Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A44/B96 Hausarzt und Klinik
Alles was Frage 96 uns sagt, ist folgendes: Ich "denke darüber nach, den Hausarzt zu kontaktieren". Punkt. Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, was ich denn überhaupt von ihm wissem will. Antwort C verbleibt genau so allgemein und sagt lediglich, dass der Hausarzt die "Auskunft verweigern" kann. Punkt. Auskunft wozu denn???? Auch das wird mit keinem Wort erklärt. Dementsprechend ist nicht geklärt was ich denn überhaupt von ihm wissen will und worauf bezogen er die Auskunft verweigern kann. Selbst wenn für die Thematik die Schweigepflicht durchbrochen werden darf... hier wurde in der Fragestellung einfach entweder gepennt oder die ist extrem einfach. Denn so formuliert bedeutet es ja, dass es um alles mögliche gehen könnte, also auch Zeug, was überhaupt nichts mit der Thematik zu tun hat. Ich könnte ja auch nach der Farbe seiner Unterhosen fragen wollen :D Ich weiß schon was das IMPP meint, aber da haben sie halt Pech gehabt, wenn sie die Frage nicht wasserfest formulieren... Die Aussage könnte allgemeiner fast nicht sein, was in dem Kontext heißt, dass sie gültig sein muss: Ja, der Arzt muss nicht ALLES beantworten. Ergo gilt C.
Korrigiert mich, falls ich dort einen Denkfehler habe :D
Unregistriert
07.10.2020, 17:00
Alles was Frage 96 uns sagt, ist folgendes: Ich "denke darüber nach, den Hausarzt zu kontaktieren". Punkt. Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, was ich denn überhaupt von ihm wissem will. Antwort C verbleibt genau so allgemein und sagt lediglich, dass der Hausarzt die "Auskunft verweigern" kann. Punkt. Auskunft wozu denn???? Auch das wird mit keinem Wort erklärt. Dementsprechend ist nicht geklärt was ich denn überhaupt von ihm wissen will und worauf bezogen er die Auskunft verweigern kann. Selbst wenn für die Thematik die Schweigepflicht durchbrochen werden darf... hier wurde in der Fragestellung einfach entweder gepennt oder die ist extrem einfach. Denn so formuliert bedeutet es ja, dass es um alles mögliche gehen könnte, also auch Zeug, was überhaupt nichts mit der Thematik zu tun hat. Ich könnte ja auch nach der Farbe seiner Unterhosen fragen wollen :D Ich weiß schon was das IMPP meint, aber da haben sie halt Pech gehabt, wenn sie die Frage nicht wasserfest formulieren... Die Aussage könnte allgemeiner fast nicht sein, was in dem Kontext heißt, dass sie gültig sein muss: Ja, der Arzt muss nicht ALLES beantworten. Ergo gilt C.
Korrigiert mich, falls ich dort einen Denkfehler habe :D
ich sehe das genauso
Alles was Frage 96 uns sagt, ist folgendes: Ich "denke darüber nach, den Hausarzt zu kontaktieren". Punkt. Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, was ich denn überhaupt von ihm wissem will. Antwort C verbleibt genau so allgemein und sagt lediglich, dass der Hausarzt die "Auskunft verweigern" kann. Punkt. Auskunft wozu denn???? Auch das wird mit keinem Wort erklärt. Dementsprechend ist nicht geklärt was ich denn überhaupt von ihm wissen will und worauf bezogen er die Auskunft verweigern kann. Selbst wenn für die Thematik die Schweigepflicht durchbrochen werden darf... hier wurde in der Fragestellung einfach entweder gepennt oder die ist extrem einfach. Denn so formuliert bedeutet es ja, dass es um alles mögliche gehen könnte, also auch Zeug, was überhaupt nichts mit der Thematik zu tun hat. Ich könnte ja auch nach der Farbe seiner Unterhosen fragen wollen :D Ich weiß schon was das IMPP meint, aber da haben sie halt Pech gehabt, wenn sie die Frage nicht wasserfest formulieren... Die Aussage könnte allgemeiner fast nicht sein, was in dem Kontext heißt, dass sie gültig sein muss: Ja, der Arzt muss nicht ALLES beantworten. Ergo gilt C.
Korrigiert mich, falls ich dort einen Denkfehler habe :D
Find ich genauso ,
anfechtbar
Unregistriert
07.10.2020, 17:07
Ich hätte auch gedacht, dass die Angaben des Hausarztes höchstens die Verkettung der Todesursache mit Infos beeinflussen könnte, nicht aber die Todesart.
Ob jemand mit Stenosen Stents bekommt (invasive ärztliche Intervention) und dann im KH stirbt oder ob jemand elektiv an der Hüfte operiert wird und dann im KH stirbt, ist beides kein natürlicher Tod, egal was der Hausarzt sagt.
Ich hätte auch gedacht, dass die Angaben des Hausarztes höchstens die Verkettung der Todesursache mit Infos beeinflussen könnte, nicht aber die Todesart.
Ob jemand mit Stenosen Stents bekommt (invasive ärztliche Intervention) und dann im KH stirbt oder ob jemand elektiv an der Hüfte operiert wird und dann im KH stirbt, ist beides kein natürlicher Tod, egal was der Hausarzt sagt.
Eindeutig ,
Leite diese Frage ist eindeutig eine Eingabe ....
wieso sollte es die Todesart ändern ???
Der Mann ist an MI ,dann Reanimation gestorben .... der Hausarzt kann nicht die Todesart änder !!!! ob der Hausarzt Schweigepflicht einnehmen kann ist eine andere Geschichte , aber das der Hausarzt die Todesart beeinflussen kann find ich nicht verständnisvoll
Unregistriert
07.10.2020, 17:17
Ob eine Auskunftspflicht besteht ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. So lauetet besiepielsweise §16 Abs. 2 der sächsischen Bestattungsgesetzes:
(2)
1. Angehörige, Hausbewohner und Nachbarn sowie Personen, die den Verstorbenen während einer dem Tode vorausgegangenen Krankheit behandelt oder gepflegt haben, sind verpflichtet, dem Arzt auf Verlangen Auskunft über die Krankheit oder andere Gesundheitsschädigungen des Verstorbenen oder über sonstige für seinen Tod möglicherweise ursächliche Ereignisse zu erteilen.
2. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen ihrer in § 52 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Die Auskunftspflicht ist also nicht unbegrenzt. Wenn ich als sächsischer Arzt meinen Patienten vergifte, muss ich dem leichenschauenden Arzt keine Auskunft darüber geben! Die Frage ist 100% anfechtbar.
WackenDoc
07.10.2020, 18:13
Ich geb´s auf. Dann schreibt halt den Einspruch.
Unregistriert
07.10.2020, 19:09
Alles was Frage 96 uns sagt, ist folgendes: Ich "denke darüber nach, den Hausarzt zu kontaktieren". Punkt. Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, was ich denn überhaupt von ihm wissem will. Antwort C verbleibt genau so allgemein und sagt lediglich, dass der Hausarzt die "Auskunft verweigern" kann. Punkt. Auskunft wozu denn???? Auch das wird mit keinem Wort erklärt. Dementsprechend ist nicht geklärt was ich denn überhaupt von ihm wissen will und worauf bezogen er die Auskunft verweigern kann. Selbst wenn für die Thematik die Schweigepflicht durchbrochen werden darf... hier wurde in der Fragestellung einfach entweder gepennt oder die ist extrem einfach. Denn so formuliert bedeutet es ja, dass es um alles mögliche gehen könnte, also auch Zeug, was überhaupt nichts mit der Thematik zu tun hat. Ich könnte ja auch nach der Farbe seiner Unterhosen fragen wollen :D Ich weiß schon was das IMPP meint, aber da haben sie halt Pech gehabt, wenn sie die Frage nicht wasserfest formulieren... Die Aussage könnte allgemeiner fast nicht sein, was in dem Kontext heißt, dass sie gültig sein muss: Ja, der Arzt muss nicht ALLES beantworten. Ergo gilt C.
Korrigiert mich, falls ich dort einen Denkfehler habe :D
yesss nice zusammengefasst
Unregistriert
07.10.2020, 19:24
Finde auch gerade der Punkt, dass sich die Todesart ändern sollte, ist falsch. Da die Patientin im Anschluss an die Koronarangiografie verstorben ist, muss ein nicht-natürlicher Tod bescheinigt werden; unabhängig, ob sie jetzt nen LDL von 200 hatte oder nicht.
Da wird es doch sicher viel Literatur zu geben, zB sowas in der Richtung:
http://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausgaben/2005/11/einzelpdf/Seite_754_756.pdf
"Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod müssen daher in jedem Fall schon ausreichen, dass man eine nicht natürliche Todesart attestiert. [...] Es muss für den leichenschauenden Arzt völlig unerheblichsein, wer den Tod verursacht hat bzw. wer Schuld am tödlichen Ereignis ist. Diese Frage obliegt juristischer Kompetenz und muss rechtlich entschieden werden. [...] All dies spielt sich in einem verdeckten Hintergrund, quasi in einer für den Arzt nicht ohne weiteres einsehbaren juristischen Parallelwelt ab und gerade weil alle juristischen Eventualitäten nicht überblickt werden können, sollte bei einem klaren Anhaltspunkt für einen nicht natürlichen Tod ein solcher auch attestiert werden."
FireFighterFw
07.10.2020, 19:52
Der Witz ist: Antwort B (Die Auskunft des Hausarztes könne die Todesart ändern) lässt sich gar nicht mehr eindeutig beantworten, weil es in Niedersachsen seit 2019 überhaupt keine Unterscheidung in "natürlich", "nicht natürlich" und "ungeklärt" mehr gibt. Hier existieren nur noch Meldepflichtige Gründe, unter Anderem Tod nach einem ärztlichen Eingriff (was natürlich auch eine PTCA ist). Daran, dass das erfüllt ist, rüttelt der Hausarzt gar nix. Werde die Frage mit genau der Begründung kommentieren. Demnach verbleibt dann eigentlich nur noch C als richtig, was es ja auch nicht so wirklich ist, wie hier ja schon eindrücklich diskutiert wurde.
Der Witz ist: Antwort B (Die Auskunft des Hausarztes könne die Todesart ändern) lässt sich gar nicht mehr eindeutig beantworten, weil es in Niedersachsen seit 2019 überhaupt keine Unterscheidung in "natürlich", "nicht natürlich" und "ungeklärt" mehr gibt. Hier existieren nur noch Meldepflichtige Gründe, unter Anderem Tod nach einem ärztlichen Eingriff (was natürlich auch eine PTCA ist). Daran, dass das erfüllt ist, rüttelt der Hausarzt gar nix. Werde die Frage mit genau der Begründung kommentieren. Demnach verbleibt dann eigentlich nur noch C als richtig, was es ja auch nicht so wirklich ist, wie hier ja schon eindrücklich diskutiert wurde.
Wenn man jetzt mal zusammenfasst ist doch im Grunde jede Antwortmöglichkeit als falsch zu interpretieren...
Hat das denn schon jmd kommentiert????
Melli1992
10.10.2020, 14:43
Der Witz ist: Antwort B (Die Auskunft des Hausarztes könne die Todesart ändern) lässt sich gar nicht mehr eindeutig beantworten, weil es in Niedersachsen seit 2019 überhaupt keine Unterscheidung in "natürlich", "nicht natürlich" und "ungeklärt" mehr gibt. Hier existieren nur noch Meldepflichtige Gründe, unter Anderem Tod nach einem ärztlichen Eingriff (was natürlich auch eine PTCA ist). Daran, dass das erfüllt ist, rüttelt der Hausarzt gar nix. Werde die Frage mit genau der Begründung kommentieren. Demnach verbleibt dann eigentlich nur noch C als richtig, was es ja auch nicht so wirklich ist, wie hier ja schon eindrücklich diskutiert wurde.
genau dieser Punkt mit der Todesart macht mich auch stutzig... hast du das schon eingereicht bzw. hierzu genauere Quellen?
Melli1992
10.10.2020, 20:42
Ich geb´s auf. Dann schreibt halt den Einspruch.
Inzwischen frage ich mich wirklich warum du dich fast schon immer persönlich angegriffen fühlst (oder es zumindest hier den Anschein hat) wenn wir es mit dem Einspruch einfach versuchen wollen.
Hast du persönlich Arbeit damit sie zu bearbeiten? Oder wo liegt das Problem darin das wir einfach alles versuchen wollen?
WackenDoc
10.10.2020, 20:44
Wer sagt denn dass ich mich persönlich angegriffen fühle. Warum diskutiert ihr aber wenn euch die Antworten eh nicht interessieren? Ist mir doch egal, dass ihr euch da verrennt und euch unnötig Arbeit macht.
malikshabazz
10.10.2020, 23:44
Hmm.. also ich hab letztenendes diese Antwortmöglichkeit mit dem Hausarzt und Todesart genommen, obwohl mir das auch komisch vorkam. Das ganze habe ich mir so erklärt: Wenn der Hausarzt mir zb. sagt, dass der Patient bereits 3 Myokardinfarkte hatte, schonmal Kammerflimmern und beim letzten Kontakt vor ein paar Tagen nur noch aus den letzten Löchern gepfiffen hat, dann würde das ja schon auf die spätere Todesursache hinweisen und auch auf die Todesart (zb. natürlich = Tod aus krankhafter innerer Ursache). Wobei man die Frage auf jeden Fall anfechten könnte, da der Patient ja im Anschluss an einen ärztlichen Eingriff verstorben ist und somit ein äußerer Einfluss vorliegt, der zum Tode geführt haben kann - deshalb wäre dann unabhängig von der Schilderung des Hausarztes mindestens "ungeklärt" oder "nicht-natürlich" anzukreuzen
Was aber m.E. in jedem Fall falsch ist und wohl kaum anfechtbar, ist die Antwortmöglichkeit "der Hausarzt kann aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht die Angabe verweigern" oder so ähnlich, da in DE eine Auskunftspflicht gegenüber dem leichenschauenden Arzt besteht.
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