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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberufliche Nebentätigkeit und Honorare korrekt versteuern



borntorun
14.02.2021, 11:53
Hallo liebes Forum,

ich bin kompletter Neuling in den Steuerangelegenheiten.

Ich bin angestellt als Assistenzarzt und zusätzlich bin ich als Impfarzt freiberuflich auf Honorarbasis tätig. Nächstes Jahr werde ich zum ersten mal seit vielen Jahren eine Steuererklärung abgeben (bis jetzt nur, um ein paar Steuern aus dem Studinebenjob zurückzuholen).

Muss ich diese Honorartätigkeit dem FA extra melden und da meine Freiberuflichkeit ankündigen, so wie es in § 138 Abs. 1 Satz 3 AO steht? Oder reicht es aus, dass am Ende des Jahres in Anlage S einfach mit anzugeben?

WackenDoc
14.02.2021, 11:57
https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?104596-Freiberuflich-im-Covid-Impfzentrum

Du bist nicht freiberuflich im Impfzentrum. Wird in dem Thread genauer erklärt.

borntorun
14.02.2021, 12:19
Ok, es ist scheinselbstständig. Aber das interessiert ja das Finanzamt nicht.

anignu
14.02.2021, 12:47
Meine Erfahrungen bisher mit dem Finanzamt: Hauptsache man gibt es an. Ich hab immer wieder die gleichen Sachen immer gleich angegeben und sie wurden vom Finanzamt dann teils als "selbstständige Tätigkeit" bei der Einkommensteuererklärung akzeptiert, dann wieder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer, manchmal fehlte dann eine Einnahmenüberschussrechnung wannanders wieder nicht. Ich hab die Sachen bisher in keinster Weise verstanden und irgendwo ist es mir letztlich auch egal wenn die gleiche Sache jedes Jahr unterschiedlich bewertet wird.
Aber: wenn es erstmal irgendwo steht dass du so und so viel Geld verdient hast, dann weiß es das Finanzamt, frägt im Zweifel nach und bewertet es dann selbst so wie es will.

morgoth
14.02.2021, 13:02
Genau so auch bei mir.
Immer die Gesamtsumme der Nebenverdienste auf Anlage N angegeben, bis irgendwann eine EÜR verlangt wurde. Geändert hat es für mich nichts, von dem leichten zeitlichen Mehraufwand abgesehen.

Hantago
25.02.2021, 19:18
Freiberufliche Notarzttätigkeit kannst du bei der Übungsleiterpauschale angeben, mit den Einkünften aus der Impftätigkeit würde ich das ebenfalls versuchen. Dann musst du bis 2400€ nichts versteuern.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-09-19.pdf

hebdo
26.02.2021, 15:17
geht nicht bei allen Finanzämtern. Weil es kein Ehrenamt ist und man auch nicht immer bei einer Rettungsdienstorganisation (gemeinnützlich) angestellt ist.

Und als Notarzt ist man nicht freiberuflich/ selbstständig sondern abhängig beschäftigt und sozialversicherungsbefreit. Ich bin bei drei Standorten im Ärztepool und habe drei Arbeitsverträge mit jeweils verschiedenen Kliniken.

Hantago
27.02.2021, 10:42
Ich mach das seit 10 Jahren so, wurde vom FA immer akzeptiert. Letztes Jahr zuerst nicht, aber nach Verweis auf das Merkblatt aus Bayern dann doch wieder. Die Tätigkeit muss kein "Ehrenamt" im eigentlichen Sinne sein, es reicht wenn es eine Nebenbeschäftigung mit deutlich niedrigerem Umfang (max. 1/3) ist als die Hauptbeschäftigung. Ist im Merkblatt gut erklärt und auf S. 21 steht definitiv "Notärzte im Rettungsdienst".

WackenDoc
27.02.2021, 11:27
Wichtig ist nur dass man die Einnahmen angibt. Wenn das Finanzamt das unter der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale nicht anerkennt dann passiert ja nichts "schlimmes"

WackenDoc
27.02.2021, 11:27
Übrigens- dieses Jahr wurde die Frist für die Steuererklärung 2019 verlängert. Ist nicht mehr der 28.2. sondern der 31.8. (mit Steuerberater)