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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definitionen Weiterbildungsabschnitte



Bonnerin
23.01.2021, 12:06
Hi zusammen, ich wollte mal nachfragen ob und wie die ÄK „ein Jahr stationäre Patientenversorgung“ anrechnen/genau definieren. Je nach Fachrichtung der Weiterbildung wird ja „Fach der unmittelbaren Patientenversorgung“ definiert, in dem Fall ist das ganze ja recht eindeutig (z.B. Derma ist okay, Patho nicht). Aber was muss man aus juristischer Sicht in anderen Fächern bescheinigt bekommen, damit es explizit als „stationäre Patientenversorgung“ zählt?

In der alten WBO gab es folgende Unterdefinition: Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. Facheinschränkungen entnehme ich dieser Formulierung erstmal keine. Weiß eventuell hier jemand mehr dazu?

Danke im Voraus schonmal!

WackenDoc
23.01.2021, 12:18
Das wird je nach ÄK unterschiedlich sein. Die alte Definition ist sicher ein guter Anhalt.
Im konkreten Fall wird man sich das vorher bestätigen lassen müssen (wobei sich die ÄK da ja wieder zieren).

Wenn es nur um die "stationäre Patientenversorgung" geht, ist das Fach egal (außer halt Fächer, die diese Art von Patienten nicht haben)- da geht es um die Art der Versorgung und Einrichtung.

"Fach der unmittelbaren Patientenversorgung" ist wieder was ganz anderes. Das könnte ja auch in einer Praxis passieren. Oft ist das aber irgendwie miteinander verknüpft. z.B. X Monate in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung, davon x Monate in der stationären Patientenversorgung.

daCapo
23.01.2021, 13:17
In der alten WBO gab es folgende Unterdefinition: Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. Facheinschränkungen entnehme ich dieser Formulierung erstmal keine. Weiß eventuell hier jemand mehr dazu?

Danke im Voraus schonmal!



Ich würde die Anfrage mit deiner Situation an die ÄK stellen, dann kriegst du eine schriftliche Antwort. Den Schriftverkehr sollte man bei der Anmeldung zum FA hinzufügen, so werden Missverständnisse bzw. eine unnötige Verlängerung der WB vermieden.

Anne1970
23.01.2021, 16:41
Ich würde die Anfrage mit deiner Situation an die ÄK stellen, dann kriegst du eine schriftliche Antwort. Den Schriftverkehr sollte man bei der Anmeldung zum FA hinzufügen, so werden Missverständnisse bzw. eine unnötige Verlängerung der WB vermieden.

Es gibt auch die Möglichkeit, einen „Vorab-Bescheid“ zu beantragen. Das ist juristisch sicher . „Die Ärztekammern“ „zieren“ sich nicht. Wie überall wo Menschen arbeiten, kann es mal zu Reibungsverlusten kommen. Auch hier gilt m.E.: wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus.

daCapo
23.01.2021, 16:54
?
Also hier gibt es so ein Anmeldemerkblatt von der Ärztekammer, da steht explizit drin : vorangegangenen Schriftverkehr bitte hinzufügen. Klar kann man auch da anrufen, schriftlich ist möglicherweise sicherer.

WackenDoc
23.01.2021, 17:21
Es gibt ÄK die machen es schlichtweg nicht. Da sind Vorabbescheide explizit ausgeschlossen. Man muss bis zur Anmeldung warten. Egal wie nett man fragt.
Aber interessant, dass du gleich sowas unterstellst.

Anne1970
24.01.2021, 07:41
?
Also hier gibt es so ein Anmeldemerkblatt von der Ärztekammer, da steht explizit drin : vorangegangenen Schriftverkehr bitte hinzufügen. Klar kann man auch da anrufen, schriftlich ist möglicherweise sicherer.
Richtig!

Jukka666
24.01.2021, 07:55
Es gibt ÄK die machen es schlichtweg nicht. Da sind Vorabbescheide explizit ausgeschlossen. Man muss bis zur Anmeldung warten. Egal wie nett man fragt.
Aber interessant, dass du gleich sowas unterstellst.

Genau so ist es.
Was könnt ich berichten von meiner lieben Freundin der Bay. LÄK, wo man von mündlichen Zu- und Aussagen am nächsten Tag nichts mehr wissen wollte, O-Ton "wer hat das gesagt? Das hätte die Kollegin gar nicht zusagen dürfen" und nach schriftlichen Entschuldigungsbriefen auch auf schriftlichem Wege alles zurückgenommen hat.
Vor-Anträge oder Zusagen werden da äußerst ungern gemacht.

Wenn es um wirklich wichtige Entscheidungen geht, zB wo man welche Weiterbildung beginnt, würde ich tatsächlich mir immer den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und immer auf einer sofortigen Email bestehen.
Aber auch die muss nach Jahren nicht mehr helfen...man ist halt ausgeliefert.

Bonnerin
24.01.2021, 08:20
Klingt ja echt genauso übel, wie ich befürchtet hatte...

Naja, werde ich mal höflich bei meiner ÄK fragen. "Unmittelbarer Patientenkontakt" wäre halt kein Problem, aber leider wird ja für einige patientenferne Fachrichtungen teilweise "ein Jahr stationäre Versorgung" gefordert und das würde es je nachdem auch wieder alles einschränken. Oder eben nicht. Urgh.

Danke für eure Antworten!

Anne1970
24.01.2021, 08:46
Daher schriftlich nach einem „Vorab-Bescheid“ fragen, wenn es Zweifel gibt. Ggf. bei der Gruppen-/Abteilungs-Leitung der Weiterbildungsabteilung, notfalls direkt bei der Rechtsabteilung der ÄK, sofern mit der/ dem Sachbearbeiterin/er keine Einigung zu erreichen ist. Möglichst nicht auf dem letzten Drücker.

Anne1970
24.01.2021, 08:48
Schlechte Erfahrungen werden hier gern gepostet, die guten Erfahrungen sind unauffällig. Man sollte nicht direkt mit einem Vor-Urteil an die Sache herangehen. Just my two cents... :grins:

Feuerblick
24.01.2021, 09:01
Die LÄK Hessen fordert für „stationäre Versorgung“ explizit den Einsatz auf Station und nicht nur in einem Krankenhaus. Zumindest hat sie das, als ich FA gemacht habe. Bei uns waren zwei Jahre stationärer Versorgung vorgeschrieben und die musste man auch nachweisen. KH-Ambulanz zählte nicht.
„Patientenversorgung“ hingegen wäre auch mit Ambulanzarbeit abzuleisten gewesen.

daCapo
24.01.2021, 10:26
Wenn es um wirklich wichtige Entscheidungen geht, zB wo man welche Weiterbildung beginnt, würde ich tatsächlich mir immer den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und immer auf einer sofortigen Email bestehen.
Aber auch die muss nach Jahren nicht mehr helfen...man ist halt ausgeliefert.

Man kann da einfach eine Email hinschicken (siehe Homepage) und kriegt dann eine Antwort: Per Post oder E-Mail.
Diese bewahrt man auf bis zur FA-Prüfung und schickt den Schriftverkehr dann mit.


Daher schriftlich nach einem „Vorab-Bescheid“ fragen, wenn es Zweifel gibt. Ggf. bei der Gruppen-/Abteilungs-Leitung der Weiterbildungsabteilung, notfalls direkt bei der Rechtsabteilung der ÄK, sofern mit der/ dem Sachbearbeiterin/er keine Einigung zu erreichen ist. Möglichst nicht auf dem letzten Drücker.

Ja ob es nun Vorabbescheid oder Beantwortung einer Frage zur Weiterbildung heißt. Besser ist, man hat es schriftlich.
Und ja: je früher man fragt: Was wird anerkannt? Kann ich da die WB machen für mein Fach? je besser.

Anne1970
24.01.2021, 10:31
Rischtisch :D . Und bedenkt: die Sachbearbeiter/innen machen da ihre Arbeit ... so gut es eben geht... im Rahmen der Bestimmungen . In der Regel haben sie kein besonderes Interesse daran, angehende Fachärztinnen/e zu ärgern.

Bonnerin
24.01.2021, 11:47
Wie gesagt, darum hab ich so früh gefragt, damit ich hoffentlich passend zu 12 Monaten WB ne Antwort bekomme und mich dann dementsprechend weiter orientieren kann für nen eventuellen Fachrichtungswechsel. :-)

xhf52
24.01.2021, 18:05
Dann würde ich direkt gerne mal den Thread hier nutzen um folgendes zu fragen bezüglich Zusatzweiterbildungen:

Es steht ja eindeutig in den WBO's, dass diese erst erworben werden können wenn man bereits Facharzt ist. Heißt es, dass auch die dafür benötigten Zeiten erst anerkannt werden ab dem Zeitpunkt Facharzt?
Bspw. 2018 in einem Bereich die notwendige Zeit verbracht für die Zusatzweiterbildung, Facharzt aber erst 2021. Würde die Zeit dann dafür anerkannt werden 2018 oder zählen Zusatzweiterbildungs-Zeiten erst nach FA?

Bonnerin
05.02.2021, 20:39
Falls es jemanden interessiert oder jemand in einer ähnlichen Lage ist:
Meine zuständige ÄK (Nordrhein) hat mir per Mail mitgeteilt, dass mein momentanes Fachgebiet (Anästhesie) als stationäre Weiterbildung anerkannt wird/ist, wenn man in einem Krankenhaus tätig ist. Darüber freue ich mich natürlich sehr.

Ergibt für mich dann jetzt also tatsächlich auch mehr Möglichkeiten bezüglich FA-Ausbildung und einem eventuellen Fachwechsel.
Mit der oben genannten Aussage wäre es unter Umständen dann auch so, dass eventuell auch z.B. Radio anerkannt werden würde (hatte hier glaube ich jemand gefragt), die entsprechende Person sollte dann einfach nochmal nett bei der jeweiligen ÄK nachfragen. :-)