WolframD
12.01.2021, 16:30
Hallo zusammen,
vielleicht sind hier kundige Kollegen unterwegs dir mir weiterhelfen können.
Ich habe 24 Monate in der Neurochirurgie gearbeitet.
Laut WBO verstehe ich es so, dass 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen kann für den Facharzt Radiologie.
Können weitere 12 Monate auf den Schwerpunkt Neuroradiologie anerkennt werden?
Ich sehe dort Unterschiede bei verschiedenen WBOs der Länder.
In Bayern bspw. ist es so formuliert:
"36 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
• 12 Monate in der statio*nären Pati*en*ten*ver*sor*gung in Neuro*chir*ur*gie und/oder Neuro*lo*gie ange*rech*net werden
• 12 Monate während der Fach*arzt*wei*ter*bil*dung abge*leis*tet werden"
Wenn ich richtig rechne, könnte ich also in 4 Jahren den FA Radiologie machen und in einem weiteren Jahr den Schwerpunkt Neuroradiologie?
In Hamburg jedoch ist es anders formuliert:
"Die Schwerpunkt-Weiterbildung Neuroradiologie baut auf der Facharzt-Weiterbildung Radiologie auf.
Weiterbildungszeit
24 Monate Neuroradiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten"
Dort sind also kein "andern Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung" erwähnt.
Bestehen da also gegebenenfalls Unterschiede in bis zu einem Jahr Ausbildungszeit?
Danke für Eure Hilfe.
vielleicht sind hier kundige Kollegen unterwegs dir mir weiterhelfen können.
Ich habe 24 Monate in der Neurochirurgie gearbeitet.
Laut WBO verstehe ich es so, dass 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen kann für den Facharzt Radiologie.
Können weitere 12 Monate auf den Schwerpunkt Neuroradiologie anerkennt werden?
Ich sehe dort Unterschiede bei verschiedenen WBOs der Länder.
In Bayern bspw. ist es so formuliert:
"36 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
• 12 Monate in der statio*nären Pati*en*ten*ver*sor*gung in Neuro*chir*ur*gie und/oder Neuro*lo*gie ange*rech*net werden
• 12 Monate während der Fach*arzt*wei*ter*bil*dung abge*leis*tet werden"
Wenn ich richtig rechne, könnte ich also in 4 Jahren den FA Radiologie machen und in einem weiteren Jahr den Schwerpunkt Neuroradiologie?
In Hamburg jedoch ist es anders formuliert:
"Die Schwerpunkt-Weiterbildung Neuroradiologie baut auf der Facharzt-Weiterbildung Radiologie auf.
Weiterbildungszeit
24 Monate Neuroradiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten"
Dort sind also kein "andern Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung" erwähnt.
Bestehen da also gegebenenfalls Unterschiede in bis zu einem Jahr Ausbildungszeit?
Danke für Eure Hilfe.