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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag1- A 52 / B 99 Todesart ungeklärt (nicht nichtnatürlich)



kornapps
11.10.2020, 01:26
aus der Leitlinie: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/054-002l_S1_Regeln-zur-Durchfuehrung-der-aerztlichen-Leichenschau_2018-02_01.pdf


"Unklare Todesart: Unklar ist die Todesart immer, wenn eine eindeutige Todesursache fehlt.
Also insbesondere bei: plötzlichen Todesfällen im Erwachsenenalter und im Kindesalter,
Fäulnisveränderungen (wegen Kaschierung von Verletzungen). - Gleiches gilt für Todesfälle
im Krankenhaus mit unklarer Wechselwirkung zwischen einem Eingriff (ohne
Fehlerzuweisung!) und einem Grundleiden. Auch der Mors in tabula muss mindestens als
"unklar" klassifiziert werden, auch wenn das Grundleiden gravierend war. Todesfälle unter
Injektionen, Infusionen und Transfusionen sollten unbedingt als "unklar" klassifiziert werden.
Die Bescheinigung einer unklaren Todesart setzt voraus, dass keine Anhaltspunkte für
einen nichtnatürlichen Tod vorliegen. (...) Benachrichtigung der Polizei bei:
 nichtnatürlichem Tod  Todesart ungeklärt  unbekanntem Toten
Der Leichenschauarzt ist in diesen Fällen verpflichtet, über seine Feststellungen bei
der Leichenschau den Polizeibeamten Auskunft zu erteilen.
Empfehlung zum Vorgehen bei iatrogenen Todesfällen in der Klinik:
Leiter der Abteilung nimmt die Leichenschau selbst vor und benachrichtigt die
Polizei und übernimmt die Sachverhaltsschilderung.
Bei unklaren Todesfällen in der Klinik ist aus Erfahrung anzuraten, eine gerichtliche
Obduktion anzustreben."

kornapps
11.10.2020, 07:55
anders: wäre sie eingangs gestürzt, hätte deshalb initial operiert werden müssen und hätte 4d post eine LAE bekommen = nichtnatürlich. so wie im fall, mE: unklar

AlexDo86
11.10.2020, 08:34
verstehe nicht ganz worauf du hinauswillst..

die patientin ist elektiv operiert worden und bekommt 2 tage später eine LAE -> hier liegt kausalität vor,
die todesart ist nichtnatürlich

kornapps
11.10.2020, 09:09
das sehe ich anders, daher der Auszug aus der LL. Kein Insistieren, nur Anmerkung:

Sofern die Pat. regelhaft und leitliniengerecht über Tage antikoaguliert worden ist, so ist die Todesart zunächst "ungeklärt", weil die Kausalität bei stattgehabter Antikoagualtion erst einmal nicht zu belegen ist.

Aus dem Merkblatt für Ärzte: "Tod im ursächlichen Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung / Operation wenn wenigstens entfernte Anhaltpunkte für ärztliche Kunstfehler / Verschulden des behandelnden Personals vorliegen oder wenn sich bereits aus einem der ärztlichen Behandlung vorausgehenden Geschehensablauf Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod ergeben (z.B. Unfall, Sturz)." = nichtnatürlich.

Aus dem Ärzteblatt: "In der juristischen Literatur hingegen wird die Auffassung vertreten, dass das Merkmal der „Einwirkung von außen“ eingeschränkt werden muss und der Tod nach Operationen nur dann als unnatürlich zu qualifizieren ist, wenn wenigstens konkrete Anhaltspunkte für einen Kunstfehler oder für sonstiges Verschulden durch das behandelnde Personal vorliegen (vergleiche zum Beispiel Meyer/Goßner/Schmitt, Kommentar zur StPO, § 159 StPO). Begründet wird dieses Ergebnis mit der Überlegung, dass sich mit dem OP-Risiko quasi das Risiko der Grunderkrankung perpetuiert und der exitus in tabula als schicksalhaft und damit als „natürlich“ zu begreifen ist."

AlexDo86
11.10.2020, 09:14
dann versuch dein glück mit der eingabe

Heerestorte
12.10.2020, 13:22
Aus dem Ärzteblatt: "In der juristischen Literatur hingegen wird die Auffassung vertreten, dass das Merkmal der „Einwirkung von außen“ eingeschränkt werden muss und der Tod nach Operationen nur dann als unnatürlich zu qualifizieren ist, wenn wenigstens konkrete Anhaltspunkte für einen Kunstfehler oder für sonstiges Verschulden durch das behandelnde Personal vorliegen (vergleiche zum Beispiel Meyer/Goßner/Schmitt, Kommentar zur StPO, § 159 StPO). Begründet wird dieses Ergebnis mit der Überlegung, dass sich mit dem OP-Risiko quasi das Risiko der Grunderkrankung perpetuiert und der exitus in tabula als schicksalhaft und damit als „natürlich“ zu begreifen ist."

Ich kenne die Frage nicht, aber was hat der "exitus in tabula" mit einem Tod paar Tage nach der OP zu tun?
Ist der Patient in der Frage auf dem Tisch während der OP verstorben oder postoperativ?

N Kumpel bei der Kripo meinte es auch
mal folgendermaßen:

Patient wird geschubst, bricht sich den Schenkelhals, wird operiert, LAE, Tod = nicht natürlich.

aber andererseits:

Patient stürzt z.B. bei Synkope oder stolpert weil gebrechlich, bricht sich den SChenkelhals, wird operiert, LAE, Tod = natürlich.


Denn eine Emoblie/Thrombose ist ein natürliches Risiko, über das der Patient vor der OP idR aufgeklärt wird.

kornapps
12.10.2020, 13:54
in tabula ist nochmal ne sondersituation, aber auch und insgesamt ist die leitlinie da relativ genau: tod nach OP, postop in der klinik (als auch in tabula) sind in der todesart "ungeklärt" zunächst, kripo kommt nichtsdestotrotz.

für eine nichtnürliche todesart müsste man hinweise auf behandlungsfehler oder eben verschulden des behandelnden personals haben und die haben wir nicht. oder es müssten vorab, vor einweisung/aufnahme geschehensabläufe vorgelegen haben, die nichtnatürlich sind. dazu würde e.g. auch ein sturz zählen, sprich wäre sie gestützt, dann operiert worden und dann an LAE oder pneumonie oder oder verstorben: nichtnatürlich. so wie im fall: ungeklärt und kripo