Lizard
28.10.2020, 11:21
Hallo,
es gab irgendwo schonmal eine ähnliche Diskussion, die ich aber leider nicht gefunden habe.
Ich bin FA f. Anästhesiologie und möchte demnächst noch die ZB Intensivmedizin machen. Durch die neue WBO kommt es ja immer mal wieder zu Verwirrungen, so auch bei bei mir.
In welchem Fall falle ich unter die neue WBO ?
In der WBO 2006 steht:
"Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
.........
12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungs- befugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
........"
Könnte man so verstehen, dass durch die 12 Monate in der Weiterbildungszeit die Zeitfür die ZB schon begonnen hat (?)
Oder falle ich unter die neue WBO wenn ich nach dem FA und vor dem 1.07.2020 kein zweites Jahr begonnen habe?
Ich werde mal noch die ÄK fragen, aber vielleicht hat hier ja zufällig jemand mehr Durchblick als ich ^^
es gab irgendwo schonmal eine ähnliche Diskussion, die ich aber leider nicht gefunden habe.
Ich bin FA f. Anästhesiologie und möchte demnächst noch die ZB Intensivmedizin machen. Durch die neue WBO kommt es ja immer mal wieder zu Verwirrungen, so auch bei bei mir.
In welchem Fall falle ich unter die neue WBO ?
In der WBO 2006 steht:
"Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
.........
12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungs- befugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
........"
Könnte man so verstehen, dass durch die 12 Monate in der Weiterbildungszeit die Zeitfür die ZB schon begonnen hat (?)
Oder falle ich unter die neue WBO wenn ich nach dem FA und vor dem 1.07.2020 kein zweites Jahr begonnen habe?
Ich werde mal noch die ÄK fragen, aber vielleicht hat hier ja zufällig jemand mehr Durchblick als ich ^^