11.12.2003, 20:53
Was ist das doch hier zum Teil für ein Kindergarten. Dieses blöde Rumgezicke. Wer immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hat, der soll doch von mir aus untergehen.
Wer sich nicht informiert, schadet uns. Weil er andere verunsichert und zulabert.
Von überall her kann man sich die Informationen geben lassen, von [email protected], mistig usw.
-ja, es gibt ein Wanner-Fax
-ja, die LPA#s haben darauf reagiert
-ja, wer 2 Versuche im STEX 2 vergeigt hat und den 30.09.2006 überschritten hat, hat nur noch EINEN Versuch im Hammerexamen
-ja, es gibt ein Anerkennungsermessen des LPA, und keine Anerkennungspflicht der Äquivalenzliste (Aktuell herausgegeben am 10.12.)
2. Ausübung des Anerkennungsermessens im Hinblick auf bereits erworbene Altscheine
gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 durch das zuständige Landesprüfungsamt
(§ 43 Abs. 2 Satz 8 ff. ÄAppO)
Hierzu erstellen die medizinischen Fakultäten jeweils Anerkennungsempfehlungen für das zuständige LPA in Form sogenannter Äquivalenzlisten, die i.d.R. den neuen Studienordnungen als Anlage beigefügt sind. Daraus kann der Studierende, der zu der Übergangskohorte des § 43 Abs. 2 und 3 ÄAppO gehört, also lediglich die Ärztliche Vorprüfung alt bis zum Stichtag 01.10.2003 bestanden hat, entnehmen
- welche der bis zu 25 erbrachten Altleistungen gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 voraussichtlich vom LPA bei der Zulassungsbewerbung/-prüfung für die Teilnahme am neuen Staatsexamen M 2 neu bzw. der Fakultät bei der Prüfung der Beginnvoraussetzung für das neue PJ als vollständig erbrachte neue Leistungsnachweise gemäß § 27 ("1:1", allerdings ohne Benotung) anerkannt werden können
- welche Leistungssegmente ggfs. als Ergänzungsleistungen zu bereits erworbenen Altscheinen hinzutreten müssen (erst danach "1:1" Anerkennung, ohne Benotung)
- welche Leistungsnachweise in Form der neuen Universitätsveranstaltungen/-prüfun-gen gemäß § 27 (benotet) vollständig neu nacherbracht bzw. bestanden sein müssen.
3. Erstmalige Durchführung des neuen PJ bzw. des neuen Zweiten Abschnitts der Ärzt-
lichen Prüfung ( M 2 neu )
Das neue PJ wird erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angeboten.
Die neue Staatsexamensprüfung M 2 neu wird erstmals im Herbst 2006 (17./18./19.10.2006) durchgeführt.
Sie kann vom Studierenden frühestens nach einem Studium der Medizin von 4 Jahren einschließlich des Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ( M 1 neu bzw. ÄV alt entsprechend ) abgelegt werden.
Können wir jetzt endlich wieder vernünftig werden ?
Wer sich nicht informiert, schadet uns. Weil er andere verunsichert und zulabert.
Von überall her kann man sich die Informationen geben lassen, von [email protected], mistig usw.
-ja, es gibt ein Wanner-Fax
-ja, die LPA#s haben darauf reagiert
-ja, wer 2 Versuche im STEX 2 vergeigt hat und den 30.09.2006 überschritten hat, hat nur noch EINEN Versuch im Hammerexamen
-ja, es gibt ein Anerkennungsermessen des LPA, und keine Anerkennungspflicht der Äquivalenzliste (Aktuell herausgegeben am 10.12.)
2. Ausübung des Anerkennungsermessens im Hinblick auf bereits erworbene Altscheine
gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 durch das zuständige Landesprüfungsamt
(§ 43 Abs. 2 Satz 8 ff. ÄAppO)
Hierzu erstellen die medizinischen Fakultäten jeweils Anerkennungsempfehlungen für das zuständige LPA in Form sogenannter Äquivalenzlisten, die i.d.R. den neuen Studienordnungen als Anlage beigefügt sind. Daraus kann der Studierende, der zu der Übergangskohorte des § 43 Abs. 2 und 3 ÄAppO gehört, also lediglich die Ärztliche Vorprüfung alt bis zum Stichtag 01.10.2003 bestanden hat, entnehmen
- welche der bis zu 25 erbrachten Altleistungen gemäß den bisherigen Anlagen 2 und 3 voraussichtlich vom LPA bei der Zulassungsbewerbung/-prüfung für die Teilnahme am neuen Staatsexamen M 2 neu bzw. der Fakultät bei der Prüfung der Beginnvoraussetzung für das neue PJ als vollständig erbrachte neue Leistungsnachweise gemäß § 27 ("1:1", allerdings ohne Benotung) anerkannt werden können
- welche Leistungssegmente ggfs. als Ergänzungsleistungen zu bereits erworbenen Altscheinen hinzutreten müssen (erst danach "1:1" Anerkennung, ohne Benotung)
- welche Leistungsnachweise in Form der neuen Universitätsveranstaltungen/-prüfun-gen gemäß § 27 (benotet) vollständig neu nacherbracht bzw. bestanden sein müssen.
3. Erstmalige Durchführung des neuen PJ bzw. des neuen Zweiten Abschnitts der Ärzt-
lichen Prüfung ( M 2 neu )
Das neue PJ wird erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angeboten.
Die neue Staatsexamensprüfung M 2 neu wird erstmals im Herbst 2006 (17./18./19.10.2006) durchgeführt.
Sie kann vom Studierenden frühestens nach einem Studium der Medizin von 4 Jahren einschließlich des Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ( M 1 neu bzw. ÄV alt entsprechend ) abgelegt werden.
Können wir jetzt endlich wieder vernünftig werden ?