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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungszeit parallel in 2 Fächern erwerben?



Ac2012
04.11.2020, 20:17
Hallo zusammen,

wie viele andere Notfallmedizin-Begeisterte stehe ich vor dem Dilemma, dass es den FA für Notfallmedizin in D. (noch) nicht gibt. Deshalb arbeite ich aktuell in der Anästhesie, liebäugele aber auch sehr mit der Innere Medizin/Allgemeinmedizin. Bei mir gibt es die Möglichkeit, über die Intensivstation 1/2 Jahr internistische Weiterbildungszeit zu erwerben.

Hierzu meine Frage: Hat jemand Erfahrungen, ob es möglich ist, parallel in 2 Fächern gleichzeitig Weiterbildungszeit zu erwerben? Also konkret, ob ich das 1/2 Jahr auf Intensiv jeweils für den FA Anästhesie und später nochmal für den FA Innere Medizin/ Allgemeinmedizin nutzen kann? Die zwei Zeugnisse von den unterschiedlichen Weiterbildern zu bekommen, ist ja nicht das Problem..

Leider habe ich hierzu in der Weiterbildungsordnung und auch bei sonstiger Recherche nichts gefunden - die Regelungen, die z.B. für den allg. Internisten/Kardiologen oder Psychiater/Neurologen gelten, treffen für meinen Fall wohl eher nicht zu..

Im Voraus danke für alle Antworten!

WackenDoc
04.11.2020, 20:55
Zwei verschiedene Weiterbildungen parallel geht nicht. ABER: Zeiten die man für einen Facharzt genutzt hat, können auch für den zweiten verwendet werden. Dazu muss für den zweiten Facharzt mindestens die hälfte der vorgesehenen Weiterbildungszeit über bleiben.

Bei der Intensiv ist das so ne Sache- unter welcher Abteilung läuft das. Wenn es die Anästhesisten sind, dann bekommst du 6 Monate Weiterbildung Anästhesie und als Zusatz "Intensiv" bescheinigt und angerechnet. Es würde aber nicht als Innerezeit anrechnen. ABER Anästhesiezeiten können für die Weiterbildung für den Facharzt Innere/Allgemeinmedizin anerkannt werden.
Wenn die Intensiv internistisch geführt wird, dann halt das gleiche für "Innere".

Du kannst aber nicht zwei Bescheinigungen für die gleiche Zeit haben.

tragezwerg
05.11.2020, 04:36
Für die Allgemeinmedizin gibt es in einigen Bundesländern eine Sonderregelung, die evtl. interessant für dich sein könnte. In u.a. BaWü kann man als Facharzt für Anästhesie für zwei Jahre in einer allgemeinmedizinischen Praxis arbeiten und dann den Facharzt für Allgeneinmed machen. Innere etc. braucht man dann nicht. Das wären also 7 Jahre Weiterbildungszeit für 2 Fachärzte.

Ac2012
11.11.2020, 00:31
Super, vielen Dank für eure Antworten! Der Hinweis bzgl. Allgemeinmedizin ist auch sehr wertvoll, wsl. ist das die realistischere Alternative zu Anästhesie + Innere..

SevoFlow
03.01.2021, 19:20
Hi Ac2012!

Ich stecke in einem ähnlichen Dilemma.
Möchte wohl Innere und Anästhesie parallel machen und beide Fachärzte erwerben.
Bin aktuell in der letzten Woche meines PJs, danach wird's mit der Umsetzung des Plans losgehen.

Ich habe die gleiche Frage an die LÄK Berlin und LÄK Brandenburg gestellt und im Prinzip:

Man kann sich durchaus Inhalte für zwei verschiedene Bereiche anrechnen lassen und laut LÄK Berlin wohl auch gerne "parallel".

Konkretes Beispiel:
Ich absolviere in Berlin ein halbes Jahr auf einer Internistischen ICU:
Diese Zeit kann ich mir sowohl als 6 Monate Innere ICU Zeit anrechnen lassen als auch
Als 6 Monate ICU auf die Anästhesie (da braucht man ja insgesamt 12 Monate ICU).

Die LÄK Brandenburg meinte man braucht formal erst einen FA Titel um sich die Inhalte für den zweiten anrechnen zu lassen, aber das passiert ja per se, da man ja wohl kaum 2 FA Prüfungen an einem Tag absolvieren wird.

Sollte man 2 Fächer parallel absolvieren, was z.B. 8 Jahre dauert, dann wird man ja na 6 oder 7 Jahren alles beisammen haben für den ersten Facharzt, wird sich für diesen anmelden und die FA Prüfung bestehen und macht dann 1-2 Jahre später den zweiten Facharzt und da kann man dann alles geltend machen, weil man ja schon einen FA Titel hat.

anignu
04.01.2021, 00:07
Du musst halt noch schauen ob es nicht einen Passus gibt wie

"Auszug aus Weiterbildungsordnung:
===================
[…]
Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen
(10) Wird eine weitere Facharztkompetenz erworben, kann die Landesärztekammer im Einzelfall eine Verkürzung der festgelegten Weiterbildungszeit zulassen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen fachärztlichen Weiterbildungsbezeichnung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der jeweiligen Facharztweiterbildung reduziert werden.
[…]
===================
Quelle: https://www.blaek.de/kammerrecht/weiterbildungsordnung
© Bayerische Landesärztekammer"

(die Zusatzsachen sind automatisch bei strg+c mitgekommen...)

rexxi
03.08.2022, 16:59
Ich reaktiviere mal diesen Thread um eine ähnliche Frage zu stellen:

Ich bin aktuell in der Weiterbildung Allgemeinmedizin (gefördert), spiele jedoch mit dem Gedanken, auf Innere Medizin umzusteigen. Jetzt geht es um die Abzeichnung des Logbuchs nach dem ersten Jahr. Ist es sinnvoll/legitim, meinen Arbeitgeber zu bitten, sowohl das Logbuch für Allgemeinmedizin als auch jenes für Innere Medizin auszufüllen, um mir beide Wege offenzuhalten? Oder gibt es ohnehin die Möglichkeit, abgezeichnete Leistungen in ein anderes Fach zu "übertragen"?

Vielen lieben Dank für jede Info, jeden Kommentar!

hebdo
03.08.2022, 17:10
Lass dir das Logbuch Innere Medizin abzeichnen, das wird höchstwahrschlich zu 99,9% für beide anerkannt. Das Thema Förderung bei Nichtabschluss des geförderten FA kann ein Problem werden

denkstdu
03.08.2022, 17:48
Ich würde einfach fragen ob erbeides abzeichnen würde.Habe ich bei meinem letzten Chef auch so gemacht.War kein Problem.

][truba][
03.08.2022, 19:10
Hat er denn ne Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin?

rexxi
03.08.2022, 21:58
Weiterbildungsermächtigung hat er, ja.
Danke euch schonmal für die Antworten!