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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsordnung- ist das wirklich ambulant?



ninahe
05.12.2020, 18:34
Auf die Gefahr hin, dass ihr die Frage für dumm haltet aber ich bin totaler Berufseinsteiger und verheddere mich leider gerade in den Details der Arbeitsverträge und Weiterbildungsordnungen...:

wenn ich an einem Krankenhaus als Assistenzärztin eingestellt werde und dort Stationsärztin in einer tagesstationären KJP eingeteilt werde (aber trotzdem Dienste habe, die auch die stationären Patienten und die Notaufnahme einschließen), gilt das dann schon als ambulant? Meine Frage zielt darauf ab, dass max. 24 Mo im ambulanten Bereich abgeleistet werden dürfen und der min 36 Mo stationär.

Ich hoffe auf eure Hilfe!

Liebe Grüße

hebdo
05.12.2020, 20:12
zählt als stationäre Weiterbildung, weil du am Krankenhaus angestellt bist. Im Endeffekt kommt es auf das an, was dir im Logbuch und im Zeugnis bescheinigt wird

ninahe
05.12.2020, 20:13
zählt als stationäre Weiterbildung, weil du am Krankenhaus angestellt bist. Im Endeffekt kommt es auf das an, was dir im Logbuch und im Zeugnis bescheinigt wird

Ganz herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort :-winky

Elena1989
05.12.2020, 20:42
zählt als stationäre Weiterbildung, weil du am Krankenhaus angestellt bist. Im Endeffekt kommt es auf das an, was dir im Logbuch und im Zeugnis bescheinigt wird

Das ist so pauschal nicht richtig.

Zumindest die Bayerische Landesärztekammer zählt Tageskliniken zum ambulanten Bereich. Ich kenne es auch von meiner Klinik so, dass die Tageskliniken nicht als stationärer Bereich gewertet werden. Hier sind die entsprechenden Passagen aus der FAQder Blaek:


Welche Einrichtungen zählen zum stationären Bereich?

Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und auch über Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen.

Welche Einrichtungsarten zählen zum ambulanten Bereich?

Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

WackenDoc
06.12.2020, 12:13
Sieh zu, dass die genaue Station nicht im Arbeitsvertrag steht, sondern nur "Klinik für KJP". Und dann solltest du auch zusehen, dass du später rotierst. Dann gibt es ein rundes Bild und du hast nicht das Problem, dass dir am Ende Klinikzeit fehlt.