Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem FA-Prüfung Innere
Ich bin aktuell im 6. WBJ für den Internisten und habe mich kürzlich für die FA-Prüfung für den Allgemeininternisten angemeldet (nach alter WBO)
Ich war die ersten zwei Jahre in einer anderen Klinik (Maximalversorger) und hab da incl. ITS drei Rotationen gemacht.
Im 3. Jahr (neue Klinik) war ich da noch ein halbes Jahr in der Kardio, bevor ich in meine jetzige Abteilung gewechselt bin, wo ich bis jetzt arbeite.
Ich bin bis auf Nephro/Rheuma in sämtliche internistische Abteilungen rotiert, allerdings die letzten zwei Jahre wie gesagt nicht mehr (bis auf 6 Monate ZNA und Gerie, die bei uns aber auch zur Gastro gehört)
Jetzt krieg ich Post von der Ärztekammer, dass ich doch bitte nachweisen soll, welchen 2. Schwerpunkt ich die letzten zwei Jahre noch gemacht habe.
Ich bin grad etwas verzweifelt, da ich ja formal ,,genug‘‘ Rotationen habe und wollte euch um euren Rat diebezüglich bitten.
Das war echt keine schöne Post vor Weihnachten
Verzweifelte Grüße
Die Biene
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Es ist so ein blödes Gefühl jetzt an den Feiertagen
ich hatte eine ähnliche Rückfrage von meiner Ärztekammer. Es ging im Endeffekt darum, dass für den Sachbearbeiter aus den Zeugnissen nicht klar genug ersichtlich wurde, welche Abschnitte zur Basisweiterbildung und welche zur Spezialisierung gehören. Ich habe mit dem Sachbearbeiter kurz gesprochen. In meinem Fall hat ein Zweizeiler meines ersten Chef genügt.
Ich denke du solltest mir der ÄK Kontakt aufnehmen und dir genau erklären lassen wo es hängt und was er benötigt. Ich denke, dass lässt sich dann hoffentlich leicht auflösen.
Frohe Weihnachten
Danke für die Antwort, Hebdo :-)
Aber ist es denn grundsätzlich schlimm, dass
Ich die letzten zwei Jahre nicht mehr rotiert bin und alles die ersten drei Jahre gemacht hab? Ich war in jeder Abteilung, bis auf Nephro.
ninakatharina
24.12.2020, 07:18
Ich sehe es genau wie hebdo. Das wichtigste ist jetzt Ruhe bewahren und erstmal in Ruhe mit ihnen telefonieren. Sofern du die Rotation in alle geforderten Bereiche nachweisen kannst, musst du in den letzten Jahren mE nicht zwingend rotiert sein. Für die Ärztekammer muss laut Aktenlage nachvollziehbar sein, welche 3 Jahre Basisweiterbildung sind. Ich musste für deshalb auch kurz vor Weihnachten noch Unterschriften von ehemaligen Weiterbildern ranschaffen, unter denen ich nie gearbeitet habe, die aber damals zu unserem Weiterbildungsstamm gehörten.
Super, danke euch :-) ich überlege,
Da ich ja an zwei verschiedenen Kliniken war noch mal eine eigene Zusammenfassung der Rotationen zu schreiben.
Sind denn zwingend die ersten drei Jahre die ,,Basisweiterbildung‘‘?
Manchmal wird ja ne bestimmte Rotation nicht frei, weil ein Tauschpartner fehlt oder so.
Weil sie explizit auf diesen 2. Schwerpunkt nach der Basisweiterbildung verwies. Und nach der Basisweiterbildung (4./5.Jahr) bin ich bis auf die obligatorischen Dienste und ZNa-Einsätze nicjt mehr rotiert, habe aber wie gesagt bis auf Nephro alle Abteilungen gesehen.
Man braucht formal doch für die 5 Jahre 2 Rotationen außerhalb der ,,Stammabteilung‘‘ oder?
ninakatharina
24.12.2020, 08:07
Bei mir wurden einfach die ersten 3 Jahre zur Basisweiterbildung deklariert, obwohl ich da faktisch nur 1 Jahr Basisweiterbildung gemacht habe (Andere Klinik, ZNA, Gastro) und 2 Jahre in einem hochspezialisierten ybereich war. Für diesen Abschnitt benötigte ich dann auch die Unterschriften aller im Weiterbildungsverbund. Aber das ist evtl in anderen Bundesländern anders geregelt...
Du wirst Dich wundern, das ist eine Frage, die am Besten an den aktuellen Chef weitergegeben wird - der ist nämlich für Deine Ausbildung (& die Deklaration der Weiterbildungsabschnitte) zuständig. Solche Fragen kommen dem tatsächlich auch bei fast allen Assistenten unter. (Wer hat schon eine klassische Weiterbildung Schema F ‚Ärztekammerkompatibel’.) Das klärt man am Besten in einem Mitarbeitergespräch - mach Dir einen Termin, sprich es an und ihr werdet die Abschnitte entsprechend so einteilen und unterschreiben, wie es erbeten wird.
WackenDoc
24.12.2020, 10:48
Daran müsst ihr euch frühzeitig gewöhnen. Es muss keinen SINN machen, es muss so dokumentiert sein, wie die ÄK sich das vorstellt.
Die Reihenfolge der Rotationen bzw. Basisweiterbildung ist egal
Wenn ich das richtig verstehe, könnte man ja dann zum Beispiel auch die ersten zwei Jahre der Basisweiterbildung zurechnen, das dritte/vierte der Spezialsierung und dann wieder ein Jahr Basisweiterbildung?
WackenDoc
25.12.2020, 09:12
Lies dazu bitte UNBEDINGT in der Weiterbildungsordnung deiner Ärztekammer nach. Schau dir auch die verschiedenen Möglichkeiten an, nach welcher Version der WBO du abschließen kannst.
Irgendwie steht in der WBO nir, dass die Basisweiterbildung vor der Spezialisierung begonnen werden soll. Dass man die vorher beenden muss steht da nicht, was wieder meine Frage nicht beantwortet.
Mein Oberarzt kann mir auch nicht weiterhelfen und ich hab schon überlegt anonym bei der Ärztekammer anzurufen.
Man weiß garnicht, wo man verlässliche Informationen herbekommen soll
Es ist auch egal - zumindest in den beiden Kammern, bei denen ich gemeldet war.
Z.B. mein Werdegang:
20 Monate Spezialisierung
6 Monate Basis
AG Wechsel
19 Basis
6 Spezialiserung
12 ITS
AG Wechsel
10 Spezialisierung
ninakatharina
28.12.2020, 12:33
Daran müsst ihr euch frühzeitig gewöhnen. Es muss keinen SINN machen, es muss so dokumentiert sein, wie die ÄK sich das vorstellt.
So ist es auch meiner Erfahrung nach... Bei mir zählten beispielsweise die ersten 3 Jahre als Basisweiterbildung, obwohl ich davon fast 2 im spezialisiertesten Bereich der Klinik zugebracht habe...ruf an und frag wie genau du es dokumentieren sollst.
Die weiterbildungsbefugten kennen den "Affentanz" ja auch und unterschreiben entsprechend.
Das blöde ist, dass ich schon die Zeugnisse beider Kliniken eingereicht hab und nun rückwirkend nichts mehr ändern kann.
Aber ich ruf da morgen einfach an.
denkstdu
28.12.2020, 16:23
Dann änderste halt doch was oder besser schickst dann eine Erweiterung.Bei mir kam wo ich denn Nachtdienste abgeleistet hätte und da habrn wir genau das Musterzeugnis der ÄK ausgefüllt da stand dazu nichts drin auch nirgends dass man es nachweisen muss also gab's ein zusätzliches Zeugnis dazu.
Ich habe parallel immer eine Exceltabelle geführt damit alles passt.
Und wie gesagt, ich habe mir auch etwas nachbestätigen lassen
Also ich bin in Niedersachsen und es steht zwar in der WBO, dass die Basis vor der Spezialisierung begonnen werden soll (nicht muss) zudem auch nirgendwo, dass man sie nicht aufteilen oder splitten darf.
Jetzt sagen aber ganz viele Kollegen, dass die das ungerne sehen, wenn man die letzten 2 Jahre nicht noch mal rotiert ist. Ich finde aber keinen Passus in der WBO, in der das verpflichtend steht.
Wenn’s hart auf hart käme könnte bzw müsste ich mich ja auf den Wortlaut der WBO verlassen können, sonst ist man ja total dem Wohlwollen der Sachbearbeiter ausgesetzt.
Durchgerechnet hab ich alles erfüllt, aber eben nicht 36 Monate Basis am Stück und anschl. 24 Monate Spezialisierung.
Ich rufe da morgen mal an- mein größter Horror wäre noch ne Rotation dran hängen zu müssen
FirebirdUSA
28.12.2020, 22:55
Du bist dem Wohlwollen des Sachbearbeiters ausgeliefert. Bis du dich (mit ungewissem Ausgang) juristisch dagegen gewehrt hast, hast du die evtl notwendige Rotation ja schon locker erledigt.
Aber Anruf und Erläuterung ist vermutlich der einzige Weg es aktuell raus zu finden.
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