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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A24/B77 "Gelegenheitsanfall"



Melli1992
10.10.2020, 11:58
In dieser Frage hießt es:
"Welche der folgenden Angaben / Befunde würde die DD eines provozierten, sog. Gelegenheitsanfalls am ehesten stützen"

In der Leitlinie zu Epilepsien im Erwachsenenalter findet sich folgender Kommentar: "Der alte Begriff des Gelegenheitsanfalls sollte keine Verwendung mehr finden, da er nicht ausreichend scharf definiert ist."
Quelle:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-041l_S1_Erster-epileptischer-Anfall_Epilespien_2018-05.pdf

Edit: Seite 16 unten

Das solche Anfälle wie laut Dozenten und 90 % der Teilnehmen u.a. durch Schlafmangel ausgelöst werden können ist mir klar, aber laut der o.g. Leitlinie erachte ich die Frage als anfechtbar aufgrund des veralteten / unklaren Begriffs des "Gelegenheitsanfalls". Was meint ihr?

WackenDoc
10.10.2020, 12:29
Es steht in der Fragestellung doch sogar extra "provozierter" und "sog."! Gelegenheitsanfall.

Melli1992
10.10.2020, 12:37
Hier der Absatz aus o.g. Quelle dazu:

"Akute symptomatische Anfälle (ASA):
Üblicherweise werden Anfälle nach Schlafentzug als provozierte Anfälle betrachtet. Nach der
obigen Definition erfüllen sie aber nicht die Kriterien der ASA. Untersuchungen zeigen, dass die
Wahrscheinlichkeit weiterer Anfälle und damit die Diagnose einer Epilepsie bei einer
Provokation durch Schlafentzug der von unprovozierten Anfällen entspricht und damit deutlich
höher liegt als bei ASA (Lawn et al., 2014). Dies bestätigt die Empfehlung der Internationalen
Liga gegen Epilepsie, Anfälle nach Schlafentzug nicht als „provoziert“ zu betrachten (ILAE
Guidelines 1993). Der alte Begriff des Gelegenheitsanfalls sollte keine Verwendung mehr
finden, da er nicht ausreichend scharf definiert ist."

In der Frage des IMPP ging es um einen "prov. sog Gelegenheitsanfall aufgrund von Schlafmangel".

Wenn ich nun o.g. Leitlinie zu rate ziehe würde ich zum einen den Begriff des "Gelegenheitsanfalls" als mehr als Fragwürdig betrachten und zudem (in Kombination mit der laut Masse / Dozenten richtigen Lösung des Schlafmangels) einen solchen Anfall aufgrund Schlafentzugs als nicht provoziert und damit nicht zur Fragenstellung passend betrachten.

WackenDoc
10.10.2020, 13:51
Dann schreib halt den Widerspruch

Melli1992
10.10.2020, 14:07
Dann schreib halt den Widerspruch

Ja das war der Plan.
Aber mir ist nicht ganz klar in wie weit ich dich damit jetzt so verstimmt habe?

Es war einfach nur eine Frage in die Runde meiner Mitschreiber wie sie das sehen...

FirebirdUSA
10.10.2020, 16:44
... das du keine Chance hast.

Melli1992
10.10.2020, 16:47
... das du keine Chance hast.

Hast du hierzu vielleicht auch eine Begründung oder nur eine bloße Meinung?

Feuerblick
10.10.2020, 17:20
Naja, ich denke, wenn schon „sog. Gelegenheitsanfall“ da steht, impliziert das, dass dieser Begriff eben nicht richtig ist. Das dürfte als Begründung also scheitern. Und wenn 90% diese Aufgabe auch noch richtig gelöst haben, sieht es auch nicht so aus, als wäre da was falsch zu verstehen gewesen. Scheint doch sehr eindeutig zu lösen gewesen zu sein. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frage rausgenommen wird, doch gering.