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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bundesland wechseln für Facharztprüfung?!



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Kartoffelkopf
05.09.2020, 19:49
Hallo,
Ich befinde mich in folgender Situation: 12 Monate Radiologie gemacht, dann zu Facharzt Allgemeinmedizin gewechselt 24 Monaten Innere Klinik, 24 Monate Hausarztpraxis niedergelassen aktuell fertig. So nun verbleiben noch 24 Monate (da nach Kind in Teilzeit 50%) für Facharztreife in Bayern wo ich aktuell wohne und arbeite.
Mit der neuen WBO ist nun Radiologie ein Fach der unmittelbaren Patientenversorgung in beinahe allen Bundesländern ausser Bayern geworden. Sprich überall anders könnte ich mich zum FA anmelden.
Nun überlege ich in ein anderes Bundesland zu ziehen für die Prüfung. Ich erfülle alle Punkte aus WBO und Logbücher des geplanten Bundeslandes.
Gibt es jemand in ähnlicher Situation?
Spricht irgendwas dagegen das zu machen?
Gibt's irgendwelche Fallstricke?
Nachfrage bei der Blaek wird die FA Urkunde andrer Bundesländern annerkannt....
Ich danke euch!

vanilleeis
05.09.2020, 20:30
Bevor du umziehst, würde ich in eine Einzelfallprüfung bitten. Oder ist ein Umzug für dich unkompliziert?

abcd
05.09.2020, 21:14
Kann man sich denn aussuchen, ob man nach der alten oder neuen WBO die Prüfung ablegt oder gilt die WBO, mit der man angefangen hat?

Reflex
05.09.2020, 21:37
Maßgeblich für die ÄK ist außerdem der Ort, wo Du arbeitest und nicht der Wohnort (außer Du planst nach dem Umzug nicht mehr zu arbeiten). Ich hab in meiner ersten FA WB in Nordrhein gewohnt und in Westfalen Lippe den Großteil der Weiterbildung gemacht.

Reflex
05.09.2020, 21:42
Kann man sich denn aussuchen, ob man nach der alten oder neuen WBO die Prüfung ablegt oder gilt die WBO, mit der man angefangen hat?

In Nordrhein kann man wählen, man muss nur die Weiterbildungsinhalte nach der neuen WBO erfüllt haben.

mbs
05.09.2020, 23:48
Wo bist du denn momentan beschäftigt? In Bayern?

Meine mich auch erinnern zu können dass nicht das Bundesland des Wohnorts sondern das des Klinikums an dem man arbeitet entscheidend ist für die Frage welcher Ärztekammer man zugeordnet wird...

Kartoffelkopf
06.09.2020, 05:53
Also ich würde meine aktuelle Stelle kündigen und unziehen, es ist richtig da wo man arbeitet muss man sich melden, falls man nicht arbeitet zählt da wo man wohnt.
Man darf aussuchen ob nach der neuen oder alten WBO.
Und eine Vorabprüfung wurde mich leider verneint.

Reflex
06.09.2020, 06:32
Vorabprüfungen hab ich auch noch von keiner ÄK gehört, dass die das machen. In Nordrhein war es schon schwierig an eine Bescheinigung für den FA für psychosomatische Medizin zu kommen, in der die ÄK festhalten musste, was mir aus dem FA für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie anerkannt wird.

abcd
06.09.2020, 09:49
Ich hab mal bei Hessen reingeschaut, dort wird ein Vorabentscheid bei Zuzug in den FAQ (https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aerzte/Weiterbildung/Weiterbildungsordnung_2020/WB_Ausschuss_FAQ_neue_WBO.pdf)empfohlen:
Was ist beim freiwilligen Wechsel von der bisherigen zur neuen WBO zu beachten?
Alle bisher gültigen Dokumente gelten fort und können dem zukünftigen eLogbuch eingescannt hinzuge-
fügt werden. Schwierige Einzelfragen oder bei begründetem Interesse (z. B. bei Anmeldung zu Förder-
programmen) können vor einem Wechsel zur neuen WBO mit der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) im
Rahmen eines von der Ärztin/dem Arzt in Weiterbildung anzufragenden Vorwegentscheides verbindlich
geklärt werden. Ähnliches ist auch vor einem Zuzug aus anderen Bundesländern sinnvoll. Vorwegent-
scheide können zukünftig gebührenpflichtig sein.

CYP21B
06.09.2020, 19:15
In Bayern kann man 5 Monate vor Ablauf der Mindestzeit einen Vorabantrag stellen. Dh da könnte man sicher mal gucken was bei rauskommt. Die Zeit wäre ja voll.

Kartoffelkopf
06.09.2020, 19:29
Ja eben in Bayern gerade nicht da hier Radiologie anders als in den anderen Bundesländern kein Fach der unmittelbaren Patientenversorgung geworden ist:( somit fehlen hier noch 7 Monate bis zu Virabeinreichung in Vollzeit....

Moorhühnchen
06.09.2020, 19:33
Vorabprüfungen hab ich auch noch von keiner ÄK gehört, dass die das machen. In Nordrhein war es schon schwierig an eine Bescheinigung für den FA für psychosomatische Medizin zu kommen, in der die ÄK festhalten musste, was mir aus dem FA für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie anerkannt wird.
Ich habe gerade die Sache mit einem "Vorabentscheid" in Hessen durch. Bei mir ging es darum, ob ich meine ZB spezielle Intensiv nach alter WBO (5 Monate fehlen) machen kann oder nach neuer WBO (11 Monate fehlen) machen muss. Es lief quasi wie die Anmeldung zur FA-Prüfung, ich musste diesmal aber all meine Zeugnisse in beglaubigten Kopien einreichen, weil ich die Heiligen Hallen der LÄK wegen Corona nicht betreten durfte.
Nun habe ich aber eine Bescheinigung, dass ich nach alter WBO machen kann, die nicht anfechtbar ist. :-)

Wäre das Absolvieren der Intensivzeit nach alter WBO abgelehnt worden, wäre eine Möglichkeit für mich gewesen, in einer nahegelegenen bayerischen Stadt zu arbeiten. Laut BLÄK hätte ich dann aber auch einen Wohnsitz in Bayern benötigt - die Dame am Telefon wuste dies aber nicht zu 100% genau, ich hätte das im Bedarfsfall noch extra klären müssen. Pendeln wäre für mich möglich gewesen, das hätte dann aber meiner Intention im Wege gestanden, in Bayern geprüft zu werden.

Nochmal EDIT: das mit dem Wohnsitz in Bayern hätte für den Fall gegolten, wenn ich meine Stelle in Bayern nach 5-6 Monaten (= Mindestzeit) gekündigt hätte und dann nur noch die Prüfung dort hätte machen wollen. Zum Prüfungszeitpunkt muss man Mitglied der BLÄK sein.

deinhautarzt
12.02.2021, 22:11
Ich befinde mich in der gleichen miserablen Situation wie Kartoffelkopf.
Werde Juni 2021 fertig sein mit 60 Monaten Derma Weiterbildung.
In Bayern bin ich jedoch nicht facharztreif, weil dieses Bundesland noch 6 Monate stationäre Weiterbildung noch vorschreibt.
Da andere Bundesländer wie NRW, BaWü, Hessen, Sachsen die Derma Weiterbilung Juli 2020 im Rahmen einer neuen Weiterbildungsordnung umstrukturiert hat, werde ich in den genannten Bundesländern zum genannten Zeitpunkt facharztprüfung-reif sein und könnte ich mich theoretisch für die Prüfung anmelden.

Aber Bayern....keine Änderung...keine Lockerung...nur sture Bürokraten...

Ich überlege, welche bürokratische / juristische Schlupflöcher mir helfen könnten. Es gibt bestimmt einige, aber wenn man die Behörden anruft, kann man nur mit untalentierten, unkreativen Sachbearbeitern sprechen, die noch nie im Leben über den Tellerrand geschaut haben. Man bekommt nur die Schablon-Antwort: wo sie arbeiten, dort machen Sie die Prüfung...fertig...fall erledigt...

Klar. Man kann immer umziehen. Aber das ist immer grosser Aufwand. Geld, Bürokratie, Wohnung kündigen und eine neue Wohnung suchen, Kaution, neues Arbeitsfeld, Einarbeitungsphase, vielleicht muss man von Freunden / Familie etc. trennen. Und diese Situation wird auch nicht einfacher dadurch, dass man sich für die Prüfung vorbereiten sollte.

Eigentlich, ich habe die ÄK NW Internetseite geschaut, Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung XYXYXY. Was mich wundert, ich habe nirgenwo geschrieben gesehen diese von jedem zitierte Regel: "Prüfung in dem BL, wo man arbeitet".

Ich habe mir auch überlegt, eine Zweitmitgliedschaft zu beantragen. Als Gastarzt kann ich bei einer anderen Praxis ab und zu mal hospitieren, und eine zweite Kammermitgliedschaft beantragen.....

Kann nicht sein, dass es aus dieser verdammten Sitaution kein anderer Ausweg ist, als alles aufgeben und umziehen....Kann doch nicht sein....

Wenn jemandem was einfällt, ich bin offen für gute Ideen...

Und letztendlich, die bayerischen Patienten "profitieren" von dieser Sturheit...Ein Hautarzt, der etwa 8000 Patientenkontakte pro Jahr hat, wird wahrscheinlich das BL verlassen müssen und werde auch keinen Bock haben zurückzukehren zu dieser offiziell "überversorgte" Kleinstadt, wo man 4 Monate für einen Hautcheck wartet. Bravo....Bin zutiefst enttäuscht.

Genauso Schade ist es auch, dass andere das gleiche/ähnliche Problem haben.

WackenDoc
13.02.2021, 08:39
Das mit der Zweitmitgliedschaft wird nicht funktionieren. Bzw. du müsstest genau prüfen, ob es einen Passus gibt, was genau diese Konstellation regelt.

Grundsätzlich wirst du in der ÄK geprüft, in der du gemeldet bist.
Gemeldet bist du in der LÄK in deren Bereich du arbeitest. Wenn du keinen festen Job hast, dann in der ÄK in deren Bereich du wohnst (also du müsstest da deinen offiziellen Wohnort haben).

Letzteres Modell hatte ich für meine erste Facharztprüfung: Damals als das noch ging, habe ich in Bundesland A gelebt und war dort auch in der ÄK gemeldet und bin in Bundesland B Notarzt gefahren. Die Verträge gingen aber immer nur über die eine Schicht und damit war das eine "vorübergehende Beschäftigung". In der Satzung gab es den Passus dass man dann in seiner anderen ÄK bleibt. In der ÄK A hatte ich dann meine Prüfung. Und ja, natürlich gab es bei der Anmeldung als erstes die Frage: "Sind wir überhaupt zuständig?"

Deine Möglichkeit wäre also deine Wohnung zu behalten, dir einen Job in einem anderen Bundesland zu suchen, dich von der ÄK umzumelden, dort zur Prüfung anmelden, Prüfung machen, zurückwechseln.

deinhautarzt
13.02.2021, 11:08
Vielen Dank für deinen Eintrag, der mir leider auch nicht viel geholfen hat.

Ich denke Folgendes:

- bei einer Ärztekammer anmelden zu müssen, reicht schon, wenn du auch ohne jegliche Arbeit, in einem Bundesland wohnst und keine ärztliche Tätigkeit ausübst.
Dann diese schwachsinnige Meldepflicht sollte natürlich auch für den Fall gelten, wenn man zB. in einer irgendwelchen anderen Praxis regelmäßig "hospitiert", also quasi eine ärztliche Tätigkeit ausübt. Warum kann man dann nicht eine Zweitmitgliedschaft beantragen ?????

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/40sb/10service/11pruefung.pdf

Unter diesem Link finde ich die bisher kompakteste Zusammenfassung des Themas "Anmeldung Für FA Prüfung, Übergangs-Regelungen etc".
Hier wird auch geschrieben: bei der internen Prüfung der Dokumente schaut man, ist der Prüfling Kammermitglied ??
Wenn die Antwort Ja ist, dann warum könnte ich mich hier für die Prüfung nicht anmelden ??
Eine Zweite Kammermitgliedschaft zu bekommen, ist eigentlich der Schlüssel zur Anmeldung, natürlich neben den kompletten WB Zeit und ausgefüllten Logbüchern.


Also, bitte Kollegen, schreibt kreative Antworten.
Ich würde mich über ein Brain Storming freuen.

husthust
13.02.2021, 11:15
Kann nicht sein, dass es aus dieser verdammten Sitaution kein anderer Ausweg ist, als alles aufgeben und umziehen....Kann doch nicht sein....

und einfach nochmal 6 Monate stationär arbeiten ist keine Option? Ist zwar nervig aber so lange sind 6 Monate jetzt auch nicht und wirken im Vergleich zu einem Umzug in ein anderes Bundesland weniger stressig

deinhautarzt
13.02.2021, 11:33
Ja, klar. Wäre natürlich eine Option. In der Derma ist es aber nicht so einfach eine Klinikstelle zu finden. Ich wohne im Allgäu. München, Ulm, Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Augsburg kämen in Frage, weil es nur in diesen Städten stationäre Derma-Versorgung gibt.

Jeden Tag mindestens 2 Stunden zu pendeln macht einen kaputt. Aber mich auf jeden Fall. Und eine Stelle zu bekommen ist auch nicht einfach. Noch dazu kommt die meistens üble Atmosphere am Arbeitsplatzt, frustrierte Oberärzte ( Professore), Diskrimination etc. etc.

Mit der Klinik habe ich sehr schlechte Erfahrungen sammeln können. Gehe nicht zurück.

davo
13.02.2021, 11:36
Umziehen willst du nicht, Klinik willst du nicht, Bundesland wechseln willst du nicht - wenn man nichts will, bleiben einem halt keine Optionen mehr übrig.

WackenDoc
13.02.2021, 11:38
Ja, dann such dir doch eine Hospitationsstelle im anderen Bundesland, melde dich da in der ÄK mit einer Zweitmitgliedschaft und versuch dich da zur Prüfung anzumelden. Hab ja in meinem anderen Beitrag schon geschrieben, das du halt genau prüfen musst, ob es da nicht einen Passus gibt, der genau das ausschließt.

deinhautarzt
13.02.2021, 11:51
Weißt du was ich noch nicht will ??
Bösartige, freche Kommentare lesen, die mir gar nicht weiterhelfen.

60 Monate werde ich abhaken, Logbücher werden vollständig ausgefüllt. Ich suche nach einer Lösung, die mit einem Wechsel/Umzug verbundenen Unannehmlichkeiten vermeiden zu können.

Mit dieser Mentalität "Davo" könntest du dich ein ein Bürokraten-Team der LaÄK Bayern sehr gut einbringen. Glückwunsch !