mistig
08.12.2003, 13:57
Alle, die interessiert an einem Fax, dass von Dr. Wanner aus dem BMGS stammt und den Ernst der jetzigen Situation beschreibt, sollen mir mailen.
Einige Auszüge:
...aus rein taktischen Gründen das 1. Stex nicht bis zum 30.09.2003 absolviert haben...
... Leistungsnachweise können nur .... mit Notenvergabe erlangt werden.
... Scheine sind nicht deckungsgleich...
... wenig sinnvoll erscheint, Studierende, die nach altem Recht studiert haben..., in eine völlig neu gestaltete Prüfung zu schicken
Die von Studierenden erworbenen Scheine über das 5.und 6. Fachsemester hinaus genießen somit keinen Bestandsschutz.
Hammer-Grüße
Einige Auszüge:
...aus rein taktischen Gründen das 1. Stex nicht bis zum 30.09.2003 absolviert haben...
... Leistungsnachweise können nur .... mit Notenvergabe erlangt werden.
... Scheine sind nicht deckungsgleich...
... wenig sinnvoll erscheint, Studierende, die nach altem Recht studiert haben..., in eine völlig neu gestaltete Prüfung zu schicken
Die von Studierenden erworbenen Scheine über das 5.und 6. Fachsemester hinaus genießen somit keinen Bestandsschutz.
Hammer-Grüße