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B?ffelmozarella
31.10.2020, 10:30
Liebes Forum,

ich habe ein 5-Jahresvertrag an einer deutschen Uniklinik, meine 6-Monatige Probezeit ist seit mehreren Monaten durch.
Ich würde gern einmal wissen, wie sicher meine Stelle dort ist. Leider kenne ich mich mit den Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sehr wenig aus.
Ich arbeite gut und hart und möchte meine Stelle behalten, bin allerdings grade dabei meine Überstunden aufzuschreiben und die erste Ansage vom Chef war "geht so nicht".
Ich mag meinen Job, bin aber nach fast einem Jahr nicht mehr bereit, ohne Vergütung oder FZA Überstunden zu machen (fallen aufgrund der schlechten Besetzung an), daher würde ich einfach gerne wissen, wie einfach oder hoffentlich schwer es ist, einen Mitarbeiter zu kündigen, der einen 5-Jahresvertrag hat.

Gelten die u.g. Fristen nur für den Arbeitnehmer oder auch für den Arbeitgeber? Was die Fristen bedeuten, wenn ich selbst kündige, habe ich soweit verstanden. Aber gelten die auch wenn der Arbeitgeber mir kündigen will?
D.h. kann ich mich 5 Jahre sicher fühlen, wenn ich keinen richtigen Mist baue oder muss man trotzdem damit rechnen, dass man jederzeit (innerhalb der u.g. Fristen) gekündigt werden kann?

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen!


Die relevanten Passagen des Haustarifvertrags habe ich eingefügt:

§ 29 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn
des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2Im Übrigen beträgt
die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (§ 12)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
3Befristete Arbeitsverhältnisse können ordentlich mit den gesetzlichen Fristen
gekündigt werden (§15 Absatz 3 TzBfG).

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

a) mit Ablauf des Monats, in dem die Ärztin/ der Arzt das gesetzlich
festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente
vollendet hat,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).

(5) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Ärztin/
dem Arzt der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid)
zugestellt wird, wonach die Ärztin/ der Arzt voll oder teilweise erwerbsgemindert
eingestuft ist. 2Die Ärztin/ der Arzt hat das Universitätsklinikum
von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.
3Beginnt der Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung erst nach der Zustellung
des Rentenbescheides, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des
dem Tag des Rentenbeginns vorangehenden Tages. 4Liegt im Zeitpunkt der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Satz 1 eine nach § 92 SGB IX
erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des
Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes.
5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers
nur eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6In diesem Fall
ruht das Arbeitsverhältnis beginnend mit dem Tag der Zustellung des Rentenbescheides
bzw. dem Tag des Rentenbeginns bis zum Ablauf des ges, bis zu dem die befristete Rente bewilligt ist, längstens jedoch bis zum
Ablauf des Tages an dem das Arbeitsverhältnis endet.

(6) 1Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet beziehungsweise ruht das Arbeitsverhältnis
nicht, wenn die Ärztin/ der Arzt nach seinem vom Rentenversicherungsträger
festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen
oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt
werden könnte und dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche
Gründe der Beschäftigung nicht entgegenstehen. 2Die Ärztin/ der Arzt muss
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens des Rentenversicherungsträgers
seine Weiterbeschäftigung beim Universitätsklinikum
schriftlich beantragen. 3Erfolgt der Antrag auf Weiterbeschäftigung nicht
fristgerecht, endet das Arbeitsverhältnis zwischen der Ärztin/ dem Arzt und
dem Universitätsklinikum.

(7) 1Verzögert die Ärztin/ der Arzt schuldhaft den Rentenantrag oder bezieht
sie/ er Altersrente nach § 236 SGB VI oder § 236a SGB VI oder ist sie/ er
nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen
Versorgungswerk versichert, so tritt an die Stelle des Rentenbescheids
ein von einer Amtsärztin/ einem Amtsarzt oder von einer/ einem
vom Universitätsklinikum zu bestimmenden Ärztin/ Arzt erstelltes Gutachten
über das Leistungsvermögen der Ärztin/ des Arztes. 2Das Arbeitsverhältnis
endet in diesem Fall mit Ablauf des Monats, in dem der Ärztin/ dem Arzt das
sein Leistungsvermögen verneinende Gutachten bekannt gegeben worden
ist.

(8) 1Soll die Ärztin/ der Arzt, deren/ dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 4
Buchstabe a) geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher
Arbeitsvertrag abzuschließen. 2Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wenn im
Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Protokollerklärung zu § 29 Absatz 5 und 6:
Als Rentenversicherungsträger im Sinne der Absätze 5 und 6 gelten auch
berufsständische Versorgungswerke.

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daCapo
31.10.2020, 11:57
Gelten die u.g. Fristen nur für den Arbeitnehmer oder auch für den Arbeitgeber? Was die Fristen bedeuten, wenn ich selbst kündige, habe ich soweit verstanden. Aber gelten die auch wenn der Arbeitgeber mir kündigen will?
D.h. kann ich mich 5 Jahre sicher fühlen, wenn ich keinen richtigen Mist baue oder muss man trotzdem damit rechnen, dass man jederzeit (innerhalb der u.g. Fristen) gekündigt werden kann?


Nun dein Vertrag ist befristet auf 5 Jahre, du bist im öffentlichen Dienst. Damit bist du praktisch unkündbar bis zum Ende der Befristung. Keine Verwaltung wird dem Chef erlauben dich zu kündigen. Warum? Dafür braucht man eine Begründung a) betriebsbedingt-->nicht möglich, müsste der Staat pleite gehen b) verhaltensbedingt/fristlos und außerordentlich: hier können nur extrem schwere Verfehlungen eine Kündigung ermöglichen. c) befristete Verträge können überhaupt nur gekündigt werden, wenn es im Tarifvertag steht: Das ist für den TV Uniklinik Ärzte der Fall:
§ 30
(3) Befristete Arbeitsverhältnisse können gekündigt werden (§ 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Fazit: Es ist praktisch unmöglich dich zu kündigen, wenn du dir nix zu Schulden kommen lässt. Der Arbeitgeber muss es dir beweisen, was umso schwerer ist. Das kostet ihm sehr viel Mühe und Zeit; einfacher ist es sich zu einigen und Probleme aus der Welt zu räumen. Das Arbeitsklima leidet ebenso in der Klinik und genauso deine Weiterbildung. Du bist 100% von ihm abhängig bzgl. Rotationen, Fortbildungen, Logbuch.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Kollegin, Ende 50, illustres Leben, eher mäßige Deutschkenntnisse und fachliche Kenntnisse erhält einen 2 Jahres an einer großen deutschen Uniklinik (A.e. wegen Personalmangel und Unfähigkeit des Weiterbilders, sprich keine anderen Bewerber, die zu ihm Wohl bei seinem Ruf). Die Kollegin übersteht die Probezeit von 6 Monaten. Im stationären Bereich weigert sich die Pflege einer Station nach einer Zeit mit ihr zu arbeiten. Auch der Stationsoberarzt kommt nicht mit ihr zu Recht. Dies wird sogar schriftlich festgehalten mittels Unterschriftenliste. Sie komme nicht, wenn man sie anrufe, sie ist überfordert mit der Arbeit sind die Vorwürfe trotz Anleitung. Zunächst legt der Direktor der Klinik ihr Nahe doch zu gehen. Das möchte die Dame nicht.
Die Verwaltung versucht daraufhin sie ordentlich zu kündigen wegen o.g. "Mängel". Das Arbeitsgericht lehnt die Kündigung als nicht rechtens ab vor allem wegen der sehr kurzen Befristung von 2 Jahren und wegen der Tatsache, dass die Vorwürfe nur von einem Teil des Personals der Klinik erhoben werden (auf einer Station ist sie ja von der Pflege tragbar und nur ein Teil der Pflege und Oberärzte haben gegen sie unterschrieben, andere Berufsgruppen nicht). Resultat: Sie bleibt 2 Jahre ohne Dienste und Tätigkeit auf den Stationen.

Mr. Pink online
31.10.2020, 12:00
Das sind alles Arbeitnehmersachen. Der Arbeitgeber muss schon einen driftigen Grund haben um den Vertrag vorher kündigen zu können (sprich grobes Verschulden deinerseits, Abmahnungen, Mitarbeiterdiebstahl, usw.). Arbeitszeitgesetz und Tarif einhalten ist kein Kündigungsgrund und geht vor dem Betriebsrat so oder so nicht durch. Ich habe bisher nur in einem einzigen Fall erlebt, dass von Arbeitgeberseite Gründe "gesucht" wurden um jemanden loszuwerden. Das mit den Überstunden dokumentieren würde ich knallhart weiter so durchziehen. Musst halt aufpassen, denn ab ner gewissen Zeit müssen die Überstunden oberärztlich angeordnet sein, ansonsten müsstest du eigentlich den Löffel fallen lassen. Ich denke für den Zeitraum der 5 Jahre brauchst du dir keine Sorgen machen, aber wenn man es sich mit dem Chef verscherzt, dann wird es dir sicher nicht leicht gemacht werden die guten Rotationen zu kriegen, Forschungsfrei etc. Von der Verlängerung danach mal ganz abgesehen. Man muss sich aber ganz grundsätzlich fragen, ob man in so einem Umfeld und unter diesen Bedingungen überhaupt so lange arbeiten will.

Kann dir nur empfehlen die Stunden weiter so zu dokumentieren und wenn es nicht besser wird die Stelle zu kündigen.

Nachtrag: daCapo hat schon alles gesagt...

hipo
31.10.2020, 12:05
D.h. kann ich mich 5 Jahre sicher fühlen, wenn ich keinen richtigen Mist baue [...] ?



Ja, das kannst du. Gedanken machen kann/sollte man sich vielleicht darüber wie es nach der Facharztausbildung weitergehen soll und wie zufrieden man mit der Ausbildung bis dahin ist. Keine Sekunde einen Gedanken verschwenden sollte man aber, ob man nach Beendigung der Probezeit gekündigt wird, wenn man Überstunden aufschreibt.

Diese Kultur sich nicht zu trauen Überstunden auf zu schreiben ist eben genau das - Arbeitskultur, genährte z.B. von Uni-Chefärzten, die es eben auch nicht anders kennengelernt haben. Schau doch mal auf andere Berufe, oder auch nur auf andere Kliniken/Arbeitsstellen für Ärzte. Oft ist eine bestehende Arbeitskultur bestimmt einflussreicher als rechtliche Rahmenbedingungen auf Arbeitsalltag, Karriereentwicklungen, etc. Sicher aber ist es arbeitsrechtlich nicht gewollt unbezahlte Überstunden zu machen. Im Gegenteil. Ich habe mal viele Überstunden nicht aufgeschrieben und in meiner Freizeit am Arbeitsplatz Dinge recherchiert etc. Auch mal ne schriftliche Anordnung dabei getroffen. Ich wurde damals dann gebeten dass zu lassen, weil ich außerhalb der Arbeitszeit nicht versichert wäre. War aber eher ein vorgeschobenes Argument.

Nachtrag: 1) Lese jetzt erst die vorhergehenden Beiträge
2) Vielleicht magst du ja unter deinen Kollegen auch etwas Aufklärungsarbeit leisten, wenn da Unsicherheiten bestehen?

daCapo
31.10.2020, 12:13
Ich habe bisher nur in einem einzigen Fall erlebt, dass von Arbeitgeberseite Gründe "gesucht" wurden um jemanden loszuwerden.

Schon öfter erlebt, dann geht ein Oberarzt mit einer Unterschriftenliste durch die Klinik mit fraglichem Erfolg. Ich würde mir 3x überlegen bei sowas zu unterschreiben und das ist auch die Realität.
Ein Kollege sollte sogar gezwungen werden zu unterschreiben: Sie kriegen ihren Auflösungsvertrag nur, wenn sie da gegen einen Kollegen unterschreiben. -->Nötigung!
Letztendlich hat er gesagt, er würde später unterschreiben, es aber dann nicht getan.

Roadkiller
31.10.2020, 13:15
Gründe jemanden mindestens abzumahnen und danach zu kündigen finden sich genug wenn man sucht. Dazu gehören nur wenige Minuten Diskrepanz zwischen dokumentierter und tatsächlicher Arbeitszeit oder ein versehentlich eingesteckter Klinikstift. Gibt genug Tricks, wenn man einen unbequemen Mitarbeiter loswerden will.

Melina93
31.10.2020, 14:20
Schon öfter erlebt, dann geht ein Oberarzt mit einer Unterschriftenliste durch die Klinik mit fraglichem Erfolg. Ich würde mir 3x überlegen bei sowas zu unterschreiben und das ist auch die Realität.
Ein Kollege sollte sogar gezwungen werden zu unterschreiben: Sie kriegen ihren Auflösungsvertrag nur, wenn sie da gegen einen Kollegen unterschreiben. -->Nötigung!
Letztendlich hat er gesagt, er würde später unterschreiben, es aber dann nicht getan.

Wenn man deine Posts so liest, denkt man fast du hast ein fragwürdiges Talent biestige Leute anzuziehen.
Wo arbeitest du bitte immer?

B?ffelmozarella
31.10.2020, 17:28
Danke für die zahlreichen Antworten! Das beruhigt mich auf jeden Fall.

Und die von Hipo beschriebene Arbeitskultur kenne ich sehr gut. Bei uns wird sie zurzeit dadurch noch verschärft, dass manche Leute ganz bewusst nicht verlängert wurden (bei 1-2Jahresverträgen) und dazu noch 2 in den Schwangerschaftsurlaub gehen.
Obwohl wir Assistenten rechtzeitig darauf hingewiesen haben, dass es so zu einem Personalengpass kommen wird, wurde nicht reagiert und niemand eingestellt. Begründung: gibt jetzt keine Stellen :-???
Und aus so einem Grund dann unbezahlte Überstunden zu schrubben, das sehe ich wirklich nicht ein.

Selbst die Stelle wechseln möchte ich vorerst nicht, da ich mit dem großteil der Pflege, Assis und Oberärzten gut bis sehr gut klarkomme und das Team echt mag. Zusätzlich noch ein begehrtes Fach.

hebdo
01.11.2020, 11:46
Gründe jemanden mindestens abzumahnen und danach zu kündigen finden sich genug wenn man sucht. Dazu gehören nur wenige Minuten Diskrepanz zwischen dokumentierter und tatsächlicher Arbeitszeit oder ein versehentlich eingesteckter Klinikstift. Gibt genug Tricks, wenn man einen unbequemen Mitarbeiter loswerden will.

Das ist nicht die Realität. Die Vorgesetzten können zwar einem das Leben schwer machen, aber ohne schwere Verfehlungen ist es schwierig jemanden zu kündigen. Jetzt kommt bestimmt die Geschichte mit der Kassiererin und dem Pfandbon...

Mano
01.11.2020, 17:12
Die Geschichte mit der Unteschriftenliste gegen einen Mitarbeiter kann ich nur schwer glauben. Und selbst wenn jemand auf solche originellen Ideen kommt - ich schätze spätestens vor Gericht geht sowas nach hinten los; dürfte für den betroffenen Mitarbeiter ein leichtes sein, sich als Mobbingopfer durch den Arbeitgeber darzustellen.
Vielversprechender sind da tatsächlich eher das konsequente Abmahnen von kleinen Verstößen (3min Verspätung, Überziehen der Pause, nicht-einhalten einer Arbeitsanweisung - dürfte in jeder Abteilung AA geben die sich in der Praxis nicht wirklich umsetzen lassen und von allen ignoriert werden).

Banane123
02.11.2020, 17:57
Die Geschichte mit der Unteschriftenliste gegen einen Mitarbeiter kann ich nur schwer glauben. Und selbst wenn jemand auf solche originellen Ideen kommt - ich schätze spätestens vor Gericht geht sowas nach hinten los;

Gestörtes Verhältnis zueinander, keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich. Der Richter rät zu einem Auflösungsvertrag mit Abfindung...kein dummer Schachzug vom AG.

daCapo
02.11.2020, 20:13
Gestörtes Verhältnis zueinander, keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich. Der Richter rät zu einem Auflösungsvertrag mit Abfindung...kein dummer Schachzug vom AG.

Die Crux ist hier: Alle Berufsgruppen müssen unterschreiben und möglichst viele. Sonst sagt der Richter oder ggfs. auch nur die KH-Verwaltung: Hören sie mal, die ist noch 1 Jahr hier. Mit der Pflege auf Station XY kam sie zu Recht, an dem Arbeitsort VEZ könnte man sie einsetzen. Dafür führen wir keinen Prozess, den wir dann verlieren.


Gründe jemanden mindestens abzumahnen und danach zu kündigen finden sich genug wenn man sucht. Dazu gehören nur wenige Minuten Diskrepanz zwischen dokumentierter und tatsächlicher Arbeitszeit oder ein versehentlich eingesteckter Klinikstift. Gibt genug Tricks, wenn man einen unbequemen Mitarbeiter loswerden will.

Hahaha, nein solche Kleinigkeiten sind keine Gründe.
Schwere Verfehlungen erlauben eine fristlose Kündigung: z.B. bei unerlaubten Beziehungen (z.B. im Schulwesen mit Schülern) oder körperlicher Gewalt.


Das ist nicht die Realität. Die Vorgesetzten können zwar einem das Leben schwer machen, aber ohne schwere Verfehlungen ist es schwierig jemanden zu kündigen. Jetzt kommt bestimmt die Geschichte mit der Kassiererin und dem Pfandbon...

Genau, das Arbeitsklima ist dann beeinträchtigt und das Leben wird einem schwer gemacht bei Konflikten. Sowas kann man aussitzen und es gibt sich dann, sprich Normalisierung des Betriebsklimas.
Die Aktion war von der Tengelmannhandelsgruppe sehr dumm, hat sehr viel negative Presse gegeben und die Kassiererin hat am Ende gewonnen. Sie war in der Gewerkschaft, hat an einer Gewerkschaftsaktion teilgenommen und man wollte sie loswerden. Seitdem war sie nur noch zu unbeliebten Spätdiensten eingeteilt im Supermarkt, sprich ihr wurde das Leben schwer gemacht. Anscheinend war das Vertrauensverhältnis zerstört. Und der lächerliche Pfandbon war der Versuch sie ohne Erfolg loszuwerden.


Die Geschichte mit der Unteschriftenliste gegen einen Mitarbeiter kann ich nur schwer glauben. Und selbst wenn jemand auf solche originellen Ideen kommt - ich schätze spätestens vor Gericht geht sowas nach hinten los; dürfte für den betroffenen Mitarbeiter ein leichtes sein, sich als Mobbingopfer durch den Arbeitgeber darzustellen.
Vielversprechender sind da tatsächlich eher das konsequente Abmahnen von kleinen Verstößen (3min Verspätung, Überziehen der Pause, nicht-einhalten einer Arbeitsanweisung - dürfte in jeder Abteilung AA geben die sich in der Praxis nicht wirklich umsetzen lassen und von allen ignoriert werden).

Die Unterschriftenliste war das Instrument des Chefs dort. Wie bereits gesagt, vor Gericht konnte er sich damit nicht durchsetzen gegen die ältere Kollegin, "Lowperformer" war der Ausdruck des Chefs für sie und andere Personen ... mein Mitleid hat er nicht. Er hat die Leute selbst eingestellt ohne ihre Unterlagen zu durchschauen und vernünftig mit ihnen zu reden.
Er ist fachlich und in der Forschung top, eine Klinik leiten/organisieren und Weiterbildung verantworten sollte er lieber lassen. Aber die Leute wollen ja alle die Topstelle an der Uni und kriegen sie auch :-nix

anignu
02.11.2020, 22:53
Hahaha, nein solche Kleinigkeiten sind keine Gründe.
Schwere Verfehlungen erlauben eine fristlose Kündigung: z.B. bei unerlaubten Beziehungen (z.B. im Schulwesen mit Schülern) oder körperlicher Gewalt.
Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.

Um wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen: 5-Jahres-Vertrag? Probezeit rum? Macht nicht ständig ganz großen Blödsinn? Passt. Thema ist durch. Vertrag ganz knapp an die 100% sicher.

freak1
02.11.2020, 23:00
Wenn man Mitarbeiter wirklich loswerden will kann man das auch ohne Kündigung schaffen. Nur noch schlechte Rotationen, keine Förderung, ständig die Scheißdienste, usw. Irgendwann ist der Mitarbeiter dauerkrank oder kündigt von selbst.

Roadkiller
03.11.2020, 17:43
Richtig. Da gibts auch nix zu lachen. Kleinigkeiten werden wiederholt abgemahnt und dienen als Kündigungsgrund. Es werden z. B Anweisungen ausgesprochen in der Hoffnung, dass der AN widerspricht und es als Verweigerung geahndet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Und bei längerer Krankheit gibts das BEM Gespräch und ggf. krankheitsbedingte Kündigung.

daCapo
03.11.2020, 18:36
Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.

Traurig wie wenig Ahnung du hast. Einmal zu spät kommen erlaubt keine Abmahnung. Gegen diese Abmahnung würde ich sofort Einspruch erheben und dann muss sie wegen Unverhältnissmäßigkeit zurückgenommen werden. Natürlich ist es unglaublich blöd 30 Min jeden Tag (also wiederholt) später zukommen, wenn man mehrfach daraufhingewiesen wurde pünktlich zu erscheinen--> Dann lässt man sich was zu schulden kommen.
Machen wir weiter: Gegen eine Abmahnung wird Einspruch eingelegt bzw. geklagt, dann wird gestritten. Es gibt gute Chancen diesen Rechtsstreit als Arbeitnehmer zu gewinnen oder einen Vergleich rauszuholen, und das kostet wie du gesagt viel Zeit&Aufwand für den Arbeitgeber. Besonders unangenehm wird es, wenn dann andere Mitarbeiter interne Abläufe und internes Verhalten im Betrieb vor Gericht beschreiben. Das will doch niemand. Besser man macht einen Vergleich oder einigt sich außergerichtlich. Das wird auch das Arbeitsgericht empfehlen.

Hier nachzulesen, auch mit dem Zuspätkommen.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Frist en.html#tocitem5


Wenn man Mitarbeiter wirklich loswerden will kann man das auch ohne Kündigung schaffen. Nur noch schlechte Rotationen, keine Förderung, ständig die Scheißdienste, usw. Irgendwann ist der Mitarbeiter dauerkrank oder kündigt von selbst.

Genau. Kann aber Monate bis Jahre dauern.


Richtig. Da gibts auch nix zu lachen. Kleinigkeiten werden wiederholt abgemahnt und dienen als Kündigungsgrund. Es werden z. B Anweisungen ausgesprochen in der Hoffnung, dass der AN widerspricht und es als Verweigerung geahndet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Und bei längerer Krankheit gibts das BEM Gespräch und ggf. krankheitsbedingte Kündigung.

Zu spät kommen sollte man wirklich nicht jeden Tag. Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte man sofort Widerspruch einlegen und klagen. Naja du kannst als AG nur Anweisungen aussprechen, die auch rechtskonform sind. Du darfst den Arbeitnehmer jetzt nicht unbedingt zum Klo reinigen ranziehen, wenn er als Arzt in der Klinik angestellt ist.
Längere Krankheit?
Ich hatte zwei Kollegen (1x Kollege und 1x Kollegin) die ein ganzes Jahr gefehlt haben.
Einer wurde nicht verlängert, die andere Kollegin (Fachärztin) erhielt nicht die OA Stelle und hat weiter ihre befristete Halbtagsstelle (befristet soweit mir bekannt).

-->Fazit: Anstatt sich mit dem Arbeitgeber zu streiten, sollte man das Gespräch suchen und eine Lösung finden.

anignu
03.11.2020, 22:51
Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.

Traurig wie wenig Ahnung du hast. Einmal zu spät kommen erlaubt keine Abmahnung. Gegen diese Abmahnung würde ich sofort Einspruch erheben und dann muss sie wegen Unverhältnissmäßigkeit zurückgenommen werden. Natürlich ist es unglaublich blöd 30 Min jeden Tag (also wiederholt) später zukommen, wenn man mehrfach daraufhingewiesen wurde pünktlich zu erscheinen--> Dann lässt man sich was zu schulden kommen.
@daCapo: jetzt lies doch nochmal meinen Post und dann nochmal deinen... wo hab ich was geschrieben von "einmal zu spät kommen"? Findest du nicht? Ich auch nicht. Hast offensichtlich mal wieder was falsch gelesen. Aber ich wiederhole es gerne nochmal für dich. Vielleicht wirds beim zweiten Lesen klarer und füge für dich zum Verständnis noch Hilfsworte ein.
"Saubere Dokumentation [der Verfehlungen des AN], Gespräch mit dem AN unter Zeugen [dass Verfehlungen passiert sind und dass man sich diese in Zukunft verbittet] und Vermerk in der Personalakte, beim nächsten Mal [wenn das WIEDER auftritt trotz Hinweis dass man das nicht so akzeptiert, also nicht bei "einmal zu spät kommen"] die erste Abmahnung usw."
Insofern bekommst wieder mal ein "traurig wie ungenau du lesen kannst".

daCapo
03.11.2020, 23:02
@daCapo: jetzt lies doch nochmal meinen Post.

Traurig. Dann schreib doch mehrfach zu spät (und dann auch >1min) kommen trotz mehrfacher Gespräche unter Zeugen.
Denke dann werden 99,9% der AN sowas unterlassen, wenn man ihnen es sagt und dann: Keine Abmahnung. Keine Kündigung.
:-winky

Dogs4Life
04.11.2020, 11:51
Traurig. Dann schreib doch mehrfach zu spät (und dann auch >1min) kommen trotz mehrfacher Gespräche unter Zeugen.
Denke dann werden 99,9% der AN sowas unterlassen, wenn man ihnen es sagt und dann: Keine Abmahnung. Keine Kündigung.
:-winky

Meine Güte, willst du eigentlich immer alles falsch verstehen? Wieso argumentiert du ständig so kindisch?

Wenn man nur ein klein wenig seinen Kopf verwendet, ist anignu's Post vollkommen verständlich. Auch ohne explizit zu sagen, wieviel Mal und eine genaue Zeitangabe zu nennen. Kommt einem so vor, als ob du in gefühlt jedem Post irgendwas suchst, um einfach zu nerven.

Mr. Pink online
04.11.2020, 16:22
Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Die Tatsache, dass man an der Uni einen 5-Jahresvertrag bekommen hat, ist ein ziemlich guter Indikator dafür, dass sie den AN gerne langfristig behalten wollen. UK mit hohem Bewerberdruck geben häufig keinen Vertrag für die komplette Weiterbildungszeit, eben um sich die Möglichkeit offen zu halten, den Vertrag einseitig nicht zu verlängern.