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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündl.Prüfungsfächer im 2. Staatsexamen



medimädchen
09.12.2003, 17:00
Hallo,

ich bin zwar "erst" im siebenten Semester, aber mich würde dennoch mal interessieren, in welchen Fächern man im 2. Staatsexamen MÜNDLICH geprüft werden kann - ich hab da so Gerüchte gehört, dass man auch in Geschichte der Medizin geprüft werden kann.

Also, in welchen Fächern kann man mündlich dran kommen???

Danke

-Das Mädchen-

Pünktchen
09.12.2003, 17:25
Uni Rostock - Studienordnung

Prüfungsfächer mündlicher Teil (ein Fach aus 1 mit einem Fach aus 2 in Kombination):
(1)
Innere Medizin
Chirurgie
Kinderheilkunde
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Pathologie
Pharmakologie
Mikrobiologie
Hygiene
Öffentliches Gesundheitswesen und Sozialmedizin

(2)
Allgemeinmedizin
Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin
Arbeitsmedizin
Augenheilkunde
Dermato-Venerologie
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Klinische Chemie
Neurologie
Orthopädie
Psychiatrie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Radiologie
Rechtsmedizin
Urologie

Forengeist
15.12.2003, 09:49
Hi,

es kommt darauf an, ob Du am 1.10.2003 Dein 1. Stex schon hinter Dich gebracht hast - dann gilt die alte AO - wie die erste Antwort zeigt.
Kleine Einschränkung: wenn das 2. Stex bis Herbst 2006 gemacht ist - § 43 Abs. 4 der neuen ÄAppO.

Andernfalls gelten §§ 28 und 30 der neuen ÄAppO.

Ciao

medimädchen
15.12.2003, 15:45
Also ich studiere nach der alten A-ordnung *Gott sei Dank!!!*
Den Streß mit dem Hammerexamen will ich mir nun wirklich nicht antun.

-Das Mädchen-

Forengeist
16.12.2003, 16:24
Hallo medimädchen,

also das steht geschrieben in § 28 Abs. 2 der alten ÄAppO.
Wie pünktchen aus der Studienordnung zitiert - die auf der AO aufbaut, worauf auch sonst?? - wird man in je einem der unter den Numemrn 1 und 2 aufgeführten Prüfungsfächern geprüft. Der Nachsatz in der ÄAppO heißt:
Die Fächergrupe soll nicht ausschließlich Fächer aus dem nichtoperativen, dem operativen oder dem klinisch-theoretischen Bereich umfassen. Also: mix it baby
Der § 22 Abs. 3 ÄAppO gilt dabei entsprechend.

Ciao