PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Psychosomatikjahr vor Labormedizin?



Mr.ccaa
16.02.2021, 16:48
Hallo zusammen,
ich habe zum Winter mein Examen gemacht und wollte so langsam anfangen, mich zu bewerben und liebäugel gerade mit Psychosomatik, Labormedizin und Mikrobiologie.

Da für die Labormedizin ein Jahr stationäre Patientenversorgung vorgesehen ist, war meine Überlegung, erst in Richtung Psychosomatik zu suchen. Wenn es mir gefällt, kann ich ja in dem Fachgebiet bleiben und ansonsten nach einem Jahr Richtung Labormedizin/Mikrobiologie schauen. Wird aber das Psychosomatikjahr anerkannt für Labormedizin? Im Rahmen einer stationären psychosomatischen Therapie sind die Ärzte ja nachts eigentlich eher in Rufbereitschaft und nicht vor Ort.

roxolana
16.02.2021, 17:04
Sicher, dass du nicht ein Jahr Innere brauchst? Ist in meinem BL zumindest so.

MissUmbrella
16.02.2021, 17:21
Bei deiner zuständigen Ärztekammer nachfragen bzw. die WBO deines Bundeslandes checken, da müsstest du fündig werden..

davo
16.02.2021, 17:25
WBO anschauen. Ist sowieso Pflicht!

Bonnerin
17.02.2021, 12:19
In den ÄK, die die neue WBO umgesetzt haben braucht man nur ein Jahr stationäre Versorgung, in dem Fall ist die Fachrichtung egal.

roxolana
17.02.2021, 13:29
Welche ÄK hat es denn die Muster-WBO zu 100% umgesetzt? IdR kochen die doch immer ihr eigenes Süppchen. In Berlin braucht man für Labormedizin stationäre Innere oder Pädiatrie, für MiBi ist das Fach egal, muss nicht mal stationär sein.

escitalopram
17.02.2021, 13:56
Natürlich muss man die jew. WBO beachten, aber was für einen Sinn ergäbe das "klinische" Jahr in Psychosomatik im Rahmen des Labormedizin-FA? Somatische Fächer und v.a. Innere sind meiner Meinung nach viel besser geeignet.

Bonnerin
17.02.2021, 14:03
Welche ÄK hat es denn die Muster-WBO zu 100% umgesetzt? IdR kochen die doch immer ihr eigenes Süppchen. In Berlin braucht man für Labormedizin stationäre Innere oder Pädiatrie, für MiBi ist das Fach egal, muss nicht mal stationär sein.

Ich glaube, Nordrhein hat die tatsächlich sehr eng am Original umgesetzt.
Ob Psychosomatik, wo man vermutlich recht wenig Labordiagnostik macht und auswertet, jetzt das ideale Fach ist, sei dahin gestellt.

xhf52
17.02.2021, 14:14
Einfach in deiner passenden WBO nachschauen. Für Niedersachsen wäre das z.B.:


müssen 12 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im
stationären Bereich abgeleistet werden


Dann nachschauen welche Bereiche unter "unmittelbaren Patientenversorgung" gemeint sind:


Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,
Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und
Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Physikalische und
Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.

Also zu deiner Frage: Ja, das ist möglich. Und wer weiß, vielleicht ist das ja eine Kompetenz die in der Labormedizin noch fehlt und du bist der nächste der eine Psychose mit bestimmten Laborparametern verknüpfen kann? :)

roxolana
17.02.2021, 14:52
Psychosen werden allerdings nicht in der Psychosomatik behandelt. ;-)

Der TE hat aber auch nicht gefragt, ob es sinnvoll ist, sondern ob es angerechnet wird bzw. ob es als stationäres Fach gilt, auch wenn die Ärzte nachts nicht vor Ort sind, sondern nur Rufbereitschaft haben. Das ist bei der Unterscheidung ambulant vs. stationär meines Wissens nach kein Kriterium, sollte also als stationär angerechnet werden, sofern natürlich eine Weiterbildungsbefugnis vorhanden ist.

xhf52
17.02.2021, 15:08
Na toll und ich hab extra vorher nachgeguckt ob's ein Bereich der Psychosomatik ist, schade haha :-nix

Auch das steht ja alles in der WBO, um mal bei der aus Niedersachsen zu bleiben:


Im Sinne dieser Satzung gehören zum ambulanten Bereich Arztpraxen, Institutsambulanzen,
Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und medizinische Versorgungszentren. Dem stationären
Bereich werden Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und Einrichtungen,
in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden,
zugerechnet.

Also das was roxolana schon meinte trifft zu. :-)