Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag2 A60/B25 Berufskrankheit bei Pflegekräften



Unregistriert
07.10.2020, 19:02
Müsste nicht KHK als Berufskrankheit bei Pflegekräften anerkannt werden? BK X010 ist laut berufskrankheiten.de die "Koronare Herzkrankheit durch (Nacht-)Schichtarbeit". Dann müsste das für Pflegekräfte doch auch gelten

WackenDoc
07.10.2020, 19:09
Es gibt keine BK X010.

Das hier sind die EINZIGEN!!! Berufskrankheiten: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.html

Eine Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" für KHK für Pflegekräfte ist mir nicht bekannt.

Eine BK ist nur eine BK wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht. Eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufskrankheit (auch für die "wie-BK"- Regelung) ist die Verdoppelung des Risikos gegenüber der Normalbevölkerung.

Unregistriert
07.10.2020, 19:10
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.30.09.2019

Unregistriert
07.10.2020, 19:48
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.30.09.2019

Hier gehts tatsächlich nicht darum, was die WHO sagt, sondern darum, was die GUV Stand heute als Berufskrankheit anerkennt. Auflistung siehe Link 2 Beiträge weiter oben.

HamsterChurchill
12.10.2020, 14:01
Es gibt keine BK X010.

Das hier sind die EINZIGEN!!! Berufskrankheiten: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.html

Eine Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" für KHK für Pflegekräfte ist mir nicht bekannt.

Eine BK ist nur eine BK wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht. Eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufskrankheit (auch für die "wie-BK"- Regelung) ist die Verdoppelung des Risikos gegenüber der Normalbevölkerung.

Bist du das privat Profil von Jana Junger oder warum bist du immer entmutigend / abwertend beim Kommentieren unterwegs und versuchst die Leute abzuhalten, dass sie fur ihre Kommilitonen die Bestehensgrenze senken?

WackenDoc
12.10.2020, 15:43
Wenn man das Berufskrankheitenrecht nicht verstanden hat, sollte man vielleicht nicht den Mund soweit aufreissen.

Eine Krankheit ist eine Berufskrankheit wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht (Anhang 1 der Berufskrankheitenverordnung).
X010 ist keine Bezeichnung einer Berufskrankheit. Die haben alle 4-stellige Nummern ohne Buchstaben.
KHK ist nicht in der Berufskrankheitenliste enthalten- also ist es keine Berufskrankheit.

Es bleibt nur die Möglichkeit der Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" und auch da findet sich nirgendwo KHK bei Pflegekräften.

Wer auch immer diese Jana sein soll und was auch immer die mit der Frage zu tun haben soll.

Heerestorte
13.10.2020, 10:16
Wer auch immer diese Jana sein soll und was auch immer die mit der Frage zu tun haben soll.

Das ist die IMPP-Direktorin ;-)

Cor_magna
13.10.2020, 13:55
Bist du das privat Profil von Jana Junger oder warum bist du immer entmutigend / abwertend beim Kommentieren unterwegs und versuchst die Leute abzuhalten, dass sie fur ihre Kommilitonen die Bestehensgrenze senken?

WackenDoc ist zufällig Fachärztin für Arbeitsmedizin und hat einige Erfahrung in diesem Bereich, du tätest also gut daran auf ihre Anmerkungen zu hören...

HamsterChurchill
13.10.2020, 14:21
Hab zufällig ein Jura Studium abgeschlossen und die Frage trotzdem angefriffen, da der geltende Rechtsrahmen nicht definiert wurde. Die Frage ist anders zu bewerten, ob es sich um eine Krankenschwester auf dem Gelände der Military Army oder grenzüberschreitend in der Schweiz tätig ist. Ein Versuch ist es wert....

WackenDoc
13.10.2020, 16:02
Fachärztin noch nicht ganz- aber ich habe die Zusatzbezeichnung und warte auf meinen Prüfungstermin für den Facharzt.

Genauuuu es geht um eine Krankenschwester die bei "der military army" (was auch immer das sein soll) oder in der Schweiz arbeitet. in einem DEUTSCHEN Examen wird natürlich nicht nach deutschem Berufskrankheitenrecht gefragt.

Heerestorte
13.10.2020, 16:41
Hab zufällig ein Jura Studium abgeschlossen und die Frage trotzdem angefriffen, da der geltende Rechtsrahmen nicht definiert wurde. Die Frage ist anders zu bewerten, ob es sich um eine Krankenschwester auf dem Gelände der Military Army oder grenzüberschreitend in der Schweiz tätig ist. Ein Versuch ist es wert....

Dir ist klar, dass sich alles auf Deutschland bezieht, was im Examen vorkommt? Außer es ist explizit anders erwähnt. Steht unter dem Punkt "Allgemeines" auf der ersten Seite im Fragenheft ;-)

HamsterChurchill
14.10.2020, 10:53
Fuck - das ist natürlich ein sehr cleverer Einwand. Habe ich nicht gesehen. Naja, ich bin safe - aber ich würde trotzdem gerne meinen Kumpel durchboxen und Jura ist das einzige Feld indem ich Kompetenz habe Fragen anzugreifen.