Johannes-556
17.01.2021, 23:38
Liebes Medi-Learn Team,
ich melde mich nur kurz bei Euch, da mir die genaue Definition der Wechselschichtarbeit/Schichtarbeit nicht ganz klar ist (trotz Recherche und gründlichem Lesen unseres Tarifvertrages).
Für meine Rotation in der Notaufnahme war ich durchgehend in Wechselschichtarbeit, 3-Schichtdienst (Tagdienst 8h, Spätdienst 8h, Nachtdienst 8h, am WoE lediglich Tagdienst/Nachtdienst jeweils 12h) --> Ganz klar Wechselschichtarbeit.
Aktuell bin ich auf Nomalstation eingeteilt und habe meistens Tagdienst (8h). Jetzt jedoch seit einiger Zeit jeden Monat vier Nachtdienste à ca. 12 Stunden und zudem manchmal am Wochenende Tagdienst (12h) oder Visitendienst (4h). Bekomme regulär die Schichtzulage.
Ich verstehe leider nicht ganz, wann meine Tätigkeit auf Normalstation unter die Wechselschichtarbeit fällt?
Vielleicht könnt ihr mir die kläre Abgrenzung erklären?:-((
Herzlichen Dank für Eure Mühe!
Anbei ein Auszug aus unserem aktuell TV-Ärzte.
Johannes
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/TV-Ärzte_VKA_iF_ÄTV-7_Lesefassung_final.pdf
(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Ärztin/der Arzt längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeit- spanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
ich melde mich nur kurz bei Euch, da mir die genaue Definition der Wechselschichtarbeit/Schichtarbeit nicht ganz klar ist (trotz Recherche und gründlichem Lesen unseres Tarifvertrages).
Für meine Rotation in der Notaufnahme war ich durchgehend in Wechselschichtarbeit, 3-Schichtdienst (Tagdienst 8h, Spätdienst 8h, Nachtdienst 8h, am WoE lediglich Tagdienst/Nachtdienst jeweils 12h) --> Ganz klar Wechselschichtarbeit.
Aktuell bin ich auf Nomalstation eingeteilt und habe meistens Tagdienst (8h). Jetzt jedoch seit einiger Zeit jeden Monat vier Nachtdienste à ca. 12 Stunden und zudem manchmal am Wochenende Tagdienst (12h) oder Visitendienst (4h). Bekomme regulär die Schichtzulage.
Ich verstehe leider nicht ganz, wann meine Tätigkeit auf Normalstation unter die Wechselschichtarbeit fällt?
Vielleicht könnt ihr mir die kläre Abgrenzung erklären?:-((
Herzlichen Dank für Eure Mühe!
Anbei ein Auszug aus unserem aktuell TV-Ärzte.
Johannes
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/TV-Ärzte_VKA_iF_ÄTV-7_Lesefassung_final.pdf
(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Ärztin/der Arzt längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeit- spanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.