PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuflich im Covid-Impfzentrum



Seiten : 1 2 [3] 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Tinouie
15.12.2020, 21:32
Wie und wo leitet man denn ein Clearingverfahren im Voraus ein? Ich will eigentlich einfach nur, dass es endlich los geht mit dem Impfen und ich für meine Arbeit da eine angemessene Bezahlung bekomme. Sozialabgaben führe ich meinetwegen gerne ab, aber ich will keinen Stress mit irgendwelchen Strafen wegen Scheinselbständigkeiten oder zu geringen Abgaben. Wenn ich jetzt mit Steuerklasse I und so einfach mal das übliche mit 40-45% Abzug rechne, bleibt mir bei den aktuellen >100€ Stundenlohn noch deutlich mehr als im Klinikjob.

tarumo
16.12.2020, 05:16
So richtig im voraus geht es nicht, da die Clearingstelle die Verträge sehen will (war zumindest bei mir so). Und es braucht eine Tätigkeitsbeschreibung des "Arbeitgebers". Also Kontakt unmittelbar bei Arbeitsaufnahme, ähnlich wie die Befreiung bei der DRV.
Kontaktadresse ist auf der homepage nicht gelistet, vermutlich ist diese je nach Bundesland oder Name verschieden.

Und meine persönliche Meinung: sobald eine Stellungnahme für die clearingstelle angefragt wird, sind die Dienstpläne "leider" schon besetzt. Impfen ja bitte, aber so billig wie möglich...

Es bleibt weiterhin spannend: vom Grundtenor her könnten sich die Schreiber hier eine Mitarbeit zusätzlich zum KH vorstellen, also nur am Wochenende (AZG gilt ja auch...). Dann ist die Frage, wie ernst man diese Jubelmeldungen wie "10.000ende ÄrztInnen haben sich gemeldet" dann nehmen kann oder ob es wieder nur Spahn´sche Propaganda ist.
Was die sicher zahlreichen arbeitswilligen Ruheständler angeht: Vollzeit im Ruhestand arbeiten stelle ich mir auch sozialversicherungstechnisch schwierig vor. Und die Honorare differieren von 60 EUR/h (Rheinhessen) bis 175 EUR/h (Südthüringen). Die Unterkunft fällt da nicht so sehr ins Gewicht, Hotelkapazitäten dürfte es ja genug geben.

flopipop
16.12.2020, 07:51
Bei der KVWL gibt es sogar 150€/Stunde. Aber bei der Vorstellung, am Tag 1000 Menschen aufzuklären wird mir schlecht....

Arrhythmie
16.12.2020, 13:13
Wann wird man denn benachrichtigt? Hab noch keine Meldung erhalten.

Ich hätte Zeit.

mbs
16.12.2020, 23:09
Frage mich nur wo genau sich die angeblich interessierten Ärzte denn "gemeldet" haben und in welcher Form. Obwohl ich Ausschreibungen verschiedener Vermittlungsfirmen abonniert habe kamen da noch nicht allzu viele Angebote, vor allem auch nichts in der Gegend hier.

Man scheint sich wenn dann aber länger verpflichten zu müssen - teilweise wird sogar in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr gesucht. Die Nachfrage nach so einem Modell dürfte aber eher gering sein.

roxolana
17.12.2020, 01:01
Hast du schon mal direkt bei deiner KV-Website geschaut? Hier kann man so ein Online-Formular ausfüllen und wird dann kontaktiert. Die KV-Mitglieder wurden zuvor schon direkt angeschrieben.

verocai
17.12.2020, 07:47
Wie müsste man den Vorgehen um hier möglichst große Rechtssicherheit zu haben ? Bei Arbeitsbeginn Antrag auf Befreiung stellen ? Ist man damit vor möglichen rechtlichen oder sozialversicherungspflichtigen Konsequenzen geschützt ?

Arrhythmie
17.12.2020, 11:06
Hast du schon mal direkt bei deiner KV-Website geschaut? Hier kann man so ein Online-Formular ausfüllen und wird dann kontaktiert. Die KV-Mitglieder wurden zuvor schon direkt angeschrieben.

Ja, ich hab mich schon angemeldet...

WackenDoc
17.12.2020, 14:31
@verocai- ja, so ist das vorgesehen- neues Arbeitsvehältnis= neuer Befreiungsantrag. Wenn die DRV ihre bisherige Strategie weiterfährt, dann leiten die automatisch das Clearingverfahren ein.

tarumo
17.12.2020, 19:10
Man scheint sich wenn dann aber länger verpflichten zu müssen - teilweise wird sogar in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr gesucht. Die Nachfrage nach so einem Modell dürfte aber eher gering sein.

Eine "selbstständige Tätigkeit" an einer vorgegebenen Stelle mit vorgegebenem Dienstplan , einer 40h-Woche und in befristet in Vollzeit für ein halbes Jahr ist an und für sich ein ziemlicher Widerspruch. Leider sind die Gehirne mittlerweile so weichgespült, daß diese Tatasche nicht auffällt. Letztendlich ist es EXAKT das Modell der Ryanair-Piloten, die ja auch nicht ihr eigenes Flugzeug zur Arbeit mitbringen und in das dieser "fürsorgliche Staat" genau diejenigen reindrückt, die die Pandemie beenden sollen.

Neben der DRV sehe ich das Problem in erster Linie in Haftungsfragen bzgl. Unfällen, wenn z.B. nach einer Nadelstichverletzung oder Ausrutschen auf dem vereisten Parkplatz nacheinander die KV, die eigene Krankenkasse, die BG und die private Unfallversicherung eine Regulierung ablehnen, ist schnell Schluss mit Lustig.
Vielleicht kann mal jemand schreiben, was eine Abklärung einer Nadelstichverletzung (und bei 80Mio Impfungen WIRD es welche geben) und vielleicht noch eine PEP so als Selbstzahlerleistung kostet...

Ich glaube, ich lasse mir auch mal eine Schicht geben und verlasse dann mitten in der rush-hour die Impfstelle, um was anderes zu machen. Bin ja schließlich selbstständig und nicht weisungsgebunden.

tarumo
17.12.2020, 19:23
@verocai- ja, so ist das vorgesehen- neues Arbeitsvehältnis= neuer Befreiungsantrag. Wenn die DRV ihre bisherige Strategie weiterfährt, dann leiten die automatisch das Clearingverfahren ein.

Es besteht in dem Sinne ja kein Arbeitsverhältnis. An die ÄV muß man, so wie es gedacht ist, sowieso alles selbst zahlen, und es gibt dann auch kein Formular für den AG, was man an die DRV schicken muß. Heißt also, die ÄV selbst zu kontaktieren und auch die DRV.

Was das Schönrechnen der Impfzahlen angeht: in den mir bekannten Impfzentren geht man strikt von 1000/d aus. Wenn man jetzt fünf Anamnese/ Aufklärungsgespräche pro Stunde bei Ü 80 schafft, dann braucht man schon mal mind. 25 Vollzeitkräfte pro Tag im ÄD.
Und als Ruheständler kann man nicht einfach so in Vollzeit arbeiten. Sofern man als Risikogruppe überhaupt Bock hat...Im Schichtbetrieb ist man dann inkl. Ausfällen schnell bei 50 Vollzeit-Impfärzten für jeden einzelnen Tag für jedes einzelne Impfzentrum - wo alle diese Leute herkommen sollen, weiß keiner. Für einen Praxisinhaber, der so zwischen 150-200 EUR laufende Unkosten pro Stunde hat, sind selbst die 170 EUR "Umsatz" völlig unwirtschaftlichh...

WackenDoc
17.12.2020, 19:29
Natürlich besteht ein Arbeitsverhältnis- jemand gibt dir Geld für deine Arbeitsleistung.

Tinouie
17.12.2020, 19:44
Neben der DRV sehe ich das Problem in erster Linie in Haftungsfragen bzgl. Unfällen, wenn z.B. nach einer Nadelstichverletzung oder Ausrutschen auf dem vereisten Parkplatz nacheinander die KV, die eigene Krankenkasse, die BG und die private Unfallversicherung eine Regulierung ablehnen, ist schnell Schluss mit Lustig.

Warum sollte die eigene Krankenkasse eine notwendige Behandlung in dem Fall ablehnen?

tarumo
17.12.2020, 19:49
Natürlich besteht ein Arbeitsverhältnis- jemand gibt dir Geld für deine Arbeitsleistung.

Als Nichtjurist ist juristendeutsch immer rutschiges Pflaster...
Das Arbeitsverhältnis wird zumindest auf wikipedia als Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mittels eines Arbeitsvertrages definiert...
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverh%C3%A4ltnis

Die Verträge sind genausowenig raus wie der Impfstoff, aber ich gebe Dir Brief und Siegel, daß sich alle drei Begriffe dort nicht wiederfinden werden. Es wäre ja genau das, was mit diesem KV-Modell nicht intendiert ist...

tarumo
17.12.2020, 19:53
Warum sollte die eigene Krankenkasse eine notwendige Behandlung in dem Fall ablehnen?

Weil Krankenkassen nicht die Behandlungkosten von Berufsunfällen übernehmen. Dafür gibt es die BG. In die zahlt der normalerweise der Arbeitgeber ein, den es in diesem Fall aber nicht gibt, weil man ja selbstständig ist.
Und eine privat abgeschlossene Unfallversichung leistet bei Arbeitsunfällen auch nicht.
Diejenigen hier, die in einer Ambulanz mit BG-Zulassung oder als D-Arzt arbeiten, können das ganz sicher noch besser erklären.

WackenDoc
17.12.2020, 20:27
Das interessiert am Ende aber weder das Versorgungswerk noch die DRV. Das Versorgungswerk fragt auch schon mal nach, wo das Geld herkommt und wo der Befreiungsbescheid ist. Und wenns blöd läuft fragt halt die DRV mal im Rahmen einer Betriebsprüfung nach, wo das Geld herkommt und warum du keinen Befreiungsantrag gestellt hast.

Die KK wird wohl schon für die reinen Behandlungskosten aufkommen- macht sie bei meinen selbständigen Handwerkern, die nicht freiwillig BGlich versichert sind auch. Was aber viele vergessen ist, dass an der BGlichen Versorgung etwas mehr dran hängt. Da ist nicht "ausreichend" der Behandlungsstandard, sondern "mit allen geeigneten Mitteln"- und dazu noch Wiedereingliederungsmaßnahmen, Entschädigungszahlungen etc.

Lustig wird es halt, wenn dann doch mal geprüft wird, was es mit dem Arbeitsverhältnis auf sich hat. Und dann wird es ziemlich teuer für den Betreiber.

tarumo
17.12.2020, 21:23
Meine persönliche Erfahrung ist, daß die ÄV bei solchen kurzfristigen Engagements am Ende des Kalenderjahres nachfragt, und sich ggf. belegen läßt, was man so extra verdient hat- und eine entsprechende Nachzahlung festsetzt. Da für die meisten hier ja ohnehin nicht das Äquivalent einer Vollzeitstelle im Raum steht, geht es nur um wenige hundert EUR und entsprechend geduldig sind FA und ÄV.
Spannender ist die Sache mit der DRV- ich habe noch nie gehört, daß ein entsprechender Fall von der Clearingstelle entschieden worden wäre- ansonsten würde ja das ganze KV-Zwangdienstsystem mit einem Schlag kippen. Und genausowenig kann mich mir vorstellen, daß die DRV als AÖR gegen die KVen als KdÖR vorgeht. Da wird man wohl eher diejenigen, die brav ihre Anträge bei der DRV gestellt haben, dienstplanmäßig vorab aussondern- schon alleine um einen Präzedenzfall zu vermeiden.

Jegliches Risiko zu vermeiden ist wohl nur in Form der ANÜ, wo die Agentur dann nicht nur für die Sozialversicherung, sondern auch für BG und BHP aufkommt.

Letztendlich ist das ganze nur eine Version "Tönnies de Luxe", und wie die Koberer von Tönnies über den Balkan fahren und mit dort verlockenden Stundenlöhnen die Leute dann in ´schland als rechtlose und "selbstständige" Fleischereigehilfen roboten lassen, während sich das Unternehmen jederzeit von der Verantwortung freispricht, zieht der Staat in Gestalt der KVen genau das gleiche Modell durch, mit scheinselbstständige Ärzten in irgendwelchen Impfzentralen, ohne jegliche soziale Absicherung. Ziemlich scheinheilig das ganze.
Die zahlreichen gesuchten MFAs werden von den KVen selbstverständlich regulär für den Zeitraum angestellt, es geht also auch anders.

WackenDoc
18.12.2020, 06:40
ANÜ oder Anstellung direkt beim Betreiber sind eigentlich die einzig legalen Versionen. Muss man halt aufpassen mit den Höchstarbeitszeiten.

mbs
18.12.2020, 16:47
Es ist schon bemerkenswert mit wie viel Bürokratie jede Bewegung verbunden ist die man in Deutschland macht. Das Land verwaltet sich zu Tode.

Eigentlich dachte ich, dass man sich auch auf geringfügiger Basis selbstständig melden könnte - solange man stundentechnisch unter dem Limit von 18h bleibt sollte man abgabentechnisch eigentlich davonkommen. Zumindest sofern die Einzahlung ins Versorgungswerk anderweitig gewährleistet wäre.

WackenDoc
18.12.2020, 17:12
was genau meinst du mit "auf geringfügiger Basis selbständig"?