vanilleeis
29.10.2020, 14:28
Hallo,
kann mir einer weiterhelfen, wie sich der Dreimonatsdurchschnitt zur Berechnung des Urlaubsaufschlags (§ 22 VKA, bzw. § 21 TdL "Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung") bei einer 4-Tage-Woche berechnet?
Rein rechnerisch gehe ich davon aus, dass dann nicht 1/65, sondern 1/52 berechnet wird oder? Hat da jemand Erfahrung zu?
Danke!
kann mir einer weiterhelfen, wie sich der Dreimonatsdurchschnitt zur Berechnung des Urlaubsaufschlags (§ 22 VKA, bzw. § 21 TdL "Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung") bei einer 4-Tage-Woche berechnet?
Rein rechnerisch gehe ich davon aus, dass dann nicht 1/65, sondern 1/52 berechnet wird oder? Hat da jemand Erfahrung zu?
Danke!