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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WBO 2020 - Weiterbildungsbefugnisse



Leolinaa03
28.01.2021, 05:17
Guten Morgen :)

Aktuell plane ich meine Bewerbungen und hab dafür bei potentiellen Kliniken auf die vorhandene WBB geachtet. Ich möchte in die Kinderchirurgie und bisher war da ja ein Common Trunk Pflicht, weshalb ich Kliniken mit keiner Common Trunk Ermächtigung oder nicht kompletter Weiterbildungsbefugnis gar nicht erst in die Auswahl mit einbezogen habe. Nun ist mir aber aufgefallen, dass seit 2020 der Common Trunk abgeschafft wurde, was mir gar nicht so bewusst war. Die meisten Kliniken haben unter Weiterbildung auf ihren Websites noch die ursprünglichen Befugnisse aufgeführt und ich finde auch bei den Landesärztekammern keine Infos dazu welche Ärzte welche Befugnisse unter der neuen WBO besitzen. Es ist überall nur für die WBO von 2005 aufgeführt. Das ist jetzt super verwirrend, kann mir jemand erklären wie ich herausfinde wer nach der neuen WBO eine volle Weiterbildungsbefugnis hat :/ (ohne, dass ich jetzt jede Klinik in Deutschland kontaktieren muss) ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Thomas24
28.01.2021, 17:02
Zum Telefonhörer greifen und beim zuständigen Sachbearbeiter deiner LÄK mal nachfragen.

Anne1970
30.01.2021, 07:57
Aktuell, haben diejenigen, die eine WB-Befugnis nach der alten WBO hatten erstmal übergangsweise für - meines Wissens-zwei Jahre die Befugnis weiter. Im Verlauf wird nun geprüft, ob sie die Kriterien erfüllen. Nach und nach ( etwas unterschiedlich angelegt in den einzelnen Ärztekammern) werden die Weiterbilder im Hinblick auf die neue WBO und speziell das E-Logbuch geschult (Stichwort „Train the Trainer“). Man sollte möglichst zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine verbindliche WB -Vereinbarung mit dem/der Weiterbilder/in mit Inhalten ( ggf. versprochenen Rotationen) unterschreiben.

daCapo
30.01.2021, 08:11
Man sollte möglichst zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine verbindliche WB -Vereinbarung mit dem/der Weiterbilder/in mit Inhalten ( ggf. versprochenen Rotationen) unterschreiben.

Hugh? Das ist ja sehr löblich an sowas zusätzlich zu denken. Ich glaube, dass sich da die wenigsten Weiterbilder darauf einlassen werden mit dem Hinweis: Ja sie sind ja schon als Arzt in WB eingestellt, die Rotationen stehen in der WB-Ordnung und sie werden da schon eingeteilt irgendwann. Sowas könnte ja in einem Rechtsanspruch münden, und das ist nicht gewünscht.

Ausnahmen kann ich mir höchstens bei Ärzten in Weiterbildung vorstellen, die im letzten Jahr sind und denen 1-2 Sachen fehlen.


Im Verlauf wird nun geprüft, ob sie die Kriterien erfüllen.
Naja, was soll sich schon groß ändern. Alles wie gehabt.

Anne1970
30.01.2021, 09:46
Nun, schon durch das verbindliche E-Logbuch wird sich m. E. einiges verbessern.
Eine WB- Vereinbarung geht natürlich nur zu Beginn. Ist aber empfohlen. Aktuell werden nach wie vor Leute gesucht ( bis auf natürlich wenige Ausnahmen wie z.B. ...Dermatologie in ... München-Bogenhausen oder so).

daCapo
30.01.2021, 10:03
Nun, schon durch das verbindliche E-Logbuch wird sich m. E. einiges verbessern.
Eine WB- Vereinbarung geht natürlich nur zu Beginn. Ist aber empfohlen.

Ja ein wenig möglicherweise, wenn man fest dran glaubt. Letztendlich wird man auf das "Wohlwollen" seinens Lehnsherren als Vasall angewiesen sein. Wer empfiehlt denn die WB-Vereinbarung? Die ÄK oder du? Gibt es da auch ein Formular für oder ist es im e-logbuch?


Aktuell werden nach wie vor Leute gesucht ( bis auf natürlich wenige Ausnahmen wie z.B. ...Dermatologie in ... München-Bogenhausen oder so).

Weiterbildungsvasallen? Ja das gibt es viele Angebote für...schon länger.

Bonnerin
30.01.2021, 10:15
Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...

Thomas24
30.01.2021, 10:41
Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...

Vielleicht hat diese Person von der OHL auch noch mehr unbeliebte Aufgaben delegiert bekommen (z.b. Hygienebeauftragter, Laserbeauftragter, Datenschutzbeauftragter usw. you name it, es wird gefühlt immer mehr) und soll nebenher auch noch Vollzeit Arzt spielen und hat vielleicht sogar noch ein Privatleben oder Familie. Schätze die Motivation, sich zeitnah um solche Themen wie E- Logbuch zu kümmern und am Ball zu bleiben dementsprechend hoch ein 😉

daCapo
30.01.2021, 10:46
Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...

Äh...dann muss er das alles im Namen des WB machen. In den alten Logbüchern darf nur der WB unterschreiben, kein OA oder die Sekretärin in Vertretung.
Und ja mit dem E-Logbuch: Da muss der Weiterbilder sich wohl um Login usw. kümmern, möglicherweise hat er ja jmd. (ein Vasall oder eine Sekretärin), die ihm hilft.


Schätze die Motivation, sich zeitnah um solche Themen wie E- Logbuch zu kümmern und am Ball zu bleiben dementsprechend hoch ein ��

Genau...Nahe 0.

Leolinaa03
30.01.2021, 11:56
Danke für eure Rückmeldungen. Nach Rücksprache mit der entsprechenden LÄK kam genau diese Auskunft:
Aktuell gilt auf jeden Fall die alte WBB noch während der Umstellungszeit. Und dann muss der Befugte irgendwann mal einen neuen Antrag stellen. Aber selbst wenn der dann zu einer kürzeren Befugnis führt, so wird auf jeden Fall die ursprüngliche Zeit für in Weiterbildung befindliche Assistenten noch angerechnet.

Das ganze E-Logbuch Zeug und auch den neu zu stellenden Antrag für die 2020 WBO würde ich jetzt eher nicht im Vorstellungsgespräch groß erwähnen; heißt ja für den Arbeitgeber erstmal Arbeit. Das mache ich dann erst nach Vertragsunterzeichnung ...

Bonnerin
30.01.2021, 11:57
Vielleicht hat diese Person von der OHL auch noch mehr unbeliebte Aufgaben delegiert bekommen (z.b. Hygienebeauftragter, Laserbeauftragter, Datenschutzbeauftragter usw. you name it, es wird gefühlt immer mehr) und soll nebenher auch noch Vollzeit Arzt spielen und hat vielleicht sogar noch ein Privatleben oder Familie. Schätze die Motivation, sich zeitnah um solche Themen wie E- Logbuch zu kümmern und am Ball zu bleiben dementsprechend hoch ein ��

Nope, das kann ich mit 100%iger Sicherheit sagen. Diese Person ist in Teilzeit oberärztlich tätig und für die Weiterbildung verantwortlich, die angeblich so hoch gepriesen wird. Andere, weitere zeitaufwendige Tätigkeiten in der Arbeitszeit wie z.B. Strahlenschutz o.ä. machen andere Mitarbeiter.
Finde es nur absolut befremdlich, wenn einem mitgeteilt wird, dass es keine regelmäßigen Bescheinigungen gibt, sondern nur eine komplette am Ende (Stellen- oder Fachwechsel sind nicht selten) und man dann halt gefragt wird, was man mit "E-Logbuch" meint.

daCapo
30.01.2021, 12:28
Finde es nur absolut befremdlich, wenn einem mitgeteilt wird, dass es keine regelmäßigen Bescheinigungen gibt, sondern nur eine komplette am Ende (Stellen- oder Fachwechsel sind nicht selten) und man dann halt gefragt wird, was man mit "E-Logbuch" meint.

Mir wurde mir mal gesagt: die jährlichen Weiterbildungsgespräche würden nicht gemacht in der Abteilung und das würde alles am Ende geschehen. Dass man E-Logbuch und WBO 2020 dann nicht kennt, wundert kaum.

Thomas24
30.01.2021, 15:50
Nope, das kann ich mit 100%iger Sicherheit sagen. Diese Person ist in Teilzeit oberärztlich tätig und für die Weiterbildung verantwortlich, die angeblich so hoch gepriesen wird. Andere, weitere zeitaufwendige Tätigkeiten in der Arbeitszeit wie z.B. Strahlenschutz o.ä. machen andere Mitarbeiter.

Hm, man kann über die konkreten Gründe nur spekulieren- aber wenn man als OA in Teilzeit geht, hat man meistens den Wunsch, sich zukünftig weniger mit der Klinik usw. herumzuplagen und sich mehr um andere Themen wie Freizeit und Familie zu kümmern. Wie gesagt, die Motivation sich als Teilzeit OA dann proaktiv selbst um Themen wie die Umsetzung der neuen WBO zu kümmern, regelmäßiges Feedback zu geben, zu schauen, dass alle zeitnah und fair ihre Rotationen bekommen und alle Inhalte erfüllt werden, dürfte recht niedrig sein.

FirebirdUSA
30.01.2021, 19:27
Bei uns hat die für die Weiterbildung verantwortliche Person (quasi aufm Papier vom CA delegiert) noch nicht mal gewusst, dass man jetzt das E-Logbuch hat, nachdem ich nachgefragt habe, wie das denn nun mit der Doku sei...

Weiterbildung ist nicht deligierbar, d.h. es kann auch keiner für den Chef unterschreiben sondern nur der von der ÄK ermächtigte. Da dieser persönlich für die WB verantwortlich ist muss er auch regelhaft anwesend sein. Deshalb ist TZ und Weiterbildungsermächtigung in der Regel nicht möglich und bei mehreren Standorten gibt es geteilte Ermächtigung damit einer vor Ort ist...

Und bisher gibt es nach meinem Kenntnisstand noch kein E Logbuch... die ÄK sind noch nicht so weit.

daCapo
30.01.2021, 21:06
Das E-Logbuch ist da..:

https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnung-2020/elektronisches-logbuch

https://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/logbuch/

<<Ab sofort, besteht die Möglichkeit für die Befugten sich entweder als WBB oder WBA anzumelden.

Die zuvor angelegten Accounts bleiben weiterhin mit dem zuvor generierten Benutzernamen bestehen.

(Stand: September 2020)<<

FirebirdUSA
30.01.2021, 22:43
Das E-Logbuch ist da..:

https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnung-2020/elektronisches-logbuch

https://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/logbuch/

<<Ab sofort, besteht die Möglichkeit für die Befugten sich entweder als WBB oder WBA anzumelden.

Die zuvor angelegten Accounts bleiben weiterhin mit dem zuvor generierten Benutzernamen bestehen.

(Stand: September 2020)<<

Stimmt, seit 1.1.21 auch in BW, du hast Recht. Meine Frage wurde im Dezember noch als "gibt es noch nicht" beantwortet, daher meine Aussage

Mazungu
31.01.2021, 08:34
Auf der Webseite der Bundesärztekammer gibts ein Verzeichnis von Landeskammern, die schon ELogbuch eingeführt hatten. Da sind schon einige, aber gar nicht alle.