszudrücken...und mit Großstadt in der Nähe ginge es vermutlich auch deutlich schneller viele Einsätze auch in kurzer Zeit zusammen zu haben.

Frage mich tatsächlich ob das nicht einfacher wäre als irgendwelchen Kontaktdaten hinterherzurennen und dann rumzubetteln dass die sich doch bitte die Mühe machen nochmal ein Zeugnis zu schreiben oder was zu schicken etc. Es ist immer eine dumme Situation etwas von jemandem zu wollen der eben keinen Benefit draus ziehen kann wenn er es macht - man ist dann einfach der Bittsteller - auch wenn man damals ja dafür was getan hat. Nur ist das eben Vergangenheit und man hat dafür ja auch Unterschriften bekommen. Das muss reichen - der Ärztekammer dort vielleicht, der hier leider nicht.

Diese Lokalpolitik in der Weiterbildung ist sowieso auch mal wieder so ein typisch deutsches, super nerviges System-Feature. Dass nie auch mal nur irgendwas bundesweit halbwegs vereinheitlicht laufen kann ist echt bizarr...

hebdo
31.08.2020, 06:32
Ich hatte meine Einsatzprotokolle bis zur Prüfung aufgehoben und dann dem Standortleiter gebeten, mir ein Zeugnis auszustellen. Hatte die Einsätze an unterschiedlichen Standorten gemacht und es war kein Problem. Mit den Protokollen weist du nach, dass du die Fahrten gemacht hast. Bist du noch in der Klinik und gibt es dort ein NEF? Dann kannst du ja zu dem Leiter dort gehen.

mbs
01.09.2020, 01:04
Hab leider keine Einsatzprotokolle bekommen, nur die Unterschriften (neben der Diagnose/Indikation für den Einsatz und dem Datum). War ein anderes Bundesland und ist auch schon wieder fast zwei Jahre her. Es geht in diesem Fall ja wirklich erstmal nur um die Einsätze. Im vorigen Bundesland war das alles viel entspannter, die Ärztekammer dort wollte viel weniger.

NEF gibts in der Klinik natürlich, aber da will auch keiner was bescheinigen was ich nicht selbst bei ihm gefahren bin. War ja woanders, das können ja die unterschreiben. Und ja, es ist komisch dass man die Unterschrift nicht dort holt wo man die Leistung erbracht hat...kann ich auch irgendwo verstehen.

Wie lange habe ich denn Zeit bis der Kurs und die Einsätze ihre "Gültigkeit" verlieren? Wie "alt" dürfen die denn maximal sein damit das für die Prüfungsanmeldung noch akzeptiert wird?

hebdo
01.09.2020, 06:27
Naja, verstehe ich trotzdem nicht, dass sich der Standortleiter so querstellt. Es ist eigentlich nicht unüblich, dass man Fahrten an verschiedenen Standorten sammelt. Vielleich schreibt er dir ja ein Zeugnis und du reichst die unterschriebenen Fahrten als Anlage mit ein.

Oder du redest nochmal mit dem Standortleiter, ob eine "Kurzhospitation" mit ihm zusammen auf dem NEF was bringt.

Ich hatte damals auch bei meiner Ärztekammer nachgefragt, wie lange Kurs und Einsatzfahrten gültig sind. Generell gibt es keine Begrenzung. O-Ton: " wenns länger als 10 Jahre sind, ist es komisch"

mbs
05.09.2020, 03:43
Danke erstmal für die Infos.

Hatte schon überlegt dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdiensts - sollte ich seine Kontaktdaten über Umwege rauskriegen - einen Vordruck oder eine Vorlage für so ein Zeugnis zu schicken was er nur noch unterschreiben müsste. Das könnte sogar klappen, wäre für ihn ja dann kein großer Aufwand. Leider hab ich nirgends im Netz was derartiges gefunden.

Da aber sicher auch andere bei dieser Ärztekammer die Prüfung gemacht haben wollte ich fragen ob jemand von euch vielleicht so eine "Zeugnisvorlage" hat. Würde mir auf jeden Fall wirklich enorm helfen; also vielen Dank schonmal im Voraus!

Kiddo
28.05.2021, 21:35
Was ist daraus geworden?

mbs
29.05.2021, 14:03
Danke der Nachfrage. Ich hatte leider bisher noch keine Kapazitäten um mich darum zu kümmern. Der eigentliche Hauptjob frisst mich gefühlt zur Zeit komplett auf. Überlege in einen anderen Bereich zu wechseln, da wäre ein Notarztschein eventuell auch positiv, das stimmt schon.