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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 bei Fachrichtungswechsel



Peter_87
16.02.2021, 09:57
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. ALG1. Ich Weiß nicht ob ich mich bei Agentur für Arbeit melden soll oder nicht. Ich habe für den letzten 36 Monaten gearbeitet. Also ich plane jetzt 12 Monaten Auszeit wegen Burnout dann würde ich meine Fachrichtung eventuell ändern. Allerdings würde ich mich kündigen und mit Jobsuche beginnen. was passiert wenn ich Stellenangebote vom Agentur vor Arbeit bekomme, die ich nicht wünsche, und ich diese Jobangebote ablehne.

Vielen Dank

Reflex
16.02.2021, 10:09
Im Zweifelsfall Sanktionen und wenn Du selbstständig kündigst eine Sperrfrist für 3 Monate, außer Du kündigst auf ärztlichen Rat. Warum lässt Du Dich nicht krank schreiben?

daCapo
16.02.2021, 10:14
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. ALG1. Ich Weiß nicht ob ich mich bei Agentur für Arbeit melden soll oder nicht. Ich habe für den letzten 36 Monaten gearbeitet. Also ich plane jetzt 12 Monaten Auszeit wegen Burnout dann würde ich meine Fachrichtung eventuell ändern. Allerdings würde ich mich kündigen und mit Jobsuche beginnen. was passiert wenn ich Stellenangebote vom Agentur vor Arbeit bekomme, die ich nicht wünsche, und ich diese Jobangebote ablehne.
Vielen Dank


a) Wenn du selbst kündigst: Erstmal 3 Monate Monate Sperrzeit, dann ALG 1 für 1 Jahr, weil du 36 Monate gearbeitet hast.
Die Arbeitsagentur wird dir auf jeden Fall Jobangebote zukommen lassen und dich auffordern sich dort zu bewerben.
Wenn der Arbeitgeber dich nicht möchte, geht die Jobsuche natürlich weiter. Aber insgesamt keine Dauerlösung.
Arbeitslosengeld soll zur Überbrückung dienen und nicht als "Auszeit", auch wenn manche es so nutzen.
b) Wenn du wirklich Burnout hast, musst du zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen und dir Hilfe suchen, nicht den Job kündigen.


Kann man hier die Details nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)

hebdo
16.02.2021, 11:22
Prinzipiell ist es richtig, dass du dich eher krankschreiben lassen solltest. Aber ich persönlich kann auch verstehen, wenn man mit einer F-Diagnose nicht aktenkundig sein will.

Im Endeffekt kannst du dich für ein Jahr mit ALG1 "gemütlich freistellen" lassen und dich umorientieren, die 3 Monate Sperrzeit sind natürlich zu überbrücken. Melde dich am besten sofort online "arbeitssuchend". Die Arbeitsagenturen lassen dich erstmal in Ruhe. Meistens haben die Sachbearbeiter keine Ahnung von der ärztlichen Weiterbildung, sodass du leicht gegen ein Stellenangebot argumentieren kannst. Du solltest aber natürlich schon rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate nach einer neuen Stelle suchen.
Alternativ können Coachingangebote dir vielleicht aus dem Burnout helfen - allerdings musst du selbst zahlen, vermeidest aber die Diagnosen.

Peter_87
16.02.2021, 11:48
Prinzipiell ist es richtig, dass du dich eher krankschreiben lassen solltest. Aber ich persönlich kann auch verstehen, wenn man mit einer F-Diagnose nicht aktenkundig sein will.

Im Endeffekt kannst du dich für ein Jahr mit ALG1 "gemütlich freistellen" lassen und dich umorientieren, die 3 Monate Sperrzeit sind natürlich zu überbrücken. Melde dich am besten sofort online "arbeitssuchend". Die Arbeitsagenturen lassen dich erstmal in Ruhe. Meistens haben die Sachbearbeiter keine Ahnung von der ärztlichen Weiterbildung, sodass du leicht gegen ein Stellenangebot argumentieren kannst. Du solltest aber natürlich schon rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate nach einer neuen Stelle suchen.
Alternativ können Coachingangebote dir vielleicht aus dem Burnout helfen - allerdings musst du selbst zahlen, vermeidest aber die Diagnosen.

Vielen Dank, das ist genau was ich suche. Ich habe mich schon telefonisch bei AfA telefonisch arbeitssuchend gemeldet. Ich will nicht eine F-Diagnose in meiner Akte. Andere Frage wenn ich für ein Paar Monaten in meinen Wunschfach Praktikum mache wäre das von der AfA zugelassen oder muss ich nicht mitteilen solange das Praktikum nicht bezahlt ist

rafiki
16.02.2021, 11:56
[QUOTE=Peter_87;2182958 Ich will nicht eine F-Diagnose in meiner Akte. [/QUOTE]

In welcher Akte? Wir sind (noch) nicht wieder bei Stasi & Co.

daCapo
16.02.2021, 12:57
Prinzipiell ist es richtig, dass du dich eher krankschreiben lassen solltest. Aber ich persönlich kann auch verstehen, wenn man mit einer F-Diagnose nicht aktenkundig sein will.


Die gelben Scheine für den Arbeitgeber sind ja extra OHNE die Diagnose. Man ist dann längere Zeit krank, kann ja auch ein komplexer Bruch oder Osteomyelitis sein. Die Personalakten werden übrigens nicht weitergereicht vom Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Aber natürlich gibt es das übliche Gerede.

Wenn du zum Arzt gehst und man dir bescheinigt, dass du dort nicht mehr arbeiten kannst, dann fällt ggfs sogar die Sperrzeit weg.
Würde mich da vom Arzt und Arbeitsamt beraten lassen, nicht unbedingt hier, eher persönlich in so einer Situation.

Reflex
16.02.2021, 13:52
Außerdem sollte man bedenken, dass eine depressive Episode, wenn sie nicht ausreichend und rechtzeitig behandelt wird, einen chronifizierten Verlauf entwickeln kann. Das kann für die berufliche Situation langfristig wesentlich problematischer als eine F-Diagnose sein...

hebdo
16.02.2021, 14:11
Prinzipiell ist es schon richtig, psychische Probleme frühzeitig und richtig zu lösen. ALG1 ist in diesem Fall eher so etwas wie eine Flucht und das Burnout kann deshalb bei der nächsten Tätigkeit wieder auftreten. Die Depression, wenn es denn eine ist, ist ja hier eher ein Symptom als die Erkrankung. Die Ursache ist wahrscheinlich die belastende berufliche Situation. Zumindest kurzfristig wäre ein Therapieansatz aus der belastenden Situation zu gehen.

Es gibt einige Situationen, in denen man seine Krankengeschichte offen legen "muss". BU, Lebensversicherung, Krankenversicherungen, bei Einstieg in Praxen (dort BU und Ausfallversicherungen), meines Wissens auch Geschäftsführertätigkeiten (auch Versicherungen), Beantragung von Approbation/ Berufserlaubnis (im Ausland) ...........
Deshalb kann man schon überlegen, ob man eine Diagnose nicht vermeiden kann.

Reflex
16.02.2021, 14:25
Prinzipiell ist es schon richtig, psychische Probleme frühzeitig und richtig zu lösen. ALG1 ist in diesem Fall eher so etwas wie eine Flucht und das Burnout kann deshalb bei der nächsten Tätigkeit wieder auftreten. Die Depression, wenn es denn eine ist, ist ja hier eher ein Symptom als die Erkrankung. Die Ursache ist wahrscheinlich die belastende berufliche Situation. Zumindest kurzfristig wäre ein Therapieansatz aus der belastenden Situation zu gehen.

Es gibt einige Situationen, in denen man seine Krankengeschichte offen legen "muss". BU, Lebensversicherung, Krankenversicherungen, bei Einstieg in Praxen (dort BU und Ausfallversicherungen), meines Wissens auch Geschäftsführertätigkeiten (auch Versicherungen), Beantragung von Approbation/ Berufserlaubnis (im Ausland) ...........
Deshalb kann man schon überlegen, ob man eine Diagnose nicht vermeiden kann.

Eine Erkrankung nicht zu behandeln, ist immer die schlechteste Alternative für das gesundheitliche Outcome. Insbesondere weil bei einer erstmaligen depressiven Episode ein erhöhtes Risiko von mindestens 50% für eine erneute depressive Episode besteht, welches sich mit jeder weiteren Episode erhöht. Bei guten Versicherungsverträgen sind höchstens die vergangenen fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre bei Krankenhausaufenthalten zu beachten. Das sollte kein Grund sein sich nicht behandeln zu lassen.

daCapo
16.02.2021, 16:00
Burn-out-Syndrom als Inklusivum unter Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung

Du hattest dich im September 2020 schonmal beklagt, dass du mit onko und jetzt psychiatrie nicht glücklich warst und eher etwas in Richtung Informatik suchst.

Ich würde dir empfehlen außerhalb des Forums sich beraten oder behandeln zu lassen. Das hier ist sicherlich der falsche Ort.
.

hebdo
16.02.2021, 16:28
Also, es ist prinzipiell möglich sich über ALG1eine längere Auszeit zu nehmen ohne auf größere Probleme zu stoßen. Für ungewollte Lebensberatung ist das Forum hier sehr gut geeignet.

daCapo
16.02.2021, 16:35
Hmmm... sehr viel Empathie und viel Verständnis. Auch immer sehr sachlich.

docdean
16.02.2021, 17:29
Um die Sperrzeit wegen eigenmächtiger Kündigung kannst du unter Umständen herum kommen, wenn du aus wichtigem, nachweisbarem Grund kündigst. Also z.B. gesundheitliche Gründe wie Burnout oder auch Mobbing. Ich vermute, dass du das nur mit deinem Sachbearbeiter besprechen musst, ohne dass die Krankenkasse das mitbekommt.

Arbeitsangebote sind kein Problem, du bekommst nur Vorschläge, die deiner gewünschten Fachrichtung entsprechen und kannst andere ablehnen. Im Moment scheinen die aber eh entspannt zu sein, mein Sachbearbeiter wollte am Anfang einmal mit mir telefonieren (aus dem Home Office heraus), um mir das Procedere zu erklären, und hat mir zwei Anzeigen (von Arbeitsvermittlern...) weitergeleitet. Die hab ich ignoriert und seitdem nichts mehr von ihm gehört und mich auch nicht mehr gemeldet.

daCapo
16.02.2021, 18:25
Aha... Habe da keine Erfahrung, kommt dann auf die entspanntheit des Sachbearbeiters an. Im übrigen kann man auch Angebote wegen Krankheit ablehnen. Am besten im persönlichen Gespräch klären.


Hier steht, dass man erneut in eine Sperrzeit kommt, wenn man Angebote ohne guten Grund ablehnt im Sinne einer Sanktion.
https://www.arbeitsvermittler.de/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld/arbeitsablehnung-wichtige-gruende-gegen-eine-sperrzeit#ablehnung

hebdo
16.02.2021, 20:17
Aus eigener Erfahrung kann man als Arzt ganz entspannt und ohne Befürchtungen ALG1 beantragen. Zum einen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Behörde gesplittet in die Bereichen Meldung, Arbeitsvermittlung, ALG-Beantragung und Leistungsauszahlung besteht. Keiner kann etwas über den anderen Bereich sagen. Die Vermittler wissen um die günstige Arbeitsmarktlage und machen grundsätzlich wenig Druck - zumindest die ersten 12 Monate. Zweitens gibt es kaum deailierte Kenntnisse über die Weiterbildung, sodass man Stellen u.a. mit der Begründung in diese Richtung ablehnen kann.

Wenn du dich während der Arbeitslosigkeit krank meldest, bekommst du für die Zeit kein ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Man bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

Mit Praktika und Hospitationen bin ich mir nicht sicher. Aber Fortbildungen werden z.B. gern gesehen. Denke aber es sollte kein Problem sein. Wenn du dich komplett auserhalb des medizinischen Bereich orientieren willst, kannst du bestimmt auch so Unterstützung bekommen.

Generell würde ich aber ggüber der Agentur sehr zurückhaltend mit Infos sein und nur das allernötigste preis geben.

Peter_87
16.02.2021, 21:05
Aus eigener Erfahrung kann man als Arzt ganz entspannt und ohne Befürchtungen ALG1 beantragen. Zum einen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Behörde gesplittet in die Bereichen Meldung, Arbeitsvermittlung, ALG-Beantragung und Leistungsauszahlung besteht. Keiner kann etwas über den anderen Bereich sagen. Die Vermittler wissen um die günstige Arbeitsmarktlage und machen grundsätzlich wenig Druck - zumindest die ersten 12 Monate. Zweitens gibt es kaum deailierte Kenntnisse über die Weiterbildung, sodass man Stellen u.a. mit der Begründung in diese Richtung ablehnen kann.

Wenn du dich während der Arbeitslosigkeit krank meldest, bekommst du für die Zeit kein ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Man bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

Mit Praktika und Hospitationen bin ich mir nicht sicher. Aber Fortbildungen werden z.B. gern gesehen. Denke aber es sollte kein Problem sein. Wenn du dich komplett auserhalb des medizinischen Bereich orientieren willst, kannst du bestimmt auch so Unterstützung bekommen.

Generell würde ich aber ggüber der Agentur sehr zurückhaltend mit Infos sein und nur das allernötigste preis geben.

Vielen Dank. Was empfiehlst du als Grund der Kündigung zu benennen?
Also z.B. Weil ich eine andere Fachrichtung fortsetzen will oder Weil ich Stress auf die Arbeit wegen höher Arbeitsbelastung und Personalmangel
Oder macht es kein Unterschied wenn ich kein Problem der 3 monatige Sperre habe

hebdo
17.02.2021, 11:36
Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen

daCapo
17.02.2021, 16:05
Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen

Würde ich vor der Kündigung dort abklären...

tarumo
21.02.2021, 15:14
Bin mir nicht sicher, ob du beim Arbeitsamt einen Grund angeben musst. Wenn dann würde ich die Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung angeben. Mit gesundheitlichen Gründen könntest du die Sperrfrist unter Umständen umgehen

Bei der Arbeitsagentur muß auf jeden Fall eine Kopie der Kündigung eingereicht werden, zusätzlich muß der ehemalige Arbeitgeber Angaben über Art, Dauer und Art des Beschäftigungsendes machen.
Bei einem befristeten Vertrag gibt es logischerweise keine Kündigung