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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob - „außerhalb der Arbeitszeit“



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GelbeKlamotten
25.12.2020, 17:50
Problem ist halt, dass unsere Abteilung, wie es sich für eine Radiologie gehört, im „Keller“ liegt und mit ordentlich dicken Bleiwänden ausgestattet ist. Mobilen Internetempfang kann man vergessen, auch im Dienstzimmer.

Ich bin mir sicher, dass jeder aus der Abteilung daher hin und wieder im Dienst das Krankenhausinternet privat nutzt. Allerdings könnte es eben sein, dass die von mir besuchten Seiten in der IT einen „Alarm“ auslösen.

mbs
25.12.2020, 18:56
Hätte man bei einer 90%igen Vergütung nicht das Problem, dass dann 90% der Zeit voll angerechnet würde und man damit über die maximale Höchstarbeitszeitgrenze hinauskommen würde? Ich habe die rechtlichen Grundlagen von 24h Diensten noch nie durchschaut, vor allem nicht wie die mit gängigem Arbeitsrecht "gerechtfertigt" werden können.

F45.04
25.12.2020, 19:45
Problem ist halt, dass unsere Abteilung, wie es sich für eine Radiologie gehört, im „Keller“ liegt und mit ordentlich dicken Bleiwänden ausgestattet ist. Mobilen Internetempfang kann man vergessen, auch im Dienstzimmer.

Ich bin mir sicher, dass jeder aus der Abteilung daher hin und wieder im Dienst das Krankenhausinternet privat nutzt. Allerdings könnte es eben sein, dass die von mir besuchten Seiten in der IT einen „Alarm“ auslösen.


Willst du Bitcoins oä. farmen? Das würde sich mit Klinikrechnern nicht lohnen und ja es würde auffliegen.

Falls du dir Pornos ansehen willst, musst du es einfach versuchen entweder die Seiten sind geblockt oder nicht. Direkt einen "Alarm" wird es nicht geben, könnte aber schon jemand bemerken.

Nur als privater Tipp:

Man kann zbs. Reddit gut als Verschleierung nutzen. Mach ich schon ewig so.😏

tarumo
25.12.2020, 20:49
Falls du dir Pornos ansehen willst, musst du es einfach versuchen entweder die Seiten sind geblockt oder nicht.

Es ging GK ja um Geld verdienen...daß das mit "Ansehen" funktioniert, habe ich noch nie gehört.
Einen VPN-Tunnel zu installieren, mag funktionieren, allerdings hat man sich dann mit einer Programinstallation auf einem fremden Rechner dann gleich den nächsten Abmahngrund eingefangen- sofern es technisch überhaupt möglich ist.
Man kann auch vom privaten Laptop einen Surfstick o.ä. an einem etwas längeren USB-Kabel befestigen und dann aus dem Fenster hängen (ein Fenster wird es ja wohl geben). Oder man erwirbt einen Zugang fürs Klinik-WLAN.
Und natürlich darf man sich während der Bereitschaftsdienstzeit auch in anderen Zimmern oder auf dem Freigelände aufhalten, sofern man erreichbar ist.

F45.04
25.12.2020, 21:36
Es ging GK ja um Geld verdienen...daß das mit "Ansehen" funktioniert, habe ich noch nie gehört.
Einen VPN-Tunnel zu installieren, mag funktionieren, allerdings hat man sich dann mit einer Programinstallation auf einem fremden Rechner dann gleich den nächsten Abmahngrund eingefangen- sofern es technisch überhaupt möglich ist.
Man kann auch vom privaten Laptop einen Surfstick o.ä. an einem etwas längeren USB-Kabel befestigen und dann aus dem Fenster hängen (ein Fenster wird es ja wohl geben). Oder man erwirbt einen Zugang fürs Klinik-WLAN.
Und natürlich darf man sich während der Bereitschaftsdienstzeit auch in anderen Zimmern oder auf dem Freigelände aufhalten, sofern man erreichbar ist.

Uff das hatte ich vergessen.

Wenn es nicht auf die Latenz an kommt würde doch auch Satelliten Internet gehen. Da müsste es doch kleine portable Empfänger geben. Frag sich nur ob der ominöse Nebenjob genug abwirft dass sich sowas lohnt, falls ja stellt sich die Frage warum man dann noch Arzt ist.....

freak1
26.12.2020, 00:47
Einen VPN-Tunnel zu installieren, mag funktionieren, allerdings hat man sich dann mit einer Programinstallation auf einem fremden Rechner dann gleich den nächsten Abmahngrund eingefangen- sofern es technisch überhaupt möglich ist.

Ich sprach explizit von meinem privaten Laptop der über eduroam ins Internet geht. An den Klinikrechnern nutze ich das Internet nicht, dann kann mir auch keiner was. Ist mit dem Laptop eh komfortabler.

F45.04
26.12.2020, 01:30
Ich sprach explizit von meinem privaten Laptop der über eduroam ins Internet geht. An den Klinikrechnern nutze ich das Internet nicht, dann kann mir auch keiner was. Ist mit dem Laptop eh komfortabler.

Eduram gibts aber doch nur in unikliniken

tarumo
26.12.2020, 09:19
Uff das hatte ich vergessen.

Wenn es nicht auf die Latenz an kommt würde doch auch Satelliten Internet gehen. Da müsste es doch kleine portable Empfänger geben. Frag sich nur ob der ominöse Nebenjob genug abwirft dass sich sowas lohnt, falls ja stellt sich die Frage warum man dann noch Arzt ist.....

Satellitenempfänger sind zum einen ziemlich teuer. Und bedürfen einer Sichtverbindung zum Himmel- wenn es die gibt, dann wird man (ich gehe davon aus, daß GK´s Klinik nicht auf einem Berggipfel steht...) auch ein Mobilfunknetz bekommen. Und solange die Art der Nebentätigkeit nicht mitgeteilt wird, erübrigen sich weitere Angaben. Anfertigen/Abspielen von irgendwelchen Aufzeichungen geht vielleicht auch über einen USB-Stick am mitgebrachten Privatlaptop.

problemvektor69
10.04.2021, 13:16
Hallo GelbeKlamotten, darf ich fragen was dies für eine Tätigkeit ist?

hipo
23.06.2021, 23:11
Hallo- nicht ganz on topic aber ich wollte hierfür auch keinen neuen Thread aufmachen. Ich habe eine Frage zu den Notarztdiensten. Wenn man in einer Klinik arbeitet - gibt es ein Gesetz, nachdem man die Arbeitszeiten aus Klinik und Notarzttätigkeit zusammenzählt und die dann Summe x nicht übersteigen darf? Wenn ja - wie hoch ist x?

Endoplasmatisches Reticulum
24.06.2021, 08:46
Du musst über alle Tätigkeiten zusammen das Arbeitszeitgesetz einhalten. Ich durfte das meinem Hauptarbeitgeber bislang bei jeder Nebentätigkeitsmeldung schriftlich zusichern. Insbesondere die Ruhezeiten können problematisch sein.

(Personalbüros zeigen hier durchaus Sinn für Humor: Opt-Out jenseits von Gut und Böse verlangen, aber auf dem einzigen akzeptierten Vordruck für die Meldung von Nebentätigkeiten in fettgedruckten Kapitälchen betonen, dass die maximale Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche in keinem Fall jemals überschritten werden darf ....)

hipo
24.06.2021, 10:03
Und wie rechnet man Bereitschaftsdienste in die wöchentliche Arbeitszeit mit rein? Es gibt hier bei uns einige Kollegen, die machen einen 24h Dienst als Rufbereitschaft in der Klinik und direkt im Anschluss einen 24 h Dienst als Notarzt. Geschlafen/geruht wird hier und da Mal 1-2 h. Wochenarbeitszeit dürfte inklusive Bereitschaft dann bei über 100h liegen. Ist das legal?

Espressa
24.06.2021, 10:06
In allen meinen Verträgen stand bisher explizit drin, dass Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigungspflichtig sind.
Also muss man eh zuerst fragen ob man überhaupt darf, naja und kann bei der Gelegenheit ja die Rahmenbedingungen klären…

Lizard
24.06.2021, 10:31
Laut TV-VKA sind Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig.
Ich bekam dann ein Schreiben von der Verwaltung, dass sie mich auffordern das Arbeitszeitgesetz selbst einzuhalten usw....
Ausserdem würden sie mir die Nebentätigkeit untersagen wenn sie merken, dass ich zu stark belastet bin (sehr süss von denen ^^)

hebdo
24.06.2021, 10:33
In allen meinen Verträgen stand bisher explizit drin, dass Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigungspflichtig sind.
Also muss man eh zuerst fragen ob man überhaupt darf, naja und kann bei der Gelegenheit ja die Rahmenbedingungen klären…

Bereitschaftsdienstzeit ist Arbeitszeit. Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig. Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn die Haupttätigkeit dadurch beeinträchtigt wird.

Da es ja offiziell keine freiberuflichen Honorar-/Notärzte mehr gibt und man quasi immer anghängig beschäftigt ist, muss man die Arbeits- sowie Ruhezeiten einhalten. Ist natürlich bigott, wenn der Hauptarbeitgeber nur bei der Nebentätigkeit auf die Einhaltung achtet.

Im Endeffekt ist man dann selbst angreifbar, wenn etwas schief geht und auch noch auffällt.

Endoplasmatisches Reticulum
24.06.2021, 10:41
Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig. Der Arbeitgeber hat im Wesentlichen ein Abwehrrecht, wenn deine angestrebte Nebentätigkeit in Konkurrenz zu ihm steht oder durch Art oder Umfang die Verletzung deiner Arbeitnehmerpflichten erwarten lässt. Ich hatte selbst nie Probleme, eine Unterschrift für eine Nebentätigkeit zu bekommen. Das mag aber von der konkreten Tätigkeit, der Klinik und dem Chefcharakter abhängen. Womöglich sind z.B. Unikliniken da auch sperriger, wo es ja oft von Haus aus 48-Stunden-Verträge gibt und originelle Erwartungshaltungen an die inhaltliche Ausgestaltung der persönlichen Freizeit vorherrschen?


Ist das legal?
Rufbereitschaft ist kompliziert und ich bin kein Jurist. Aber aktivierte Rufbereitschaft ist Arbeitszeit. Somit dürfte diese Konstellation nach meinem Verständnis regelmäßig zur Brechung des Arbeitszeitgesetzes führen, wenn zwischen Ende der letzten Aktivierung und Beginn der Nebentätigkeit die Mindestruhezeit nicht eingehalten wird.


Nachtrag:


Ist natürlich bigott, wenn der Hauptarbeitgeber nur bei der Nebentätigkeit auf die Einhaltung achtet.
In der Tat. Und das dürfte mit ein Grund sein, warum es in meiner Erfahrung unkompliziert ist, als Arzt eine Nebentätigkeit genehmigt zu bekommen. Kein Abeitgeber wird die mit der Begründung untersagen, dass sie niemals gesetzeskonform ausführbar wäre, weil schon die Haupttätigkeit alleine die Grenzen des Gesetzes kreativ auslegt.

mbs
24.06.2021, 17:01
Wie ist es denn mit einem Ehrenamt oder generell Leistungen die man erbringt ohne ein Gehalt dafür zu bekommen? Ist das auch genehmigungs-oder anzeigepflichtig? So etwas ist genau so Arbeit, mindestens genau so anstrengend wie ein "richtiger" Job und kann die Leistungsreserven auch so weit aufbrauchen dass weniger davon für die eigentliche Haupttätigkeit übrig ist. Müsste also theoretisch genau so gehandhabt werden da die Konsequenz ja die gleiche wäre.

anignu
25.06.2021, 00:00
@ER: "aktivierte Rufbereitschaft"? Was soll dass denn sein?
Meines Wissens wird unterschieden zwischen Rufbereitschaft = ich kann prinzipiell tun was ich will, bin per Handy erreichbar und begebe mich daraufhin Richtung Klinik um ggf. was zu machen. Die Zeit zwischen Anruf und Beginn Arbeitsaufnahme kann nicht vorgeschrieben werden, hier hab ich auch tatsächlich in manchen Kliniken schon Zeiten jenseits der 1h-Grenze für einen Unfallchirurgischen Oberarzt gesehen der für OPs in der Nacht dann reingekommen ist (fairerweise muss man sagen bei einem Facharzt vor Ort für Schockräume). Die Rufbereitschaft selbst zählt nicht als Arbeitszeit, die Einsätze in der Rufbereitschaft wiederum schon, hier gelten aber andere Ruhezeitregelungen als sonst.
Dann gibt es die Bereitschaftszeit, wo man auf Abruf die Arbeit aufzunehmen hat, der AG darf hier die Zeit vorschreiben innerhalb derer man die Arbeit aufzunehmen hat und die Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit mit entsprechenden Ruhezeitregelungen, Höchstgrenzen etc.
Und dann gibt es eben die Vollarbeitszeit mit den bekannten Ruhezeitregelungen und Grenzen.
Aktivierte Rufbereitschaft ist mir in diesem Zusammenhang neu und ich würde bei neu eingeführten Begriffen um eine klare Definition bitten.

Anne1970
25.06.2021, 05:19
Was das Ehrenamt angeht: bei genauerem Nachdenken könnte man darauf kommen, dass dies in der Freizeit ausgeübt wird. Der AG kann die Gestaltung der Freizeit nicht bestimmen. Egal ob man Sport, Kunst oder Politik macht ( die Aufzählung ist nicht vollständig! :grins: )

Endoplasmatisches Reticulum
25.06.2021, 08:47
Aktivierte Rufbereitschaft ist mir in diesem Zusammenhang neu und ich würde bei neu eingeführten Begriffen um eine klare Definition bitten.
Krankenhausjargon für die Heranziehungszeit. ;)


Die Rufbereitschaft selbst zählt nicht als Arbeitszeit, die Einsätze in der Rufbereitschaft wiederum schon, hier gelten aber andere Ruhezeitregelungen als sonst.
Der erste Teil entspricht meinem Reden. Der zweite ist m.W. so allgemein nicht ganz richtig. Grundsätzlich gilt die Ruhezeit bei der Rufbereitschaft erstmal genau so wie bei jeder anderen Form von Arbeit. Wenn du um 4:00 Uhr für eine Stunde in die Klinik musst, hast du danach 11 Stunden (ggf. auf 10 verkürzbar) zu ruhen. Es können im Gegensatz zu anderen Arbeitsformen aber Ausnahmeregelungen im Arbeitsvertrag getroffen werden, um diese Regel zu unterwandern. Da wird es dann im hier besprochenen Fall aber kompliziert, weil zwei Arbeitgeber beteiligt sind und die Ruhezeit beim einen (Krankenhaus) ausgehebelt werden soll, um beim anderen (Notarzt) weiter zu arbeiten. Im unmittelbaren Anschluss an eine Rufbereitschaft nochmal 24 h Notarzt hinten dran zu hängen dürfte nach meinem Verständnis regelhaft nicht zulässig sein, es sei denn die letzte Aktivierung ... sorry, Heranziehung (:P) liegt länger als die Mindestruhezeit zurück. Da Dienstpläne im Voraus geschrieben werden und der Arbeitsanfall in der Rufbereitschaft definitionsgemäß unplanbar ist, sehe ich nicht, wie das rechtssicher funktionieren soll.

Ich bin aber kein Jurist und lasse mich da im Zweifel gerne eines besseren belehren.