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tarumo
22.12.2020, 18:17
Sämtliche Fragen bezüglich der Anstellung sind hier ganz gut erklärt:

https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2020/Aktuelles_2020_12_16_Rechtliche_Handlungsempfehlun g.pdf

Modell 1 ist der Dienstleister (ANÜ), Modell 2c die Scheinselbstständigkeit als "Honorarkraft". Zumindest die LAEKH rechnet damit, daß dieses Modell bei der DRV keine Gnade findet und es bleibt spannend, wie sich die KV aus der Schlinge ziehen will.



dies nach hiesiger Prüfung aufgrund der vorliegenden Dienstpläne und der Weisungsgebundenheit des medizinischen Fachpersonals aller Voraussicht nach nicht der Fall sein wird,


Die Honorare sind binnen weniger Tage von mehr als 100 EUR auf 60-80 EUR in ANÜ abgestürzt und es ist ein leichtes, unter den Landräten, sich flächendeckend auf ein einheitliches Niveau zu verabreden. Die Vergütung von den KVen ist (noch) im dreistelligen Bereich, es sollen ja aber damit auch Leute aus den Praxen gelockt werden was bei weiter laufenden Kosten von etwa 150 EUR/H schwierig wird. Komplette Schichten oder Wochen werden auch nicht versprochen.

Und es werden sich so dann wirklich nur ein paar Rookies, Zuverdiener, Elternzeitler und Rentner finden. Preisfrage: was fällt Jens Spahn dann nach Zwangssprechstunde, Zwangsniederlassung, Zwanganschluss, Zwangsausweis und ZwangsBDiensten dann noch ein?

tarumo
22.12.2020, 18:20
Welchen (der besseren Vergleichbarkeit halber Brutto-) Stundenlohn würdet Ihr für die Arbeit im Impfzentrum für angemessen halten?

Der Stundenlohn ist dann angemessen, wenn alle Stellen, auch die in der Provinz (die meisten Impfzentren sind sowieso außerhalb) und auch zu allen Schichten problemlos zu besetzen sind.
Unter dem Level der ANÜ für Fachärzte wird da nichts gehen, wenn man Niedergelassene gewinnen will, muß man auch noch Praxisunkosten und Umsatzverlust berücksichtigen, dann ist man schnell bei 500 EUR, je nach Fachrichtung.

tarumo
22.12.2020, 18:28
Wenn einen das Impfzentrum über die betreibende Klinik anstellt, so ist das Thema mit RV, KV, Haftpflicht etc. doch eigentlich vom Tisch?


Welche Klinik betreibt denn ein Impfzentrum? Geplant ist, daß es flächendeckend über die Kommunen organisiert wird, das hat vermutlich steuerliche Gründe (ein Krankenhaus müßte Gewerbesteuer zahlen) und vermutlich wäre bei diesem Volumen auch eine EU-weite Ausschreibung fällig. Bestenfalls vermietet das KH Räume ans Impfzentrum.
Desweiteren müßten die Klinikgeschäftsführer kurzfristig und in erheblichem Maße Löhne weit über dem MB-Tarif zahlen, um ausreichend Personal zu gewinnen, was dann nicht gut für den Betriebsfrieden ist, und zum anderen bin ich nicht sicher, ob "Pandemie" als Befristungsgrundlage ausreicht. Und in großem Stil unbeschäftigtes Personal hat wohl keine Klinik herumsitzen.



Zum Thema Verdienst; Im Arbeitsvertrag ist doch ein Lohn festgelegt, von diesem kann doch nicht ohne Zustimmung abgewichen werden oder?

Die ANÜ-Verträge sind ja noch nicht raus und in dem KV-Modell wirst Du Lohn und Arbeitsvertrag als Begriffe nicht finden, Du bist ja selbstständig. Und das Risiko unerwartet schwindender Einkünfte ist nicht nur ein Selbstständigkeitsmerkmal, sondern nachgerade auch KV-typisch.

tarumo
22.12.2020, 18:38
Da dies bisher bei den Gesundheitsämtern nicht passiert ist und es IMMER genügend wohlmeinende Kollegen gibt, die gerne freiwillig für wenig Geld arbeiten, mache ich mir diesbezüglich keine Gedanken. Echt nicht.

1) es gab Zwangsrekrutierungen von Ärzten, aber nicht für den ÖGD, sondern für Heimbesuche (kann man bei Impfungen dann auch wunderbar so machen. Spart auch gleich noch das Honorar)
2) es gab auch sehr wohl Zwangsversetzungen von anderen Ämtern in den ÖGD, Bundeswehr eingeschlossen.
Da der ärztliche Dienst im Gesundheitsamt hoheitliche und Führungsaufgaben übernimmt, und alles andere, vom Abstrich bis zum Containment-Scout nicht unter Approbationsvorbehalt steht, macht eine Zwangsverpflichtung von extern auf den Posten eines Amtsarztes auch nicht wirklich Sinn.

mbs
22.12.2020, 23:45
Zwangsrektrutierungen? Wen genau hat das denn betroffen? Ist es legal jemandem anzuordnen ohne Honorar und eventuell unter Verdienstausfall eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu müssen? Kann ich mir ehrlichgesagt kaum vorstellen.

Hab aber auch schon gelesen, dass manche Impfzentren das wohl auf Freiwilligenbasis durchziehen wollen - nur ob das stimmt? Ob sich da genug Leute finden würden? Oder würdet ihr kostenfrei in einem Impfzentrum arbeiten?

John Silver
23.12.2020, 01:10
Zwangsmaßnahmen sind im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes durchaus möglich. Man muss nur den Notstand ausrufen, was Bayern bspw. bereits getan hat.

tarumo
23.12.2020, 04:40
Zwangsrektrutierungen? Wen genau hat das denn betroffen? Ist es legal jemandem anzuordnen ohne Honorar und eventuell unter Verdienstausfall eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu müssen? Kann ich mir ehrlichgesagt kaum vorstellen.

Süß, diese Naivität. Tatsächlich ist schon seit ewigen Jahren eine allgemeine Notdienstpflicht in den Berufsordnungen der Landesärztekammern verankert, auf die man auch seit ein paar Jahren zunehmend zurückgreift, z.B. um die ganzen neugeschaffenen KV-Fahrdienste, Notfallpraxen und vorgeschaltete Ambulanzen im KH zu besetzen. Selbstverständlich ohne Vergütungsanspruch oder Ausfallentschädigung. Quasi als Nebenpflicht aus der Approbation.
Dann kommt auch das Katastrophenschutzgesetz dazu, wie in Bayern.
Also der Weg, wie man mehr Ärzte einsetzen kann, ohne dafür Geld locker machen zu müssen, ist schon ziemlich vorgezeichnet.

FirebirdUSA
23.12.2020, 05:43
Welche Klinik betreibt denn ein Impfzentrum? Geplant ist, daß es flächendeckend über die Kommunen organisiert wird, das hat vermutlich steuerliche Gründe (ein Krankenhaus müßte Gewerbesteuer zahlen) und vermutlich wäre bei diesem Volumen auch eine EU-weite Ausschreibung fällig. Bestenfalls vermietet das KH Räume ans Impfzentrum.
Desweiteren müßten die Klinikgeschäftsführer kurzfristig und in erheblichem Maße Löhne weit über dem MB-Tarif zahlen, um ausreichend Personal zu gewinnen, was dann nicht gut für den Betriebsfrieden ist, und zum anderen bin ich nicht sicher, ob "Pandemie" als Befristungsgrundlage ausreicht. Und in großem Stil unbeschäftigtes Personal hat wohl keine Klinik herumsitzen.

Unikliniken im Süden stellen z.T. das Personal, da wird einfach jede Abteilung verpflichtet x Ärzte für Schichten freizustellen (nach normalen KH Lohn).

Und wie kommst du auf Gewerbesteuer ? Impfen ist keine IGeL Leistung. Ob die Klinik hier Betreiber ist oder nur per Vertrag die Ärzte für XXX€/h stellt und die Differenz einstreicht kann ich dir nicht sagen.

davo
23.12.2020, 05:44
Süß, diese Naivität. Tatsächlich ist schon seit ewigen Jahren eine allgemeine Notdienstpflicht in den Berufsordnungen der Landesärztekammern verankert, auf die man auch seit ein paar Jahren zunehmend zurückgreift, z.B. um die ganzen neugeschaffenen KV-Fahrdienste, Notfallpraxen und vorgeschaltete Ambulanzen im KH zu besetzen. Selbstverständlich ohne Vergütungsanspruch oder Ausfallentschädigung. Quasi als Nebenpflicht aus der Approbation.
Dann kommt auch das Katastrophenschutzgesetz dazu, wie in Bayern.
Also der Weg, wie man mehr Ärzte einsetzen kann, ohne dafür Geld locker machen zu müssen, ist schon ziemlich vorgezeichnet.

Wird trotzdem nicht geschehen, obwohl theoretisch möglich.

Viel realer und gefährlicher ist das, was eh schon passiert: Dass sehr, sehr viele Ärzte einfach die Vergütungsempfehlungen unterlaufen und zu Dumping-Löhnen impfen wollen. So doof muss man echt erst mal sein.

tarumo
23.12.2020, 06:49
Und wie kommst du auf Gewerbesteuer ? Impfen ist keine IGeL Leistung. Ob die Klinik hier Betreiber ist oder nur per Vertrag die Ärzte für XXX€/h stellt und die Differenz einstreicht kann ich dir nicht sagen.

Impfen ist kurativ. Betreiber sollen ja per Gesetz die jeweiligen Kommunen sein, vermutlich ausnahmslos.
Das -sicherlich- entgeltliche Zuverfügungstellen von Personal in Konkurrenz zu kommerziellen Dienstleistern könnte aber schon die Finanzbehörden auf den Plan rufen.
Daß hier einige Unikliniken ausscheren und damit demonstrieren, daß die Personalnot doch nicht so groß ist wie behauptet, steht auf einem anderen Blatt. Wobei wir dann ja wieder beim Thema Zwangsverpflichtung wären, da diese Konstellation ja kaum vom Arbeitsvertrag gedeckt ist.

tarumo
23.12.2020, 06:55
Viel realer und gefährlicher ist das, was eh schon passiert: Dass sehr, sehr viele Ärzte einfach die Vergütungsempfehlungen unterlaufen und zu Dumping-Löhnen impfen wollen. So doof muss man echt erst mal sein.

Für Niedergelassene und ANÜ-"Springer" ist der Satz eben unattraktiv. Und vermutlich auch für Rentner. Wieviele Stellen kann man denn mit nebenjobbenden KH-Ärzten besetzen, zumal die Kommunen als gleichzeitig Träger der Gewerbeaufsicht auch sicherlich bezüglich AZG genauer hinsehen werden als vom KH gewohnt...

Lizard
23.12.2020, 07:02
Unikliniken im Süden stellen z.T. das Personal, da wird einfach jede Abteilung verpflichtet x Ärzte für Schichten freizustellen (nach normalen KH Lohn).


Ging es dabei nicht "nur" um die Impfung von Mitarbeitern der Klinik ?

FirebirdUSA
23.12.2020, 12:11
Kann sein, obwohl mich da die Anzahl an Ärzte wundert die verpflichtet werden.

tarumo
23.12.2020, 18:41
Kann sein, obwohl mich da die Anzahl an Ärzte wundert die verpflichtet werden.

Mich würde interessieren, wie sich das dort weiter entwickelt. Sonst bin ich ja hier der "Glashalbleerer" und wenn ich für die Zukunft eine Verpflichtung befürchtete, dann bin ich entsetzt, wenn das schon für den gleichen Tag bestätigt wird.

Im übrigen findet sich in den MB-Verträgen folgendes:



.§ 4Versetzung, Abordnung, Personalgestellung(1)1Ärztekönnen aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. .


(2)1Ärztinnen und Ärzten kann im dienstlichen/ betrieblichen oder öffentlichen Inte-ressemit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden. (...)
2Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

"maaaach ihnen ein Angebot, was sie nicht ablähnnnnen können"

Was vielleicht als Übergangsmaßnahme zur Besetzung einer unieigenen MVZ-GmbH gedacht war, kann sich je nach Auslegung auch als Verpflichtung ins Impfzentrum entpuppen. Wobei im VKA-Tarif man zumindest theoretisch widersprechen kann. Fragt sich nur, ob die morgendliche Fahrt über 170km z.B. von Freiburg nach Donaueschingen, im Winter, quer durch den Schwarzwald, um dort um 7h die Impfschicht zu beginnen, ein "Verweigerungsgrund" ist. Nutzung des eigenen PKWs (versicherungswidrig) für mobile Impfteams wird sowieso erwartet.

tarumo
23.12.2020, 18:50
Und inwiefern überprüfen die das?

Putzige Frage: indem Du beim Dienstantritt einen Zettel ausfüllst, wo drin stehst, daß Du bis jetzt die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 40h nicht überschritten hast und 11h Ruhezeit seit dem letzten Dienst gehabt hast. Oder so ähnlich. Datum, Unterschrift. Könnte samstagfrüh sportlich werden.
Das ganze dann bei der Kommune abgeben, die neben dem Impfzentrum auch für die Gewerbeaufsicht und damit für das Krankenhaus zuständig ist. Viel Spaß! Und nach einem Impfmarathon am WE bist Du auch nicht mehr legal im KH, auch wenn das vermutlich eher selten kontrolliert wird.

Der AG kann einer Nebentätigkeit im übrigen durchaus widersprechen, wenn es Konflikte gibt.

tarumo
23.12.2020, 19:28
Welchen (der besseren Vergleichbarkeit halber Brutto-) Stundenlohn würdet Ihr für die Arbeit im Impfzentrum für angemessen halten?

Was das Gesundheitsministerium fürs Impfen angemessen hält, weiß ich nicht. Aber für das "Rumtelefonieren nach FFP2 Masken" und "Kaufberaten" hält man einen Stundensatz von mehr als 300 EUR für angemessen.

https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/schutzmasken-beschaffung-beratervertrag-ernst-young-gesundheitsministerium-nachpruefungsantrag-vergabekammer-bund/

9,5 Millionen für Ernst & Wirec...ääh, Young mit 29.000 Stunden, macht einen Stundensatz von 327 EUR pro Berater, oder 80.000 EUR in den paar Wochen pro Kopf. Selbst wenn EY 1/3 für sich selbst einstreicht, dann ist das immer noch ein mehrfaches der Arzthonorare.

Das ganze für eine ureigene Aufgabe des Ministeriums, die man schon vor Jahren hätte umsetzen müssen (verbindlicher Pandemieplan 2012)

Thomas24
23.12.2020, 19:53
Ja. Ist so. Gibt halt Berufe, die lassen sich nicht abspeisen. :-nix

DrArzt
24.12.2020, 15:38
Gabs schon ne Rückmeldung in NRW bzgl. Einsatzplan oder ob man überhaupt zugeteilt wurde?

tarumo
24.12.2020, 15:54
Die vier Bundesländer, die ich überblicke, starten nächste Woche erst mal mit einem (!) Arzt pro Impfzentrum und ca. 100 Dosen pro Landkreis. Stand gestern nach Rücksprache mit dem zuständigen "Versorgungsarzt" gibt es (allerdings weiß ich nichts über NRW) noch nirgendwo Verträge geschweige denn Dienstpläne.
Vorausschauende Planung ist dem deutschen Gesundheitswesen leider fremd... ich schätze mal, wenn im Januar oder Februar Biontech/Pfizer den Impfzentren dann die ersten Paletten auf den Hof stellt, wird die Lage dann schlagartig kippen, schon auf politischen Druck hin- bloß sind dann die Feiertage rum, die Dienstpläne für die KH sowieso schon geschrieben und ein Haufen enttäuschter Freiwillige hat hat sich bis dahin abgewendet - Beginn sollte ja zum 17.12 sein...

DrArzt
24.12.2020, 16:21
Ja, ich hatte auch gehofft jetzt über die Feiertage mein Weihnachtsminus auszugleichen..