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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stellenwechsel - Bedingungen bis Facharzt



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DrArzt
03.01.2021, 13:56
Hallo liebes Forum,

bei mir steht demnächst ein Stellenwechsel an (geplant), da es aktuell an der WB mangelt.
Ich habe bereits 2,5 a BE und habe auch nicht vor noch einmal zu wechseln.
Daher stellen sich für mich folgende Fragen:

Wie kann ich Bedingungen, die für meine WB relevant sind, wie z.B. fest eingeplante Rotationen oder auch Förderung für Forschung usw. sowie die Einhaltung der Mindestweiterbildungszeit als Bestandteil einer neuen Vertragskonstellation einfordern resp. festlegen lassen?
Kann man so etwas im Bewerbungsgespräch durchsprechen oder ist man dann direkt raus?

Ich möchte definitiv nach 5 Jahren FA werden und mich nicht durch nicht eingehaltene Rotationen etc. hinhalten lassen wie es aktuell der Fall ist (teilweise auch aufgrund von Minderbesetzung). Es wird sich wohl wieder um einen (univ.) Maximalversorger handeln, jedoch tun die sich ja eher schwer damit, sich etwas diktieren zu lassen.
Ich möchte aber auch auf Nummer sicher gehen und das am liebsten auch vertraglich festhalten, ggf. mit für mich vorteilhaften Konditionen bei Nichteinhaltung.

Vielen Dank für Input.

hebdo
03.01.2021, 21:05
Meiner Meinung nach kannst du da vertraglich in der Realität nichts ausrichten.

Das wichtigste ist, die Dinge beim Bewerbungsgespräch anzusprechen und bei der Hospitation bei (mehreren) Kollegen abfragen.

Ich sehe folgende Punkte als wichtig:
- Fachlich passend
- Abgeltung von Überstunden
- Rotationsplan und Einsatz in den Funktionen
- Dienstanzahl, Dienstarten und Dienstbelastung
- Fortbildungstage und komplette Übernahme der Kosten (inkl. Fahrt und Unterkunft)

Ganz oben ist natürlich noch die Stimmung in der Abteilung, was manchmal schwer herauszubekommen ist. Indirekte Hinweise können Dienstbelastung, Personalfluktuationen, Verhältnis FÄ/WBA sein. An Unikliniken ist es nach meiner Erfahrung eher schwieriger alle Punkte zu erfüllen.

tarumo
04.01.2021, 16:26
Ich schließe mich dem Vorschreiber an. Leider ist eine Weiterbildung in vernünftiger Zeit inkl. Erfüllung aller Rotationen keine geschuldete Pflicht aus dem Arbeitsvertrag. Speziell an einer Un(i)klinik wirst Du mit Deinem Anliegen 0,0 ausrichten...schlimmer noch, vielleicht bekommst Du nur einen befristeten Vertrag für ein oder zwei Jahre, der dann wegen Corona nicht verlängert wird- und Du darfst dann erneut umziehen, plus Dich am neuen Haus bezüglich Rotationen erneut hinten anstellen. Und schwupps, dauert es noch ein paar Jährchen länger.
Ich empfehle einfach, mal ein nichtuniversitäres Haus (es muß ja nicht mal ein Maximalversorger sein) zu berücksichtigen, oft "geht" in diesen Häusern mehr, und aufgrund Facharztmangel haben einige Chefs tatsächlich Interesse, Kandidaten mit langfristiger Perspektive zu "pushen"- bisweilen wird das sogar in Anzeigen vollmundig beworben.
An den paar mir bekannten Unikliniken schaut es bezüglich Fortbildungen und erst recht Kostenübernahme eher traurig aus- es kann also sein, daß diese Wahl sogar noch zu fachlichen Defiziten führt.

daCapo
04.01.2021, 19:44
Ich schließe mich dem Vorschreiber an. Leider ist eine Weiterbildung in vernünftiger Zeit inkl. Erfüllung aller Rotationen keine geschuldete Pflicht aus dem Arbeitsvertrag. Speziell an einer Un(i)klinik wirst Du mit Deinem Anliegen 0,0 ausrichten...schlimmer noch, vielleicht bekommst Du nur einen befristeten Vertrag für ein oder zwei Jahre, der dann wegen Corona nicht verlängert wird- und Du darfst dann erneut umziehen, plus Dich am neuen Haus bezüglich Rotationen erneut hinten anstellen. Und schwupps, dauert es noch ein paar Jährchen länger.

Naja erstmal wird man es mündlich vereinbaren. Aber man kann auch in dem Arbeitsvertrag schreiben lassen: Es wird ermöglicht in XX Monaten die notwendige XX Rotationen und Kenntnisse zu erlangen.

Zumindest könnte man fragen, wenn eine Zusage da ist. Wenn der Arbeitgeber sowas nicht in den Vertrag schreiben möchte bei ernsthaften Interesse, dann kann man nochmal überlegen.

Habe den Eindruck, dass sehr viele Stellenwechsel erfolgen, weil Rotationen nicht möglich sind, danach kommt Persönliches, Fachrichtung. Gehalt in der Weiterbildung eigentlich garnicht als Grund.

Befristete Arbeitsverträge sind in der Weiterbildung Gang ung Gebe. Überspitzt gesagt, hat Tarumo letztendlich Recht mit seinem Beitrag. Es ist nicht besonders einfach. Man sollte möglichst versuchen die Weiterbildung schnell abzuschließen.

Forschung an peripheren Häusern ist natürlich eher Freizeitsache und klar auch kein Schwerpunkt. Meist ist es Teilnahme an Studien.

Jukka666
04.01.2021, 20:18
....
Ich möchte aber auch auf Nummer sicher gehen und das am liebsten auch vertraglich festhalten, ggf. mit für mich vorteilhaften Konditionen bei Nichteinhaltung.

Vielen Dank für Input.


Dein Anliegen kann ich gut verstehen und eigentlich hast du ja definitiv Recht!

Nur leider denke ich auch, dass es nicht realistisch ist, da es NULL Konsequenz haben wird, selbst wenn du es in den Vertrag mit aufnimmst.

Würdest du die UniKlinik denn verklagen? Für etwas, was neben dir noch hundert andere Assistenten betrifft? Keine Chance.

Bei mir war es in der WB (auch Uni) so, dass man zB nach 3 Jahren auf die Intensiv rotiert ist (normalerweise!), und dort blieb man dann mindestens 18 Monate, einige Kollegen sogar 3 Jahre! Für den FA (Anästhesie) brauchte man nur 12 Monate, die restliche Zeit konnte man sich aber für gar nix anrechnen lassen, auch OP-Einsätze wurden logischerweise nicht als Anästhesiezeit angerechnet.
D.h. der FA hat sich so um Monate wenn nicht Jahre verzögert, nur wegen der bisschen fehlenden Anästhesiezeit.

Einige Kollegen vor mir haben gebittet und gebettelt, keine Chance. Abgesehen von der extremen Arbeitsbelastung auf Intensiv...Hat niemanden interessiert...hätte sonst "Schule gemacht". Ich kann mich nur an eine Kollegin interessiert, die gedroht hat, auf dauerkrank zu machen und mit gesundheitlichen Problemen angekommen ist. Die durfte dann ausnahmsweise wieder zurück in die Anästhesie. hut ab!

Rückblickend scheisse. keine Frage. Aber Alternativen...? Kleineres Haus! So hab ichs später auch gemacht. Dort allerdings sehe ich bei chirurgischen Kollegen ähnliche Probleme (OP-Rotation, Notaufnahme etc.)...

Heerestorte
04.01.2021, 20:38
Sorry für die Nebenfrage, weil es hier gerade um Verträge geht....

Ist es üblich, dass im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie:

"XXXX wird ab XXX bei der Universität XYZ - med Fakultät- als Zeitarbeitnehmer befristet bis XXX unter Eingruppierung nach EG TV Ärzte als Vollbeschäftigter eingestellt"

Quasi gar nicht erwähnt in welchem Bereich und was für ne Weiterbildung?!

daCapo
04.01.2021, 21:10
Sorry für die Nebenfrage, weil es hier gerade um Verträge geht....

Ist es üblich, dass im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie:

"XXXX wird ab XXX bei der Universität XYZ - med Fakultät- als Zeitarbeitnehmer befristet bis XXX unter Eingruppierung nach EG TV Ärzte als Vollbeschäftigter eingestellt"

Quasi gar nicht erwähnt in welchem Bereich und was für ne Weiterbildung?!

Zeitarbeitnehmer ist komisch....normalerweise als Arzt

WackenDoc
04.01.2021, 21:27
Als Zeitarbeitnehmer ist man nicht weiterbildungsassistent

anignu
04.01.2021, 23:07
Mei, was heißt "üblich". Den Begriff "Zeitarbeitnehmer" finde ich komisch und hatte ihn so noch nicht.

Ich hab mal meine alten Verträge durchgeschaut.
Ein Vertrag war: "Assistenzarzt" mit "Befristung bis erfolgreich abgelegte Facharztprüfung", einer war als "Arzt auf Zeit" befristet "ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes", einer war als "Arzt" und "befristet für die Dauer der Weiterbildung zum Facharzt für Gefäßchirurgie"

Ich hatte also in drei Arbeitsverhältnissen nur einmal das Wort "Gefäßchirurgie" erwähnt, in den beiden anderen Verträgen nicht mal "Chirurgie" und in einem Vertrag nicht mal irgendein Wort von "Weiterbildung". Trotzdem fand überall Weiterbildung statt und es wurde alles anerkannt.

daCapo
05.01.2021, 00:12
In den Verträgen wird mit Absicht Weiterbildung nicht erwähnt, weil es sonst einen juristischen Anspruch darauf gäbe....Rotationen usw.;

mbs
05.01.2021, 01:44
Was wäre denn die Mindestlaufdauer die ihr euch von einem Vertrag erwarten würdet? Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen oder Richtlinien was in der Hinsicht zulässig ist oder worauf man einen Anspruch hat?

anignu
05.01.2021, 02:32
Gesetzliche Grundlagen für Mindestdauer? null. Aber außerhalb von Unis sollten zwei bis fünf Jahre schon drin sein.

Was ich persönlich versuchen würde zu vermeiden sind irgendwelche Verträge die an die Schwangerschaft von jemand anders geknüpft sind. Man wünscht es keinem, aber sowas kann sich schnell ändern und dann löst sich ein Vertrag schnell mal auf.

WackenDoc
05.01.2021, 09:37
Ich hatte schon einen Vertrag da war die Probezeit länger als die Vertragsdauer. War aber keine Weiterbildungsstelle.
Üblich sind Verträge über die ganze Weiterbildungszeit, auch mit Puffer für die Prüfung.

Jukka666
05.01.2021, 10:16
Was wäre denn die Mindestlaufdauer die ihr euch von einem Vertrag erwarten würdet? Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen oder Richtlinien was in der Hinsicht zulässig ist oder worauf man einen Anspruch hat?

Also da gibt es meiner Erfahrung nach ganz gravierende Unterschiede zwischen den Häusern aber auch zwischen Uni und peripher (kommunal/privat):

- wo man an der Uni quasi (zumindest hier bei mir in Bayern) per WissZeitgesetz hinnehmen muss, viele kurze Verträge zu kriegen (ich hatte glaub ich 5 Stück während der Weiterbildung: 6 Wochen, 1 Jahr, 1 Jahr, 18 Monate, 12 oder so), ist das peripher nicht so.

- als ich ins periphere Haus wechselte (FA-reif, auf Prüfung wartend), habe ich erstmal einen 2-Jahres-Vertrag bekommen.

- Ich bin dann nochmal in ein privates Unternehmen gewechselt, dort dann zwar auch initial 2 Jahre, aber da hab ich dann als FA anders verhandelt: nach ca. 2-3 Monaten "guter Führung" habe ich einfach zum Chef gesagt, eine 6 monatige Probezeit ist Käse und ich möchte Arbeitsplatzsicherheit zwecks Familienplanung etc. und habe dann sang- und klaglos einen unbefristeten bekommen.

- Ich bin nach Jahren zwar wieder ins kommunale Klinikum gewechselt, und natürlich automatisch mit unbefristeten Verträgen.

Kommunal ist es eigentlich üblich, dass man einen Vertrag über seine WB-Zeit kriegt (also zB 5-6 Jahre), danach unbefristet. Meines Wissens darf ein Nicht-Uni-Haus maximal 2 mal verlängern (mit Begründung), dann muss der Vertrag entfristet werden.

Weiss da jemand genaueres?

Wie dem auch sei, als erfahrener Arzt mit ordentlichen Qualifikationen und nachdem man einen guten Eindruck gemacht hat, und als FA sowieso, muss man sich nicht mit befristeten Verträgen abspeisen lassen. zumindest an nicht-universitären Häusern. Das haben die Arbeitgeber aber weitgehend verstanden (hoffe ich).

tarumo
05.01.2021, 12:53
Kommunal ist es eigentlich üblich, dass man einen Vertrag über seine WB-Zeit kriegt (also zB 5-6 Jahre), danach unbefristet. Meines Wissens darf ein Nicht-Uni-Haus maximal 2 mal verlängern (mit Begründung), dann muss der Vertrag entfristet werden.

Weiss da jemand genaueres?
.

Hier werden Sie geholfen:
https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html




Naja erstmal wird man es mündlich vereinbaren. Aber man kann auch in dem Arbeitsvertrag schreiben lassen: Es wird ermöglicht in XX Monaten die notwendige XX Rotationen und Kenntnisse zu erlangen.
.

Wieviel Arbeitsverträge hast Du denn schon abgeschlossen?
Und wieviele davon mit extra verhandelten Bestandteilen?
Es läuft doch so: der Chef verspr...äääh, erzählt irgendwas und der Arbeitsvertrag kommt eine Woche später von der Verwaltung, zumal an einer Klinik mit mehreren Tausend Beschäftigten und wird der MB- Standardvertrag sein. Persönliches Erscheinen in der Verwaltungs zwecks Aufsetzen eines Vertrages mit individuellen Konditionen dürfte als WBA zu 99% die Ausnahme sein und an Unikliniken zu 100%.
Wie sich die hier geschilderten Wochen- oder Jahresverträge oder gar ein Zeitarbeitsvertrag auf heißbegehrte Rotationen auswirken, sei dahingestellt.
Im späteren Berufsleben wird man sich eher nicht für eine Unikarriere interessieren, hier ist entscheidend der FA-Abschluß, zweitens Kenntnisse und Fertigkeiten (also nicht nur Unterschriften für irgendwas Fiktives) und drittens freiwillige Fortbildungen über den Tellerrand hinaus...spricht IMHO eher gegen Uniklinik, es sei denn, eine Habilitation wird angestrebt...

Ein solches Anliegen geäußert, wird übrigens dazu führen, daß der TE bestenfalls als komplett naiv gesehen, schlimmstenfalls wegen Querulantenverdacht umgehend ausgesondert wird. Schon alleine um Unfrieden innerhalb der Abteilung zu vermeiden. Just meine 2cents

Einen großen Teil meiner WBZ habe ich an einem kommunalen Haus absolviert, wo Wechsler mit Erfahrung unbefristete Verträge erhielten, also über die WBZ hinaus. Es geht also und erhöht die Hemmschwelle, sich zeitnah zur FA-Prüfung nach anderen Jobs umzusehen.

tarumo
05.01.2021, 13:01
Sorry für die Nebenfrage, weil es hier gerade um Verträge geht....

Ist es üblich, dass im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie:

"XXXX wird ab XXX bei der Universität XYZ - med Fakultät- als Zeitarbeitnehmer befristet bis XXX unter Eingruppierung nach EG TV Ärzte als Vollbeschäftigter eingestellt"

Quasi gar nicht erwähnt in welchem Bereich und was für ne Weiterbildung?!

Würde ich so nicht unterschreiben. Vor der FA-Prüfung wollen die ÄK die Arbeitsverträge sehen und wenn sowas drinsteht, ist alles für die Katz gewesen. Am besten nochmal Rücksprache mit der Personalabteilung halten, einen falschen Vertrag habe ich irrtümlich (?) auch schon mal zugeschickt bekommen.
Vermutlich landet man mit dem o.g. Vertrag in irgendeinem Impfzentrum

CYP21B
05.01.2021, 14:29
Ich glaube wenn Weiterbildung nirgends erwähnt wird würde ich schon reklamieren. Das hatte ich zumindest immer drin. Die Fachrichtung stand im ersten Vertrag auch nicht drin, fand ich damals etwas seltsam wurde aber als üblich abgetan.
Verträge wollte die Ärztekammer bei der Facharztanmeldung nicht sehen. Ist also in Bayern nicht Standard. Kommt vielleicht eher bei Teilzeit oder Unterbrechungen zum Tragen?

WackenDoc
05.01.2021, 14:39
In anderen Bundesländern will die ÄK das sehen.

Heerestorte
05.01.2021, 16:15
Würde ich so nicht unterschreiben. Vor der FA-Prüfung wollen die ÄK die Arbeitsverträge sehen und wenn sowas drinsteht, ist alles für die Katz gewesen. Am besten nochmal Rücksprache mit der Personalabteilung halten, einen falschen Vertrag habe ich irrtümlich (?) auch schon mal zugeschickt bekommen.
Vermutlich landet man mit dem o.g. Vertrag in irgendeinem Impfzentrum

Betreffender Kollege ist zumindest da eingesetzt, wo er hin wollte.
Uniklinik natürlich...

tarumo
05.01.2021, 16:20
Verträge wollte die Ärztekammer bei der Facharztanmeldung nicht sehen. Ist also in Bayern nicht Standard. Kommt vielleicht eher bei Teilzeit oder Unterbrechungen zum Tragen?

Da ich in Bayern FA-Prüfung gemacht habe, kann ich berichten, daß nicht nur ALLE Arbeitsverträge der WB (also auch die aus anderen Bundesländern) vorzulegen waren, sondern auch auf peinlichst genaue Formulierungen in den Freitextzeugnissen geachtet wurde, was die exakte Tätigkeit und den Zeitumfang angeht. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Kann natürlich sein, daß das früher strenger gehandhabt wurde...was mich aber erstaunen würde.


Betreffender Kollege ist zumindest da eingesetzt, wo er hin wollte.
Uniklinik natürlich...

Noch... wenn dann die Uni das Impfzentrum besetzen muß, kann sich das ganz fix ändern. Einen anderen Grund sehe ich für derartige Verträge nämlich nicht.