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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob - „außerhalb der Arbeitszeit“



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GelbeKlamotten
23.12.2020, 23:08
Bei der Anmeldung von Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber muss man bei uns schriftlich bestätigen, dass man dem Zweitjob nur „außerhalb der Arbeitszeiten“ (exakt so formuliert) nachgeht.

Jetzt ist ja im Bereitschaftsdienst definitionsgemäß nur maximal 50% der Zeit tatsächliche Arbeitszeit. Bedeutet das, dass ich in den übrigen 50%, soweit das tatsächliche Arbeitsaufkommen das zulässt, einer anderen Tätigkeit nachgehen darf?

Mir geht es dabei vor allem darum, ob die Klinik mich abmahnen könnte, wenn festgestellt wird, dass ich gelegentlich im Dienst den Internetzugang für Dinge nutze, die einen Nebenjob betreffen.

Vielleicht ist ja der ein oder andere Hobbyjurist hier, der mich da ein bisschen aufklären kann :-)

Relaxometrie
23.12.2020, 23:18
Bereitschaftsdienst = zu 100% Arbeitszeit (schon seit vielen Jahren.....EuGH-Urteil).
Dein gewünschtes Konstrukt funktioniert also nicht.

GelbeKlamotten
24.12.2020, 01:23
Aber darf mir die Klinik überhaupt verbieten, in den 50% der Zeit die ich doch im Regelfall angeblich eh nicht arbeite, etwas beliebiges anderes zu machen?

Lizard
24.12.2020, 07:00
In der Regel sind ja Internetzugänge in der Klinik auf dienstliche Aufgaben beschränkt (theoretisch).

hebdo
24.12.2020, 07:01
Mir geht es dabei vor allem darum, ob die Klinik mich abmahnen könnte, wenn festgestellt wird, dass ich gelegentlich im Dienst den Internetzugang für Dinge nutze, die einen Nebenjob betreffen.



Das wird ein Knackpunkt sein, weil du Ressourcen der Klinik für nichtdienstliche Zwecke nutzt.

Als Laie kann ich mir aber vorstellen, dass die räuml. und zeitl. Abgrenzung der Tätigkeiten ebenfalls problematisch sein wird. Wenn es keiner mitbekommt, wenn du in deinem Dienstzimmer mit eigenem Laptop und Internetzugang einer Nebenbeschäftigung nachgehst, wird es auch kein Problem geben.

Trüffel
24.12.2020, 08:28
Kannst du denn den Stream einfach beenden, wenn das Diensthandy klingelt? :)

Feuerblick
24.12.2020, 08:30
Der Dienstcomputer/Internetzugang der Klinik ist in aller Regel nicht für private Aktivitäten zu verwenden. Und ja, auch ein Nebenjob ist „privat“. Tust du es doch, kannst du ziemlich Ärger bis hin zu einer Abmahnung bekommen.

daCapo
24.12.2020, 08:37
In der Regel sind ja Internetzugänge in der Klinik auf dienstliche Aufgaben beschränkt (theoretisch).

Genau. Das sollte man lieber von zu Hause in seiner Freizeit machen.
Wenn es auffällt, gibt es 100% Ärger.

tarumo
24.12.2020, 09:40
Kannst du denn den Stream einfach beenden, wenn das Diensthandy klingelt? :)

Lösungsvorschlag: die anderen Diensthabenden dürfen auch zusehen, dann bleibt das Diensthandy auch still *duckundweg*

mbs
24.12.2020, 20:40
Nur mal so zum Verständnis: Bereitschaftsdienst zählt zu 100% als Dienstzeit, wird aber nur zu maximal 40% vergütet? Was ist dafür denn eigentlich die genaue Rechtfertigung oder "Begründung"?

GelbeKlamotten
24.12.2020, 20:56
Nur mal so zum Verständnis: Bereitschaftsdienst zählt zu 100% als Dienstzeit, wird aber nur zu maximal 40% vergütet? Was ist dafür denn eigentlich die genaue Rechtfertigung oder "Begründung"?

Soweit ich weiß wird Bereitschaftsdienst in der höchsten Stufe mit 90% vergütet.

Dass es voll als Arbeitszeit gilt war wahrscheinlich ursprünglich mal als Schutz für Arbeitnehmer gedacht. Leider ist es offenbar so, dass das nur jemanden Interessiert, wenn es um Vorteile für den Arbeitnehmer geht.

tarumo
24.12.2020, 21:11
Es sind ja drei verschiedene Probleme
1) das Erledigen von privaten Dingen im BD (wäre IMHO okay, solange die Vorgaben beachtet werden), Häkeln, Lesen, Schlafen ist ja erlaubt...
2) eine immerhin genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ZEITGLEICH
und 3) das Zweckentfremden des Dienstzugangs ins Internet, und dann gleich für einen stream

Wenn Du während der einsatzfreien Zeit im BD z.B. Bücher lesen und rezensieren würdest, und nach Dienstschluss die Rezensionen gegen Vergütung ins Internet stellen würdest (oder während des BD gehäkelte Socken verkaufen..) dann hätte kein Arbeitgeber was dagegen.
Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.

Trüffel
24.12.2020, 21:42
Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.
Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut! :D

GelbeKlamotten
24.12.2020, 22:37
Es sind ja drei verschiedene Probleme
1) das Erledigen von privaten Dingen im BD (wäre IMHO okay, solange die Vorgaben beachtet werden), Häkeln, Lesen, Schlafen ist ja erlaubt...
2) eine immerhin genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ZEITGLEICH
und 3) das Zweckentfremden des Dienstzugangs ins Internet, und dann gleich für einen stream

Wenn Du während der einsatzfreien Zeit im BD z.B. Bücher lesen und rezensieren würdest, und nach Dienstschluss die Rezensionen gegen Vergütung ins Internet stellen würdest (oder während des BD gehäkelte Socken verkaufen..) dann hätte kein Arbeitgeber was dagegen.
Kniffelig wird es, wenn es eine Anweisung gibt, bei längeren einsatzfreien Perioden im BD die Rückstandslisten abzuarbeiten, die sicherlich auch in Eurer Abteilung existieren.

1. Ich habe nie was von irgendwelchen Videostreams erzählt und habe auch nicht vor, sowas zu machen.
2. Unser Bereitschaftsdienst hat ausnahmslos immer eine höhere Arbeitsauslastung als 50%. Ich glaube kaum, dass da jemand anordnen kann, noch zusätzlich irgendwelche Listen abzuarbeiten. Hat auch bisher keiner gemacht. Und mir sind auch keine Rückstandslisten bekannt, die nicht bereits speziell einer Person zugeordnet wären, die sie aufarbeiten muss.

FirebirdUSA
24.12.2020, 23:20
Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut! :D

Den AG der das schriftlich macht möchte ich sehen...

Zur Ursprungsfrage hat tarumo es aber eigentlich auf den Punkt gebracht und die Antwort ist: ja du kannst abgemahnt werden. Ob es passiert, kommt auf viele Details an.

Mano
25.12.2020, 09:04
Den dienstlichen Internetzugang darf man in allen Kliniken die ich kenne auch nur dienstlich nutzen. Mal nach privaten E-Mails schauen oder im Bereitschaftsdienst bei amazon shoppen oder Nachrichten lesen wird toleriert - alles was darüber hinausgeht ist sicher problematisch.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber - sofern er eine private Nutzung strikt untersagt - u.U. auch auf die Daten zugreifen darf; es können ja keine privaten Daten sein, da dies untersagt ist. Rechtlich kompliziert wird es, wenn er die private Nutzung duldet, aber trotzdem mitlesen will...

Aber was spricht dagegen, diese Nebentätigkeiten auf einem privaten Laptop mit Mobilfunkverbindung auszuführen?

daCapo
25.12.2020, 09:05
Nur mal so zum Verständnis: Bereitschaftsdienst zählt zu 100% als Dienstzeit, wird aber nur zu maximal 40% vergütet? Was ist dafür denn eigentlich die genaue Rechtfertigung oder "Begründung"?

Es gibt Bereitschaftsdienst Stufen z.B. es fällt 25% bis 50% der Zeit Arbeit in der Bereitschaftszeit an-->Stufe I, da wird die Zeit dann zu 90% vergütet. 10% werden dir nicht bezahlt.

Wenn jetzt nur eine Arbeitsbelastung von 15-25% im Bereitschaftsdienst anfällt-->Stufe II, nur 60 % der Zeit werden vergütet

Hier gibt es auch noch unterschiedliche (Stufen I-II oder I-III) je nach Tarifvertrag Uniklinik/kommunales Haus/kirchlich/Privat


Für Bereitschaftsdienst anordnen, dass wenn die Bereitschaft gerade nicht eingefordert wird, die liegengebliebende Vollarbeit des Vortages abzuarbeiten ist? Der war gut! :D

In der Radiologie ist das nicht überlich durchgeführte Untersuchungen zum Befunden an den Dienst weiterzugeben.

Wegen aller möglichen Dinge (langsamer Transportdienst, andere Untersuchungen) kann es jedoch zu Verzögerungen im Tagesprogramm kommen. Was dann noch dringend untersucht werden muss, macht dann der Dienst.

Auf den Stationen ist es genauso: Die Arztbriefe für morgen schreibt man natürlich nicht in der Bereitschaft, ausstehende EKs, TropT Kontrollen....was dringend ist und im Tagesverlauf nicht gemacht wurde, jedoch schon.

tarumo
25.12.2020, 11:09
In der Radiologie ist das nicht überlich durchgeführte Untersuchungen zum Befunden an den Dienst weiterzugeben.
.

Nein. Doch! Ohhh..Die vermutlich allermeisten radiologischen Abteilungen und auch viele Praxen haben eine unterschiedlich lange Rückstandsliste, die sich aus den verschiedensten Gründen aufbaut. Mir persönlich bekannter Spitzenreiter: Klinik mit fünfstellig (!) offenen Befunden aus ca. 10 Jahren.
Ein bißchen wie mit den Briefen der bettenführenden Abteilungen, die ja auch in den seltensten Fällen zu 100% mit Entlassung fertig sind.
Und selbstverständlich kommen Chefs auf die Idee, das Abarbeiten im Dienst "zu erwarten". Wie mit den Briefen eben auch. Wie man in der Praxis mit einem solchen Ansinnen umgeht, ist dann eine andere Sache.

John Silver
25.12.2020, 12:57
Ihr müsst euch mal mit einschlägigen Urteilen aus dem Arbeitsrecht beschäftigen. Schadet nicht. Der Arbeitgeber darf sehr wohl anordnen, dass im Bereitschaftsdienst Routineaufgaben erledigt werden, bspw. elektive OPs oder Röntgenbefunde. Die einzige Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die kumulative Arbeitszeit 50% der Bereitschaftsdienstzeit nicht überschreitet.

freak1
25.12.2020, 16:25
Den dienstlichen Internetzugang darf man in allen Kliniken die ich kenne auch nur dienstlich nutzen. Mal nach privaten E-Mails schauen oder im Bereitschaftsdienst bei amazon shoppen oder Nachrichten lesen wird toleriert - alles was darüber hinausgeht ist sicher problematisch.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber - sofern er eine private Nutzung strikt untersagt - u.U. auch auf die Daten zugreifen darf; es können ja keine privaten Daten sein, da dies untersagt ist. Rechtlich kompliziert wird es, wenn er die private Nutzung duldet, aber trotzdem mitlesen will...

eduroam mit VPN Verbindung und es kann sowieso niemand sagen was genau du mit deinem Laptop gemacht hast und dir kann auch niemand irgendwie vorwerfen, du hättest die Sicherheit des Intranets o.ä. gefährdet.

Bei uns werden alle Untersuchungen des Regelbetriebes noch am selben Tag befundet und oberärztlich vidiert. Es bleibt nichts für den Dienst liegen - das wäre ja noch schöner :-kotz.