PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neue FA WB, neue Einstufung?



Seiten : [1] 2

karkarias
23.12.2020, 14:53
Hallo,

ich bin FÄ für Innere und überlege mir in der Psychosomatik einen zweiten FA zu machen .
Ich wäre dann wieder Weiterbildungsassistentin, also Gehaltsstufe Ä1, oder?
Es scheint von Klinik zur Klinik anders gehandhabt zu werden, an der Uni, werde ich in der Arbeitsmedizin (2. FA) in der Stufe Ä2 engeteilt und dementsprechend bezahlt.
Hat jemand Erfahrung mit der Gehaltsstufe Einteilung bei zweiter Weiterbildung?

Freue mich über Tipps und Antworten!

VG

K.

escitalopram
23.12.2020, 14:59
Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.

In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.

karkarias
23.12.2020, 15:14
Hey, danke für deine Antwort.
Eigentlich wäre ich auch davon ausgegangen, ist bei mir (Uni Klinik) auch so, aber eine Stellenbeschreibung bei DRK hat mich sehr verwirrt...

Dudelwu
23.12.2020, 16:08
Kenne da aber auch Fälle, die wieder neu eingestuft wurden. Bspw. einen chirurgischen Facharzt, der noch die Anästhesie hinterhergeschoben hat und eben nicht noch Facharztgehalt bezahlt wurde

WackenDoc
23.12.2020, 16:20
Bei uns werden auch nur Fachärzte für Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin oder Innere in die Facharztstufe eingestuft, der Rest in die Assistenzarztstufe. Aber die bekommen natürlich die Jahre voll angerechnet

freak1
23.12.2020, 16:33
Normalerweise solltest du entsprechend Ä2 eingestuft werden. Kenne aber hier auch beispiele wo die entsprechenden Kollegen in der höchsten Ä1 Stufe eingestuft worden sind... Ä1 Stufe 1 würde ich auf keinen Fall mitmachen! Du bist Fachärztin!

rafiki
23.12.2020, 17:05
Da gibt es überhaupt keine Regeln. Wenn du klug bist, verhandelst du. Da Psychosomatik ein absolutes Mangelfach ist, könnte je nach Standort (z. B. Reha in der Provinz) und Situation, auch Ä3 möglich sein, auf jeden Fall aber höchste Ä2-Stufe. Oder du forderst eine sehr rasche Anpassung, z. B. nach 1/2 Jahr auf Ä3 - alles möglich!
Warum verkaufen sich so viele Kollegen unter Wert und verderben damit die Preise?

karkarias
23.12.2020, 17:28
Interessant, es scheint also Unterschiede je nach Klinik oder gar je nach Fach zu geben..

karkarias
23.12.2020, 17:29
@ Rafiki: ja, sehe ich genauso! Es ärgert mich sehr, dass Kollegen da mitmachen.

karkarias
23.12.2020, 17:30
@Freak1: yo, will ich auch nicht.

escitalopram
23.12.2020, 17:59
Also Regeln gibt es doch schon... Zumindest in den Unikliniken gibt es die Regel der Einstufung nach Berufserfahrung. Und darauf würde ich bestehen. Warum sollst du als FÄ plötzlich als Berufsanfängerin bezahlt werden? (Ich weiß, dass es in der Vergangenheit ausführliche Beiträge sehr wichtiger Chirurgen hier im Forum gab, dass z.B. Anästhesisten, die doch Chirurgen werden wollen, auf gaaar keinen Fall als FÄ bezahlt werden dürfen trotz ihres FA-Titels. Weil... Gefäßchirugen sind nun einmal besser als Anästhesisten, Internisten und alle anderen Ärzte.)

karkarias
23.12.2020, 18:14
@Escitalopram: hahaha, stimmt, das weiß ich noch.

Tja, ein Freund wollte als FA Innere in die MiBi wechseln, und sehe da: Anfänger Tarif angeboten... Hat er abgelehnt. Klar Großstadt, aber echt ernüchternd.

escitalopram
23.12.2020, 18:31
Anbieten kann man viel, ob man's - v.a. als FA - annimmt, ist eine andere Frage.

PS: Sei froh, dass er als FA Innere nicht in die Chirurgie wollte. Noch schlimmer als diese Anästhesisten, die es wagen, doch Chirurgie machen zu wollen. Dann dürfte er um Goooottes Willen nicht als FA bezahlt werden. Und in der GEFÄßchirurgie (DER Königsdisziplin, die nur Auserwählte verdienen) vor allem ganz und gar nicht!

mbs
05.03.2021, 21:47
Bei privaten Trägern ist es ein relevantes Problem wenn man "zu teuer" wird, also zu lange keinen FA macht oder - noch schlimmer - eine andere Fachrichtung angerechnet haben wollte. Was der Chef sagt ist dann egal, die Geschäftsführung und das Controlling geben vor wer sich "lohnt" und wer nicht. Und die schielen wohl nur auf die Nettokosten. Wenn eine Abteilung viele OÄ hat wollen die sich scheinbar nichtmal mehr FÄ leisten da unwirtschaftlich.

Hab mal interessehalber jemanden der in einem solchen Haus angestellt ist gefragt ob man sich zur Not nicht auch runterstufen lassen könnten auf eine niedrigere Gehaltsstufe um in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten wie derzeit zum Beispiel seinen Job zu sichern. Er meinte das ginge nicht, es sei gesetzlich geregelt wer wie viel bekomme. Beziehungsweise es ginge auch nach Tarif, da jeder nach einem festen Tarif mit standardisiertem Einstufungsschema bezahlt werden "müsse".

Stimmt das denn überhaupt? Dachte immer das sei eine Frage von Angebot und Nachfrage.

Mano
06.03.2021, 10:46
Erstmal ist natürlich nicht jedes Krankenhaus tarifgebunden - wenn es das nicht ist, kann man erstmal alles aushandeln. Wenn man aber tarifgebunden arbeitet, dann kann man sich tatsächlich nicht so einfach "runterstufen" lassen.
Natürlich kann man sowas erstmal vereinbaren. Aber wenn man hinterher dagegen klagt und sein Tarifgehalt nachgezahlt bekommen will - und dabei z.B. auf den Druck, den der Arbeitgeber ausgeübt habe, verweist - dann hat man recht gute Chancen auf eine üppige Nachzahlung. Oder zumindest ein paar aufsehenerregende Presseartikel.
Beides mögen Klinik-Geschäftsführer nicht.

Nefazodon
06.03.2021, 11:46
Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.

In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.

Ich wollte nur einmal meinen Senf dazu geben und klarstellen, dass das so nicht ganz richtig ist:
Korrekt ist, dass innerhalb der einzelnen Gruppen ärztliche Vorerfahrung angerechnet wird (laut Tarifvertrag werden muss), d.h. ein Facharzt sollte mindestens in Stufe 6 der Gruppe ÄI einsortiert werden.
Nicht korrekt ist, dass man immer auch als Facharzt bezahlt werden müsste, also in die Gruppe ÄII einsortiert werden müsste. Die Regel dazu, die ich bisher in einigen Tarifverträgen gelesen habe lautet, dass man dann als Facharzt eingestuft werden soll, wenn man auf seiner neuen Stelle mindestens zu 50% fachärztliche Fähigkeiten einbringt. D.h. man wird in einer neuen WB also nicht automatisch als Facharzt bezahlt und gerade diese Regel eröffnet natürlich im negativen Sinne auch Spielraum zur Einstufung für den AG.

Unbenommen davon kann man natürlich immer versuchen, eine bessere Einstufung zu verhandeln. Das hängt dann wohl vom Fach und dem eigenen Marktwert ab

Nefazodon
06.03.2021, 11:53
Bei privaten Trägern ist es ein relevantes Problem wenn man "zu teuer" wird, also zu lange keinen FA macht oder - noch schlimmer - eine andere Fachrichtung angerechnet haben wollte. Was der Chef sagt ist dann egal, die Geschäftsführung und das Controlling geben vor wer sich "lohnt" und wer nicht. Und die schielen wohl nur auf die Nettokosten. Wenn eine Abteilung viele OÄ hat wollen die sich scheinbar nichtmal mehr FÄ leisten da unwirtschaftlich.

Hab mal interessehalber jemanden der in einem solchen Haus angestellt ist gefragt ob man sich zur Not nicht auch runterstufen lassen könnten auf eine niedrigere Gehaltsstufe um in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten wie derzeit zum Beispiel seinen Job zu sichern. Er meinte das ginge nicht, es sei gesetzlich geregelt wer wie viel bekomme. Beziehungsweise es ginge auch nach Tarif, da jeder nach einem festen Tarif mit standardisiertem Einstufungsschema bezahlt werden "müsse".

Stimmt das denn überhaupt? Dachte immer das sei eine Frage von Angebot und Nachfrage.

Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, geht freiwilliges Runterstufen tatsächlich nicht.
Ich denke das ist auch gut so, sonst würde sich in großen und beliebten Städten kein Arbeitgeber mehr an den Tarif halten, bzw. es gäbe immer Leute, die bereit wären ihre Dienste etwas billiger anzubieten und die so den Tarifvertrag zum Schaden aller unterlaufen würden.

mbs
06.03.2021, 20:37
Ich würde lieber weniger Gehalt bekommen und dafür meinen Job behalten dürfen - sollte es daran mal scheitern. Bin froh diese Stelle bekommen zu haben und würde hier gern bleiben. Und es würde mich riesig ärgern wenn ich sie verlieren würde nur weil ich "zu teuer" bin. Das fände ich schon sehr unfair.

Nefazodon
06.03.2021, 23:00
Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, geht freiwilliges Runterstufen tatsächlich nicht.
Ich denke das ist auch gut so, sonst würde sich in großen und beliebten Städten kein Arbeitgeber mehr an den Tarif halten, bzw. es gäbe immer Leute, die bereit wären ihre Dienste etwas billiger anzubieten und die so den Tarifvertrag zum Schaden aller unterlaufen würden.


Ich würde lieber weniger Gehalt bekommen und dafür meinen Job behalten dürfen - sollte es daran mal scheitern. Bin froh diese Stelle bekommen zu haben und würde hier gern bleiben. Und es würde mich riesig ärgern wenn ich sie verlieren würde nur weil ich "zu teuer" bin. Das fände ich schon sehr unfair.

q.e.d!!!:-winky

Naja, "zu teuer" ist eben relativ. Ein Facharzt in Stufe 1 verdient auch nur ca. 200 Euro BRUTTO mehr als ein Altassistent in Stufe 6. Das ist jetzt nicht die Welt.
Oft ist der Grund für die nicht Verlängerung eines Vertrages nach erfolgter Facharztprüfung wohl eher, dass man von Seiten der Verwaltung nicht wünscht, dass aus dem befristeten Vertrag irgendwann ein unbefristeter wird, bzw. auch, dass eine gewisse Fluktuation in der Assistenschaft gewünscht ist.

Wer sich in seiner Weiterbildungszeit verdient gemacht hat, wird wahrscheinlich auch die Möglichkeit haben, noch nach dem Facharzt an der Klinik zu bleiben. Fleißige, gut eingearbeitete Arbeitstiere weden immer gern gesehen;-):-dance
Ich möchte die Vermutung anstellen, dass es in den meisten Fällen daher nicht an den 200 Euro Lohn mehr liegen wird, wenn der Vertrag nach dem Facharzt nicht verlängert wird.

mbs
07.03.2021, 02:03
Das Problem ist am größten wenn man zu lange für die FA-Prüfung braucht. Da wie du sagst ein FA nur unwesentlich mehr kostet aber wesentlich mehr wert ist. Zumindest auf dem Papier. Wenn es aber viele OÄ gibt wird ein FA in der Realität nur leider oft wie ein Nicht-FA eingesetzt. Kriegt die Verwaltung davon Wind mag das auch eine Rolle spielen, so dass es selbst für FÄ eng werden könnte.

Am besten sind aus Sicht des Controllings natürlich Berufsanfänger. Die sind am billigsten. Notfalls müssen das dann eben die extrem teuren OÄ kompensieren.

Als Arzt ist man - anders als jemand in der Verwaltung - natürlich ein Kostenfaktor den man streichen kann. Wen interessiert schon ob alles korrekt abläuft und wie gut die Behandlung ist. Hauptsache die Kohle stimmt.