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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer zahlt den eHBA (Elektronischen Heilberufsausweis)?



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FrauMimimi
05.11.2020, 09:45
Hallo,

mich interessiert, wie die Beantragung bzw. die Kostenverteilung bzgl. des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) bei euch geregelt ist, wenn ihr als angestellte Ärzte im Krankenhaus arbeitet.

Bei uns sollte der eHBA bereits bis zum 31.10 durch die angestellten Ärzte beantragt werden. Der Anbieter (es gibt ja 4 zur Gewährleistung der Wettbewerbsfreiheit) wird durch den Arbeitgeber vorgegeben. Die Kosten sollen die angestellten Ärzte selbst tragen, es wird lediglich der durch die GKV bereitgestellte Betrag der Förderung weitergeleitet (also circa die Hälfte der Kosten von ca 450€). Vom Dezembergehalt soll die andere Hälfte durch den Arbeitgeber einbehalten werden - unabhängig davon, ob man tatsächlich einen eHBA beantragt hat.

Der Marburger Bund stellt sich auf den Standpunkt, dass bei angestellten Ärzten der Arbeitgeber die kompletten Kosten tragen solle. Nun sind wir als Assistenz-, Fach- und Oberärzte dabei einen Widerspruch bzgl. der selbst zu tragenden Kosten und der Festlegung des Anbieters einzulegen.

Wie schaut es bei euch aus? Ist der eHBA überhaupt schon Thema und wenn ja, wie sieht es mit den Kosten aus?

John Silver
05.11.2020, 18:29
Es gibt dazu keine Festlegung. Prinzipiell bist Du nicht verpflichtet, einen eHBA zu beantragen. Wenn Du den Antrag abgegeben hast, bist Du erstmal in der Pflicht. Ich würde an eurer Stelle der Verwaltung eine Frist einräumen, um eine Zusage für die Kostenübernahme zu geben; andernfalls würde ich geschlossen einfach den Antrag, sofern möglich, zurückziehen.

Shizr
05.11.2020, 19:02
Bei uns sollte der eHBA bereits bis zum 31.10 durch die angestellten Ärzte beantragt werden.
Keine schriftliche Kostenzusage durch den Arbeitgeber, kein Antrag.

Ganz einfach. Ich brauche den nicht.

Jukka666
06.11.2020, 10:10
Äh, kurze Frage: eHBA für im Krankenhaus angestellte Ärzte?

Also wenn ich den privat haben möchte, okay. Muss ich halt selber zahlen. Wenn man nichts selbst abrechnet, sinnbefreit.
Ich habe zB den neuen Arztausweis im Scheckkartenformat über meine Ärztekammer gekriegt (war glaub ich umsonst), ersetzt den alten Papierlappen.

Aber im Krankenhaus als Angestellter? Versteh ich nicht. Ist das bei Euch verpflichtend? Wozu?

John Silver
06.11.2020, 15:48
Ab dem 1.1.21 muss man auch als angestellter Arzt in der Lage sein, die elektronische AU zu signieren, und das geht nur mit dem eHBA der 2. Generation. Irgendwann in ca. 1 Jahr kommen auch die elektronischen Arztbriefe, die man ebenfalls signieren muss.

abcd
06.11.2020, 17:51
Medikamentenrezepte im Rahmen des Entlassmanagements werden ebenfalls folgen.

Muriel
06.11.2020, 19:24
Ich habe mir bisher keine Gedanken drum gemacht, sollte ich wahrscheinlich. Wie handhaben das denn andere angestellte FÄ in der Praxis? Sehe die Kosten da eigentlich nicht bei mir.

abcd
06.11.2020, 20:54
Ich hatte mal was über Refinanzierung über die Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung gehört. Hätte das so verstanden, dass der Arbeitgeber die Kosten quasi zurückbekommt.

tarumo
06.11.2020, 21:00
Der eHBA ist letztendlich auf Wunsch der GKV eingeführt worden (deswegen beteiligt sich die GKV für die "Anfixungsphase" auch) und wird letztendlich zur Folge haben, daß für jegliche Tätigkeit, die der AG mit der KV oder GKV abrechnen will, ein solcher erforderlich sein wird. Ich sehe da mittelfristig neben AU und Rezepten auch stationäre Arztbriefe dazugehörig und somit wird es zumindest für WBA, die Dienst machen, auch erforderlich.
Somit sollte das eigentlich der AG übernehmen, aber wie auch beim Thema Strahlenschutz fühlt sich da sicher nicht jede Klinik in der Pflicht.

Nicht erforderlich sein wird der eHBA, um sich selbst oder Angehörigen Privatrezepte auszustellen. Oder für Tätigkeiten außerhalb der GKV. Als netter Nebeneffekt wird dann auch gleich die Selbstmedikation "auf Kasse" für ÄrztInnen unterbunden, wie es ja bisweilen noch möglich ist.

Als FA in der KV-Praxis ist das in Bälde obligat und da hängt es wohl auch vom goodwill des AG ab. Ohne eHBA hat man per Definition dann auch keine persönliche Voraussetzung mehr, um als Kassenarzt arbeiten zu dürfen und dann wäre der Arbeitsvertrag auch hinfällig.

Die Kristallkugel sagt mir übrigens, daß, nachdem der eHBA erst mal flächendeckend verbreitet ist und die GKV keine Zuschüsse mehr überweist, noch vielviel teurer wird. Schließlich haben "die Ärzte" ja genug Geld und gewehrt hat sich auch keiner, gelle? Auf den Thread dazu, den ich dazu vor drei Jahren hier im Forum eröffnet hatte, hat noch nicht mal jemand geantwortet.

Was das Preis/Leistungsverhältnis angeht, bitte einfach mit den Kosten und der Gültigkeitsdauer eines Reisepass vergleichen.

Vom Marburger Bund würde ich mir übrigens keine echte Hilfe erwarten, der aktuelle MB-Vorstand bekleidet in Personalunion und "Schnittchenesser"- Ämterhäufung zu 100% (!) Vorstandvorsitzenden, Vize- oder zumindest Vorstandstatus in den Länder-ÄK, die letztendlich für den eHBA verantwortlich sind, diesen mal eben so eingeführt haben und auch daran verdienen dürfen.

Thomas24
07.11.2020, 17:38
Wenn eure Praxis am TI konnektor hängt (wovon ich ausgehe, weil ihr sonst pro Quartal mit 1% Umsatzabzug bestraft werdet), ist der eHBA quasi über den Konnektor schon mit dabei. Frag mal euren Technik Menschen.

Muriel
07.11.2020, 18:59
Du meinst den, der Anfang des Jahres völlig überrascht war, weil Windows 7 auf den Rechnern lief? Oder den, der es nicht schaffte die OCT-Bilder eines Gerätes in beiden Praxen sichtbar zu machen, was dann eine MFA in drei Minuten erledigt hat? Warum meine Chefs an dem festhalten, weiß ich echt nicht.

Feuerblick
07.11.2020, 19:13
Du meinst den, der Anfang des Jahres völlig überrascht war, weil Windows 7 auf den Rechnern lief? Oder den, der es nicht schaffte die OCT-Bilder eines Gerätes in beiden Praxen sichtbar zu machen, was dann eine MFA in drei Minuten erledigt hat? Warum meine Chefs an dem festhalten, weiß ich echt nicht.
Ach du heilige Sch****! Läuft bei euch. Bekommt der Geld für seine ... äh... Tätigkeit?

Relaxometrie
13.01.2023, 15:45
Ich grabe den Thread mal aus :-))
Wer zahlt eigentlich den eHBA bei Weiterbildungsassistenten in der Niederlassung?

Moorhühnchen
13.01.2023, 18:37
Andere Frage hintendran: wer von Euch hat den eHBA jemals schon gebraucht? (Anästhesie)
Ich hab den jetzt seit nem Jahr hier nutzlos in der Schublade liegen....

Speranza100
13.01.2023, 18:50
Meiner liegt auch bisher nutzlos in der Schublade, soll wohl aber zwingend sein sobald das E-Rezept startet (in der Praxis), ich bleibe gespannt
@Relaxometrie: Bei mir zahlen es die Arbeitgeber für die Monate die ich noch dort bin anteilig.

abcd
13.01.2023, 18:52
Das kommt mir bekannt vor. Hier genauso. Bei uns gibt es weiterhin keine funktionierende Hardware/Schnittstelle.

Moorhühnchen
13.01.2023, 22:08
Meiner liegt auch bisher nutzlos in der Schublade, soll wohl aber zwingend sein sobald das E-Rezept startet (in der Praxis), ich bleibe gespannt
@Relaxometrie: Bei mir zahlen es die Arbeitgeber für die Monate die ich noch dort bin anteilig.
Ich bin ganz froh, dass mein Ex-Arbeitgeber nicht auf die Idee gekommen ist, da anteilig Geld von mir zurückzufordern!

Das Ding ist ein Rohrkrepierer. Aber Hauptsache alle Kliniken mussten x-mal 500€ für den Mist berappen. Das Geld wäre in zusätzlichem Personal eindeutig besser angelegt gewesen. Oder als Corona-Prämie!

Reflex
14.01.2023, 08:28
Das Problem ist, dass der Großteil der Krankenhäuser gar nicht die Vorraussetzungen in der IT/TI bereit ist zu schaffen. IT Investitionen werden in vielen Krankenhäusern weiter sehr stiefmütterlich behandelt und eher als Einsparungpotential gesehen. Ein Teil der Häuser setzt weiterhin auch nicht das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Entlassmanagment um. Die Idee der digitalen Signatur mit eHBA wäre auch auf die KIS erweiterbar, wird aber kaum genutzt (z.B. Orbis hat solche Schnittstellen). In den Praxen läuft alternativ die digitale Signatur über die SMC-B (Institutionskarte). Für eAU und eRezept braucht daher in den Praxen technisch gar keiner immer wieder seinen eigenen eHBA nutzen. Das wäre ja auch in den Ambulanzen/Kliniken nutzbar, läuft aber eigentlich der Idee der personenbezogenen digitalen Signatur zuwider.

Confused.
14.01.2023, 11:53
Mein Arbeitgeber erstattet mir die Kosten für den eHBA, wozu ich den brauche ist mir etwas unklar, da keine Kartenlesegeräte am Arbeitsplatz :D

Nouseforaname16
29.02.2024, 16:27
An die angestellten Fachärzte im ambulanten Bereich: hat euer Arbeitgeber die Kosten für den eHBA übernommen? Bislang habe ich die Kosten selber übernommen. Den nächsten Abonnement Zeitraum würde ich gerne an den Abrechnenden weitergeben.
Wie macht ihr das?