PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 [17] 18

docdean
02.06.2021, 22:17
Je nach deinem Gesamt-Jahreseinkommen, also eher 42%.

Jaqen
03.06.2021, 06:30
Wobei es noch einen Freibetrag gibt, oder? Hatte mal was von Übungsleiterpauschale gehört. Kennt sich da jemand mit aus?

Mirale
03.06.2021, 06:37
Ja, es gibt einen Freibetrag von 3000 E.

hebdo
03.06.2021, 06:39
Der Freibetrag wird höchst wahrscheinlich vom Finanzamt nicht akzeptiert - kommt aber auch auf das Finanzamt an.

lara162
06.06.2021, 22:59
Ja, Übungsleiterpauschale. Wurde für 2021 erhöht und umfasst auch nebenberufliche Tätigkeiten in Impfzentren.

@vorbeitrag
Warum sollte sie nicht anerkannt werden?

agouti_lilac
01.07.2021, 18:08
Hallo,

die letzten Beiträge sind ja nun ein paar Wochen alt, da dachte ich, ich reaktiviere den Thread wieder. :-)

Ich habe immer wieder mal den Thread quergelesen, aber der ist natürlich gespickt mit vielen Vemutungen, Änderungen, etc. ... und in den Monaten wird sich auch einiges geändert haben.

Was sind denn aktuell die "Fallstricke", wenn man einer Tätigkeit im Impfzentrum nachgeht? Ich arbeite in Teilzeit in einer Klinik und interessiere mich fürs Impfen. Angabe der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber, okay, aber wie sieht es nun mit Versicherung aus?
Was bekommt ihr jetzt brutto pro Stunde? Gebt ihr das nächstes Jahr in der Steuererklärung an oder habt ihr schon Kontakt zum Finanzamt aufgenommen? ... ?

Danke. :-)

noname2
01.07.2021, 18:57
In Brandenburg gibts 120 Euro pro Stunde. Allerdings wurden seit einer Woche meine bereits verbindlich gebuchten Impfdienste von der KV alle abgesagt, weil es nicht mehr genug Impflinge gibt. Die nehmen hier keine "Nicht-KV"-Ärzte mehr... Bezüglich der Haftpflicht einfach mal bei deinem Versicherer melden, bei mir gab es kostenfrei eine Zusatzpaket zur Absicherung für alles rund um Corona inkl. Tätigkeit im Impfzentrum.

Feuerblick
01.07.2021, 19:09
Da die Impfzentren im August/September geschlossen werden sollen, dürfte sich das erübrigen… :-nix

agouti_lilac
01.07.2021, 19:43
Da die Impfzentren im August/September geschlossen werden sollen, dürfte sich das erübrigen… :-nix

Das glauben unsere Leute dort nicht wg. evtl Drittimpfungen. :-nix

Feuerblick
01.07.2021, 19:47
Das sollen die Hausärzte und Betriebsärzte machen. Ich weiß, dass unser Bundesland definitiv im September die Zentren schließt und maximal mobile Teams vorhalten wird. :-nix

agouti_lilac
01.07.2021, 20:12
Wie gesagt, daran glauben die hier nicht.
Geöffnet bleibt unseres hier definitiv bis Ende September, das wären trotzdem noch 3 Monate.

ehem-user-19-08-2021-1408
01.07.2021, 22:53
In Bayern haben die Zentren meistens Verträge mit dem Staat bis 30.09.

ehem-user-19-08-2021-1408
01.07.2021, 22:56
Ja, Übungsleiterpauschale. Wurde für 2021 erhöht und umfasst auch nebenberufliche Tätigkeiten in Impfzentren.

@vorbeitrag
Warum sollte sie nicht anerkannt werden?

Wenn man sich den Text zur Pauschale mal genauer durchliest, merkt man ein wenig, dass es eher dort um wohltätige Zwecke geht und man "kranke Menschen pflegt" im weitesten Sinne des Wortes. Habe meine Zweifel, dass das durchgeht. Würde mich aber natürlich freuen. Spart ja 42% + Soli (von 3000€) in meinem Fall.

Lizard
02.07.2021, 06:31
Doch das geht:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steuererklaerung/impfzentren-freiwillige-koennen-uebungsleiterpauschale-oder-ehrenamtspauschale-erhalten

ehem-user-19-08-2021-1408
02.07.2021, 18:02
Doch das geht:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steuererklaerung/impfzentren-freiwillige-koennen-uebungsleiterpauschale-oder-ehrenamtspauschale-erhalten

*gefaelltmir*

borntorun
31.12.2021, 15:27
Weiß jemand, ob man zur Abgabe ans Versorgungswerk verpflichtet ist in Bezug auf die Einkünfte aus ​den Impfzentren?

Im §130 SGB IV wurde ja geändert dieses Jahr, dass Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Schließt das auch der Ärzteversrogung mit ein oder wollen die auch ihren Teil vom Kuchen?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__130.html

Und falls ja, wie berechnet sich das dann, wenn man sowieso schon hauptberuflich Als AA jeden Monat dort einzahlt?

FirebirdUSA
31.12.2021, 19:49
Versorgungswerk will Abgaben. Wie es sich berechnet ist abhängig von dem jeweiligen Versorgungswerk

Relaxometrie
31.12.2021, 20:31
Im März 2021, als das bürokratische Chaos und die allgemeine Ahnungslosigkeit bei den unterschiedlichen Behörden noch sehr groß war, hat mir das Versorgungswerk (eins der beiden in NRW) geschrieben, dass ich für die Tätigkeit im Impfzentrum 14% des Bruttobetrags als Abgabe leisten müsse. Fand ich nicht schlimm, weil es ja der Rente zugute kommt (mal abgesehen von der Diskussion, wie gut das Versorgungswerk das Geld tatsächlich anlegt). Relativ bald danach, als der §130 SGB IV erschienen und endlich von allen Beteiligten beachtet und verstanden wurde :-)), hat das Versorgungswerk dann von sich aus geschrieben, dass die Abgabe aufgrund dieses Paragraphs nicht mehr Pflicht wäre. Eingezahlt habe ich dann aber trotzdem noch.

Lizard
01.01.2022, 12:36
Also die Versorgungsanstalt BaWü hat mir mitgeteilt, dass ich die Einnahmen aus 2021 dann in der Abfrage 2023 angeben muss und sie dann die entsprechenden Abgaben berechnen.

Die Versorgunswerke zählen meines Wissens nicht zu den Sozialversicherungen.

"Obwohl eine Pflichtversorgung sowohl für angestellt wie selbstständig tätige Angehörige bestimmter Berufsgruppen gegeben ist, handelt es sich bei der berufsständischen Versorgung damit nicht um Sozialversicherung im Sinne von Art. 74 Nr. 12 Grundgesetz (https://www.abv.de/gesetzliche-grundlagen-der-berufsstaendischen-versorgung.html#gg)."

Quelle:https://www.abv.de/berufsstaendische-versorgungswerke.html

ybu26
01.01.2022, 15:43
In Berlin wollte das Versorgungswerk schon erhöhte Beiträge für 2021 (habe im September eine Mehrzahlung für Feb-Sept geleistet). Allerdings habe ich die Mehreinnahmen dort auch selbst angegeben, weil man dazu wohl verpflichtet ist. Meines Erachtens müsste es steuertechnisch besser sein, (auch freiwillig) mehr einzuzahlen.

Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man kurzzeitig ohne andere Anstellung ist und geimpft hat? Die Versteuerung läuft dann trotzdem in Steuerklasse VI, oder? Zahlt man dann für diesen Zeitraum bei der Krankenkasse dann den Mindestbeitrag oder berechnen sich diese Beiträge dann über die Jahreseinkünfte?