PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung und Beschäftigungsverbot



Natora86
05.10.2020, 19:00
Hallo zusammen,

habe mich nun nach langjähriger stiller Mitleserschaft registriert, weil ich dringend ein paar gute Ratschläge brauchen könnte.

Also, ich stehe kurz vor Abschluss meiner Weiterbildung (es fehlen wenige Wochen) und weiß nun seit ein paar Tagen, dass ich schwanger bin. An sich alles super und schön, aber jetzt besteht das Problem, dass ich bei Kolleginnen in benachbarten Häusern mitbekommen habe, dass sie wegen Corona bei Schwangerschaft sofort ins BV geschickt wurden.

Dann würden mir aber nach Abzug von Resturlaub und Co. nur noch wenige Tage Weiterbildungszeit fehlen, um mich zur Facharztprüfung anmelden zu können. Das hieße, dass ich dann nach ca. 2 Jahren noch ein paar lächerliche Tage Weiterbildung nachholen müsste, um dann die Prüfung machen zu können (nachdem ich dann völlig aus der Materie raus bin). Das will ich verständlicherweise nicht.

Von den Kolleginnen hatte sich wohl auch eine weigern wollen und mit Briefe schreiben im stillen, kleinen Kämmerlein und FFP Maske usw. argumentiert - zwecklos, sofortiges BV.

Klar, könnte ich jetzt die Sache einfach die paar Wochen für mich behalten, aber ich habe aktuell sehr viele Dienste und dabei muss man in der Notaufnahme arbeiten und ist komplett alleine. Der Dienstplaner weiß auch schon Bescheid.

Was tun? Ich will auch nicht ewig "krank" machen, weil man diese Tage ja, rein theoretisch, auch nicht als Weiterbildung anerkannt bekommt.

Vielen Dank schon mal und euch einen schönen Abend!

Muriel
05.10.2020, 19:15
Von wievielen Wochen WB-Zeit reden wir denn?

tragezwerg
05.10.2020, 19:24
Viele Ärztekammern rechnen einem 6 Wochen von BV/Mutterschutz etc. pauschal als Weiterbildungszeit an (aus der Argumentation heraus dass dies auch bei länger kranken Kollegen passiert, das ist sozusagen "inkusive"). Das muss man aber mal bei der zuständigen Ärztekammer nachfragen.

WackenDoc
05.10.2020, 19:25
Es gibt keinerlei Grund für ein automatisches BV. Der AG soll erstmal begründen, warum du als Schwangere nicht im "Backoffice" Briefe machen kannst, Befunden hinterhertelefonieren, Untersuchungen anmelden, Telefon hüten, für Fragen von Anfängern da sein....

FirebirdUSA
05.10.2020, 20:05
Es gibt keinerlei Grund für ein automatisches BV. Der AG soll erstmal begründen, warum du als Schwangere nicht im "Backoffice" Briefe machen kannst, Befunden hinterhertelefonieren, Untersuchungen anmelden, Telefon hüten, für Fragen von Anfängern da sein....

Das hilft dir aber nicht wenn du ins BV geschickt wirst. Das Risiko ist den meisten Kliniken zu hoch... und dann klagte mal dagegen.

WackenDoc
05.10.2020, 20:12
Die Frage ist ja, wer in den Kliniken überhaupt das BV ausspricht. Meist ja der Betriebsarzt, der dafür ghar nicht zuständig ist. Aber das ist halt wieder das Problem, dass die Gewerbeaufsicht, die eigentlich zuständig wäre, sich nicht dafür interessieren. die Krankenkassen die die Umlage 2 zahlen müssen offenbar auch nicht.

Ansprechpartner wäre eigentlich auch mal die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte.

kartoffelbrei
05.10.2020, 20:55
Kannst du nicht zusätzlich zum Urlaub auch noch Überstundenfrei nehmen? Reicht dann vielleicht die Zeit?

Moorhühnchen
05.10.2020, 21:08
Einiges liegt tatsächlich wohl auch im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters der LÄK!
Muss nicht überall so sein, aber vielleicht hilft Dir die Nachfrage bei der LÄK.

Natora86
05.10.2020, 21:29
Tatsächlich steht bei uns explizit in der WBO, dass Krankheitszeiten, Beschäftigungsverbot etc. nicht anerkannt wird. Lediglich Urlaub bis 6 Wochen im Kalenderjahr. Und die hab ich ja zusätzlich.

Es handelt sich letztlich um noch 2,5 Wochen, dazwischen ist noch eine Woche Urlaub.

Und überstundenfrei ist ja eher schwierig, wenn ich auf dem Dienstplan stehe...aber selbst würde nur für 1 oder 2 Tage reichen, durch das Dienstsystem fliegen viele Überstunden weg.

Wie gesagt, eine Kollegin ist zu Pontius und Pilatus gerannt, weil sie partout nicht ins BV wollte - ohne Erfolg...

FirebirdUSA
05.10.2020, 22:20
Die Frage ist ja, wer in den Kliniken überhaupt das BV ausspricht. Meist ja der Betriebsarzt, der dafür ghar nicht zuständig ist. Aber das ist halt wieder das Problem, dass die Gewerbeaufsicht, die eigentlich zuständig wäre, sich nicht dafür interessieren. die Krankenkassen die die Umlage 2 zahlen müssen offenbar auch nicht.

Ansprechpartner wäre eigentlich auch mal die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte.

Doch die Krankenkassen widersprechen später und holen sich das Geld beim AG, wurde so der Freundin meines Bruder schon angekündigt. Gibt eigentlich kein zwingenden Grund für BV, aber eine passende Beschäftigung einzurichten ist aufwendiger. Also BV, man erwartet das KK nicht zahlt aber versucht es halt mal... bei 2 Wochen würde ich mir überlegen mir eine Stratrhie zu überlegen Risikokontakte zu minimieren und würde vermutlich als Frau arbeiten gehen, bin aber froh dass mich das als Mann nicht treffen kann und finde die Situation so auch sehr unbefriedigend für die Betroffenen

Muriel
06.10.2020, 03:23
Drei Wochen krankschreiben lassen, fertig. Bin zwar sonst kein Freund von erschummelten AUs, aber hier würde ich das auch tun.

WackenDoc
06.10.2020, 06:18
Die RIsikokontakte sind das eine- das Problem ist z.B. Einsatz in der Notaufnahme mit unkontrolliertem Patientengut. Da hast ja ALLES.

hebdo
06.10.2020, 08:38
Lass dich Krank schreiben. Zu viel Aufwand, zu hoch das Risiko, dass du ins BV musst. Geh auf nummer sicher.

Natora86
06.10.2020, 21:03
Alles richtig, nur wie gesagt, eigentlich zählen ja die AU-Tage auch nicht zur Weiterbildung. Bei einer Erkältung und drei Tagen Fehlen sagt sicher keiner was, aber wenn ich ausgerechnet bus zum Ende der Weiterbildung 3 Wochen krank bin und dann ins BV, ist das schon auffällig.
Und mein Urlaub liegt noch dazwischen...insofern also schwierig.

Versuche mich jetzt durchzumogeln mit Vermeidung der Risikokontakte, wie schon beschrieben und Einweihung weniger Kollegen, die netterweise Rückendeckung geben.

Ist echt nicht schön, aber es muss jetzt so gehen.

Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

tragezwerg
06.10.2020, 21:14
Alles richtig, nur wie gesagt, eigentlich zählen ja die AU-Tage auch nicht zur Weiterbildung. Bei einer Erkältung und drei Tagen Fehlen sagt sicher keiner was, aber wenn ich ausgerechnet bus zum Ende der Weiterbildung 3 Wochen krank bin und dann ins BV, ist das schon auffällig.
Und mein Urlaub liegt noch dazwischen...insofern also schwierig.

Versuche mich jetzt durchzumogeln mit Vermeidung der Risikokontakte, wie schon beschrieben und Einweihung weniger Kollegen, die netterweise Rückendeckung geben.

Ist echt nicht schön, aber es muss jetzt so gehen.

Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

Die AU-Tage zählen zur Weiterbildung, so lang es unter 6 Wochen im Jahr sind. Die tauchen ja auch nicht im Zeugnis auf, wenn es nicht eine längere zusammenhängende Unterbrechung der Weiterbildungszeit war. Also erfährt die Ärztekammer eigentlich nix davon, ob du gearbeitet hast oder krank warst.

Natora86
06.10.2020, 21:25
Laut WBO ist das einzige, was nicht als Unterbrechung der Weiterbildung zählt, der Erholungsurlaub von bis zu sechs Wochen im Jahr. Krankheit zählt als Unterbrechung, jedenfalls wenn es der Weiterbilder so ins Zeugnis schreibt. Wird in der Realität keiner wegen ein paar Tagen hier und da machen, aber bei einer so auffälligen Konstellation hab ich ein bisschen Angst, dass es Probleme geben könnte.

denkstdu
07.10.2020, 20:47
Ist dein Chef so mies dass er dir deswegen ans Bein pinkeln würde? Ich meine der dürfte sich doch freuen nach der Elternzeit ne FÄ zu haben... In Bayern darf man auch 6 Wochen im Jahr krank sein nur der Mutterschutz vor Entbindung zählt nicht mit dazu obwohl das ja auch 6 Wochen sind...

Aliaalex
08.10.2020, 10:29
Eine Kollegin ist in vergangenem Monat in den letzten Zügen der Weiterbildung ebenfalls schwanger geworden.
Sie hat von dem Betriebsarzt die Ansage einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes mit Patientenferner Gestaltung (u.a wegen Corona) bekommen, wenn dieses nicht umsetzbar, dann betriebliches BV.

Meine Kollegin hat das Gespräch mit den Chef gesucht: sie schriebt nun Arztbriefe, befundet, meldet Rehas an, führt Angehörigen Gespräche
(per Tele), führt Stations- und Visitenlisten etc. Für das Team ein guter Kompromiss und sie bekommt die fehlenden 1,5 Monate Weiterbildung voll, bekommt dann ihr WB Zeugnis und geht dann in RS mit Chef ins BV
(Konservatives Fach)

Sie hat (freundlich) auf ihren Anspruch auf eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes hingewiesen und hatte Rückendeckung vom zuständigen Aufsichtsamt und dem Betriebsrat.

Im BV oder AU wäre sie uns von heute auf morgen vollkommen als eingearbeitete und erfahrenen Kollegin weggefallen, so haben alles was der von und der Chef 1 Monat Zeit einen nahtlosen Ersatz zufinden.
Diese Argumentationskette hat der Chef gut geschluckt ;)

Alles Gute für Dich!

das.Etwas
23.10.2020, 21:58
Dürfte ich mich hier noch einklinken? Gibt es bereits CoVid-bezogene Erfahrungswerte von schwangeren WBAs im ambulanten Bereich? Ich lese und höre bisher nur aus Kliniken: meist wohl Beschäftigungsverbot, in manchen Kliniken Optionen zu Home- oder Backoffice. Gibt es bereits Erfahrungen wie die Arbeitgeber im ambulanten Bereich, also die Praxisinhaber, damit verfahren bzw. was diesen geraten wird?

ehem-user-02-08-2021-1033
24.10.2020, 10:33
Alles richtig, nur wie gesagt, eigentlich zählen ja die AU-Tage auch nicht zur Weiterbildung. Bei einer Erkältung und drei Tagen Fehlen sagt sicher keiner was, aber wenn ich ausgerechnet bus zum Ende der Weiterbildung 3 Wochen krank bin und dann ins BV, ist das schon auffällig.
Und mein Urlaub liegt noch dazwischen...insofern also schwierig.

Versuche mich jetzt durchzumogeln mit Vermeidung der Risikokontakte, wie schon beschrieben und Einweihung weniger Kollegen, die netterweise Rückendeckung geben.

Ist echt nicht schön, aber es muss jetzt so gehen.

Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

Stress dich nicht so... :-)
wichtig ist, was der Chef in das Zeugnis schreibt.
Wenn du einen anständigen Chef hast, wird er wegen 2 Wochen kein Fass aufmachen.