Medi1337
11.02.2021, 11:55
Hallo ich hoffe ihr könnt mir vllt mit meinem Problem helfen,
bin im 1. Semester Zahn (WS20/21) und habe mich für Humanmedizin beworben fürs Sommersemester 21 und auch einen Platz bekommen.
Habe mich also von allen Prüfungen abgemeldet, außer von Chemie, da war die Frist schon zu Ende. Werde mich also zum Ende des Wintersemesters Exmatrikulieren lassen, um an der anderen Uni zu studieren.
Habe jetzt folgendes Problem. Ich schreibe in 2 Tagen die Chemieklausur. Falls ich sie bestehe, mache ich normal das Praktikum und kriege den Schein, den ich dann in die neue Uni mitnehmen kann. Soweit so gut.
Falls ich jetzt aber die Klausur nicht bestehen sollte (was eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit ist), könnte ich die Wiederholungsklausur schreiben, die noch zum Wintersemester zählt, aber im Sommersemester geschrieben wird, oder ich stelle einen Antrag auf Entlassung des Prüfungsverhältnisses.
Habe im Dekanat angerufen und gefragt wie alles abläuft, das hat leider nicht viel geholfen, weil die Frau sehr genervt war von mir und mich nur an die Studienordnung verwiesen hat. Die ich zwar gelesen habe, die aber nicht ganz so einfach zu verstehen ist..
Meine Frage ist jetzt, sollte ich die Klausur beim ersten Mal nicht bestehen, und dann nen Antrag auf Rücktritt stellen: Nehme ich den Fehlversuch mit in die neue Uni?
Und noch ne Frage. Wenn ich diesen Antrag stelle, weil ich die WHG-Klausur nicht schreiben möchte, lohnt es sich dann noch am Praktikum teilzunehmen?
bin im 1. Semester Zahn (WS20/21) und habe mich für Humanmedizin beworben fürs Sommersemester 21 und auch einen Platz bekommen.
Habe mich also von allen Prüfungen abgemeldet, außer von Chemie, da war die Frist schon zu Ende. Werde mich also zum Ende des Wintersemesters Exmatrikulieren lassen, um an der anderen Uni zu studieren.
Habe jetzt folgendes Problem. Ich schreibe in 2 Tagen die Chemieklausur. Falls ich sie bestehe, mache ich normal das Praktikum und kriege den Schein, den ich dann in die neue Uni mitnehmen kann. Soweit so gut.
Falls ich jetzt aber die Klausur nicht bestehen sollte (was eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit ist), könnte ich die Wiederholungsklausur schreiben, die noch zum Wintersemester zählt, aber im Sommersemester geschrieben wird, oder ich stelle einen Antrag auf Entlassung des Prüfungsverhältnisses.
Habe im Dekanat angerufen und gefragt wie alles abläuft, das hat leider nicht viel geholfen, weil die Frau sehr genervt war von mir und mich nur an die Studienordnung verwiesen hat. Die ich zwar gelesen habe, die aber nicht ganz so einfach zu verstehen ist..
Meine Frage ist jetzt, sollte ich die Klausur beim ersten Mal nicht bestehen, und dann nen Antrag auf Rücktritt stellen: Nehme ich den Fehlversuch mit in die neue Uni?
Und noch ne Frage. Wenn ich diesen Antrag stelle, weil ich die WHG-Klausur nicht schreiben möchte, lohnt es sich dann noch am Praktikum teilzunehmen?