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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A50/ B97 - Aufklärungsgespräch



katha100008
06.10.2020, 18:04
Ist hier nicht auch B zutreffend?

" Wenn die Patientin in dem Aufklärungsbogen das Kästchen vor "Ich verzichte auf eine ausführliche ärztliche Aufklärung" angekreuzt hat, ist es ausreichend, wenn kein Aufklärungsgespräch mehr stattfindet und Sie den Bogen unterschreiben"

Auf Amboss steht:
"Verweigerung: Jeder Patient hat das Recht auf Nichtwissen und somit z.B. eine Aufklärung abzulehnen. Wenn von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, sollte dies vom zuständigen Arzt dokumentiert werden. Wenn der Patient dem Eingriff aber zustimmt, darf dieser auch ohne erfolgte Aufklärung durchgeführt werden. "

Fanik
06.10.2020, 18:32
Denk ich mir auch..habs noch am Vortag gelesen und deshalb B angekreutzt😅

stex_med
06.10.2020, 18:52
Genau das denke ich mir auch. Habe meine Antwort auch auf diese Passage bezogen. Der Patientenwunsch hat eine sehr hohe Priorität

Unregistriert
06.10.2020, 18:56
Kann es sein, dass auch die Patientin unterschreiben muss, dass sie keine Aufklärung wünscht? So aus Sicherheitsgründen? War mein Gedanke währenddessen...

Unregistriert
06.10.2020, 18:57
Ich verstehe euch, aber man muss das auch bei sich dokumentieren und auch nochmal nachfragen! Und nicht einfach „abhaken“ und so lassen?

katha100008
06.10.2020, 18:57
Na dann kann man die bestimmt anfechten.

Unregistriert
06.10.2020, 18:59
Es steht dort allerdings nur, dass der Arzt unterschreibt und sonst nichts weiter dazu dokumentiert und auch die Patientin unterschreibt nicht... Müsste sie nicht auch unterschreiben?

Unretered123456
06.10.2020, 19:01
Die Frage würde ich anfechten. In einer alten impp frage ist die richtige Antwort auf eine ähnliche Frage: gemäß selbstbestimmungsrecht oder so ist der Verzicht auf eine Aufklärung möglich. Demzufolge wäre eine Aufklärung ja nicht eine notwendige Voraussetzung für eine op. Der Patient hat nur das Recht darauf. Da steht nämlich nicht, dass eine Einwilligung in die op die notwendige Voraussetzung ist! Was meint ihr?

Unregistriert
06.10.2020, 19:06
Vor allem ist eine Aufklärung keine zwingende Voraussetzung für die Einwilligung der Patientin in diese Maßnahme. Die Patientin kann ebenso ohne Aufklärung in die Op einwilligen, wenn sie keine Aufklärung möchte. Von dem Her finde ich auch D nicht so ganz astrein.

Unregistriert
06.10.2020, 19:06
Die Frage würde ich anfechten. In einer alten impp frage ist die richtige Antwort auf eine ähnliche Frage: gemäß selbstbestimmungsrecht oder so ist der Verzicht auf eine Aufklärung möglich. Demzufolge wäre eine Aufklärung ja nicht eine notwendige Voraussetzung für eine op. Der Patient hat nur das Recht darauf. Da steht nämlich nicht, dass eine Einwilligung in die op die notwendige Voraussetzung ist! Was meint ihr?

Exakt so sehe ich das auch

Unregistriert
06.10.2020, 19:22
Kann es sein, dass auch die Patientin unterschreiben muss, dass sie keine Aufklärung wünscht? So aus Sicherheitsgründen? War mein Gedanke währenddessen...

so weit ich weiß hatte sie das. stand da nicht sie bringt den unterschriebenen Bogen mit? Die Frage ist mMn definitiv falsch, die Aufklärung ist keine Voraussetzung für die OP. Das stimmt einfach nicht. Das Angebot sie aufzuklären, klar, aber wenn sie das nicht will...?!

DanBlack
06.10.2020, 19:39
Es geht hier denke ich um die ausführliche (!) Aufklärung. Aber aufgeklärt werden muss sie trotzdem.

Eine Einwilligung ist für eine OP Vorraussetzungen. Kann die Patientin nicht selber einwilligen, muss es ein stellvertretender tun (Betreuer) oder es liegt eine mutmaßliche Einwilligung vor. Nur so ist ein Eingriff keine strafbare Körperverletzung.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre. :)

HamsterChurchill
09.10.2020, 13:40
Ich frag mal die Medizinjuristin des Vertrauens,.....hab ein abgeschlossenes Jura Studium und B gekreuzt, war aber nicht mein Schwerpunkt.... wundert mich aber sehr.