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Nici2608
17.10.2020, 14:09
Hallo!
Ich (weiblich, 28) stecke mitten im PJ und habe für kommendes Jahr September eine Stellenzusage an meiner Uniklinik.
Wie vielleicht einige Frauen in meinem Alter macht man sich irgendwann auch mal Gedanken um das Thema Beruf und Famm besten "plant" (soweit das planbar ist) und was ich beachten sollte.
Daher meine Frage:
Wer hat damit Erfahrung und kann diese mit mir Teilen?
Wann ist der beste Zeitpunkt (vor Assistenzarztausbildung, währenddessen und wann?), welche finanziellen Mittel stehen einem während und nach der Schwangerschaft zu?
Muss ich eine gewisse Zeit gearbeitet haben um Anspruch auf Mutterschutzgeld oder Elterngeld geltend zu machen?
Kann man während der Probezeit aufgrund von Schwangerschaft "gekündigt" werden bzw. nicht übernommen werden?
Und wie sieht der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit aus?
Vielen lieben Dank:)

Mano
17.10.2020, 19:50
Den idealen Zeitpunkt gibt es nicht, verabschiede dich lieber gleich von dem Gedanken. Je nach Fach führt eine Schwangerschaft meist zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn man arbeiten darf, dann ist man auf einige wenige Tätigkeiten beschränkt, was einem gerade gegen Ende der Weiterbildung wenig bringt (z.B. steht eigentlich die Rotation in die Funktion an, aber man darf nur in die elektive Ambulanz).
Eine Schwangerschaft schließt eine Kündigung praktisch aus. Das gilt auch schon vor Stellenantritt; aber natürlich erst nach Vertragsunterzeichnung, d.h. aus einer "mündliche Zusage" wird wohl meist eine sofortige Absage werden...
Zu Elterngeld und Lohnersatzleistungen gibt es eine Menge online Rechner. Grundsätzlich gibt es das auch für arbeitslose (also jemand der noch nicht arbeitet), aber die Höhe bemisst sich (bis zu einer gewissen Grenze) am vorherigen Gehalt der letzten Monate. D.h. ist es erst dann wirklich hilfreich.

Was macht denn dein Partner beruflich?

Mano
17.10.2020, 19:50
Doppelpost

Nici2608
17.10.2020, 20:14
Den idealen Zeitpunkt gibt es nicht, verabschiede dich lieber gleich von dem Gedanken. Je nach Fach führt eine Schwangerschaft meist zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn man arbeiten darf, dann ist man auf einige wenige Tätigkeiten beschränkt, was einem gerade gegen Ende der Weiterbildung wenig bringt (z.B. steht eigentlich die Rotation in die Funktion an, aber man darf nur in die elektive Ambulanz).
Eine Schwangerschaft schließt eine Kündigung praktisch aus. Das gilt auch schon vor Stellenantritt; aber natürlich erst nach Vertragsunterzeichnung, d.h. aus einer "mündliche Zusage" wird wohl meist eine sofortige Absage werden...
Zu Elterngeld und Lohnersatzleistungen gibt es eine Menge online Rechner. Grundsätzlich gibt es das auch für arbeitslose (also jemand der noch nicht arbeitet), aber die Höhe bemisst sich (bis zu einer gewissen Grenze) am vorherigen Gehalt der letzten Monate. D.h. ist es erst dann wirklich hilfreich.

Was macht denn dein Partner beruflich?

Danke für deine Antwort!
Ich wollte mich nur schonmal im Vorfeld informieren, da sowas ja auch gut überlegt sein sollte. Bis zur Vertragsunterzeichnung hat das noch Zeit:)
Soweit ich das im Internet recherchiert habe, bekommt man 60% der letzten Bruttoeinkommen, so wie ich das verstanden habe muss man aber um den vollen Satz von 1800€ zu bekommen (was ja glaube ich auch dem Satz nach einem Assistenzarztjahr entspricht) mindestens 12 Monate gearbeitet haben, da das sonst entsprechend weniger wird?
Ich habe die Stelle in der Radioonkologie, weiß nicht wie das mit Strahlenschutzverordnung, bis wann man da was machen darf im Falle einer Schwangerschaft.
Also meinst du vor dem Facharzt ist besser als währenddessen?
Mein Partner arbeitet als Projektleiter im technischen Bereich, aber wenn man die Möglichkeit hat finanziell während der Schwangerschaft auch was dazu zu steuern, ist das natürlich besser.

WackenDoc
17.10.2020, 20:23
Schau mal auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. DA gibt es viele Infos. u.a. auch die Broschüre zum Mutterschutz und Arbeit.

vanilleeis
17.10.2020, 20:26
Nettogehalt, nicht brutto!

FirebirdUSA
17.10.2020, 23:42
Der Zeitpunkt ist immer beruflich gesehen der Falsche und persönlich wenn es passt immer der Richtige. Wenn du Kimder willst findet sich immer eine Lösung, wenn man schon gearbeitet hat ist das Elterngeld aber höher und man kommt ggf leichter wieder rein..

nina_0204
19.10.2020, 13:19
Hi Nici2608,

Grundsätzlich ist es schon gut, mind. 12 Monate bis zum MuSchu gearbeitet zu haben um eben auf den Höchstsatz von 1800€ Elterngeld zu kommen. Nach der Elternzeit hat man meines Wissens keinen automatischen Anspruch auf Teilzeit, man kann aber zBsp. 3 Jahre Elternzeit einreichen und nach einem Jahr (wenn man kein Elterngeld mehr bekommt) mit bis zu 30 Std./Woche (entspricht etwa 75%) wieder einsteigen. Ich habe während meiner Schwangerschaften immer problemlos bis zum MuSchu arbeiten können, das war auch bei meiner letzten Stelle in der Radioonko (trotz Corona) kein Problem :)
Liebe Grüße

epeline
20.10.2020, 12:20
Also erstmal gibt es nicht den richtigen Zeitpunkt. Bzw nicht abhängig vom beruflichen in dem Sinne wie du fragst.
Es muss grundsätzlich zum Leben passen. Kurz vor geplanten wichtigen Veränderungen etc ist es natürlich ungünstiger als wenn alles in trockenen Tüchern ist.
Ansonsten ergeben sich oft viele Möglichkeiten.

Da für das Elterngeld der Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Elternzeit herangezogen werden ist es schon ratsam, vorher ein Jahr gearbeitet zu haben, wenn man darauf angewiesen ist. Ansonstem reduzuert sich das EG eben entsprechend. Man bekommt mindestens 300€ monatlich, wenn man 12 Monate EG bekommt. 14 Monate bekommt man nur alleinerziehend oder wenn man sich die Monate aufteilt.
Du kannst dir das Geld aber auf längere Zeit aufteilen lassen. Hatte ich jetzt auch über 18 Monate.
Das ganze ist recht komplex und es gibt viele Möglichkeiten, auxh wie man das alles kombiniert. Unsere Elterngeldstelle hat dazu ganz lieb beraten

Zur Teilzeit: arbeiten in einem Unternehmen mehr aks 15 Mitarbeiter, was ja bei einer Uniklinik gegeben ist, hat jeder Arbeitnehmer das Anrecht auf Teilzeitarbeit. Unabhängig von elternzeit, Kindern etc. Das darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ist in unserem Job eigentlich bei entsprechender Abteilungsgrösse eigentlich immer möglich. Allerdings kann es sein, dass man bei der Aufteilung der Arbeitszeit eingeschränkt wird (ganze freie Tage vs.früher gehen etc)

Ansonsten geht noch o.g. Modell der Teilzeit in Elternzeit.hat den Vorteil, dass man nach Ablauf dieser ohne Probleme wieder zurück in den alten Vertrag kann.

Während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit besteht übrigens Kündigungsschutz.

Ob du ein BV bekämst oder Einschränkungen in der Beschäftigung hängt vom Arbeitsplatz ab. Im Mutterschutzgesetz kannst du nachlesen, was alles verboten ist und welche Bedingungen der Arbeitsplatz haben muss. Jeder Arbeitsplatz hat außerdem eine Geföhrdungsbeurteilung, nach dieser richtet sich dann, ob der AG ein BV ausspricht oder nicht.
BV Zeiten zählen nicht zur Weiterbildungszeit und verlängern diese entsprechend.