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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LANR- lebenslange Arztnummer beantragen?



Nefazodon
18.02.2021, 19:51
Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zur LANR:
Ich habe vor kurzem meine Stelle gewechselt und einen Wust an Unterlagen von der Personalabteilung bekommen...
u.a. gab es da auch ein Formular, in dem ich meine lebenslange Arztnummer eintragen sollte....

Ich bin erst seit kurzem Facharzt und bisher bin ich damit nie in Berührung gekommen.

Brauche ich als angestellter Arzt in einem Klinikum überhaupt eine LANR? Wenn ja, wofür?

Die LANR wird ja von der zuständigen KV vergeben....im Internet steht, dass seit 2019 auch Weiterbildungsassistenten im KH eine LANR erhalten sollten. An mir ist das aber irgendwie komplett vorbeigegangen. Ist das bei jemandem schon der Fall gewesen?

Weiß jemand welche rechtlichen Konsequenzen es hätte, wenn man eine LANR beantragt? Die Kosten belaufen sich wohl auf 100 Euro.
Ich würde dann versuchen, das Geld von meinem Arbeitgeber wieder zu bekommen, also die 100 Euro würden mich erstmal nicht abschrecken, aber nicht, dass ich dann nachher zu KV-Diensten verpflichtet bin, nur weil ich eine LANR habe...
Also weiß jemand Näheres dazu?

Ich wäre für jegliche Information dankbar!

abcd
18.02.2021, 20:22
Man bekommt als Arzt im Krankenhaus keine lebenslange Arztnummer, sondern eine Arztnummer (ANR) (https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/informationstechnik-im-krankenhaus/verzeichnisse-und-register/krankenhausarztnummernverzeichnis/) für das Krankenhausarztverzeichnis. Das kann der Arbeitgeber beantragen. Dazu benötigt er Daten des Arztes, sodass es unwahrscheinlich ist, dass Dein bisheriger Arbeitgeber ohne Dein Wissen eine ANR beantragt hat. Vorsichtshalber einfach anfragen.

Nefazodon
18.02.2021, 20:34
Man bekommt als Arzt im Krankenhaus keine lebenslange Arztnummer, sondern eine Arztnummer (ANR) (https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/informationstechnik-im-krankenhaus/verzeichnisse-und-register/krankenhausarztnummernverzeichnis/) für das Krankenhausarztverzeichnis. Das kann der Arbeitgeber beantragen. Dazu benötigt er Daten des Arztes, sodass es unwahrscheinlich ist, dass Dein bisheriger Arbeitgeber ohne Dein Wissen eine ANR beantragt hat. Vorsichtshalber einfach anfragen.

Danke für deine Antwort!

Aber ich glaube, ich habe das etwas missverständlich formuliert: ich denke nicht, dass mein bisheriger AG ohne mein Wissen eine Arztnummer für mich beantragt hat. Mit "das ist an mir vorbeigegangen" meinte ich, dass ich bisher definitiv keine LANR habe.
Und das obwohl im Internet steht:

Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Kranken*haus zu verringern, hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Vor*gaben verschärft. Kliniken müssen seitdem in einem Entlassplan die medizinisch un*mittel*bar erforderlichen Anschlussleistungen festlegen. Die Details sollte die Selbst*ver*waltung beschließen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten sich aber nicht einigen. Nun regelt ein Schiedsspruch strittige Punkte.

Vorgesehen ist, dass das Entlassmanagement für alle stationär behandelten Patienten gilt. Die Kliniken sind verpflichtet, auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Da die meisten Kliniker nicht über eine LANR verfügen, müssen sie sich registrieren. Das wird voraussichtlich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die DKG spricht von 50.000 betroffenen Klinikärzten.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70929/Entlassmanagement-Klinikaerzte-erhalten-lebenslange-Arztnummer

Der Artikel ist schon etwas älter, ich hatte das aber auch bereits an anderer Stelle gelesen.

Nefazodon
18.02.2021, 20:44
Hier der Absatz aus dem Wikipedia-Artikel zur LANR den ich meine und der mich etwas irritiert hat:


Während die lebenslange Arztnummer bisher nur für die meist ambulant tätigen Vertragsärzte der kassenärztlichen Vereinigungen Verwendung fand, wird ab 2019 auch allen im Krankenhaus tätigen Ärzten eine solche zugeteilt. Damit wird – spätestens bei einer klinischen Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung – faktisch jedem Arzt eine lebenslang gültige Arztnummer zugeteilt. Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht abgeschlossen haben und seit der Novellierung im ambulanten Bereich arbeiten, wird bislang keine LANR zugeteilt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Arztnummer

abcd
18.02.2021, 21:51
Wenn man im Rahmen des Entlassmanagements Rezepte erstellt oder AU schreibt, benötigt man tatsächlich die ANR. Bei uns machen das allerdings nur die Oberärzte und zumindest für diese hat die Verwaltung die Nummer "beantragt". Bis Ende 2019 gab es noch eine Übergangsnummer, die sich nur durch die Fachrichtung unterschied.

Die Krankenhäuser sollten inzwischen alle Ärzte an das Verzeichnis gemeldet haben. Sollten. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist. Für Dich hat das erstmal keine Konsequenzen. In den Unterlagen für die Personalabteilung trägst Du einfach keine Nummer ein.

Nefazodon
20.02.2021, 14:39
Ah, okay. Vielen Dank für die Antwort.

tarumo
21.02.2021, 08:04
Ich kenne es so: Vergabe einer LANR durch die KV ist gratis und geht formlos (zum Beispiel, um als Vertreter KV-Dienste machen zu können).
Kostenpflichtig ist die Eintragungs ins (Kassen-)arztregister, aber dafür muß man sowieso Facharzt sein. Und die Rechnung (um 100 EUR) würde ich an die Instanz weiterreichen, die ein Eintrag gewünscht hat.
Je nach KV gibt es sicherlich Unterschiede, also bitte vor Ort informieren.

abcd
21.02.2021, 13:51
So wie ich den Threadersteller verstanden habe, arbeitet er nicht niedergelassen und hat das bislang auch nicht. Die Arztnummer für Krankenhausärzte wird über die Verzeichnisstelle vergeben und nicht vom Arzt beantragt. Siehe Link in meinem ersten Posting. Wenn ich allerdings im niedergelassenen Bereich gearbeitet habe und eine LANR bekommen habe, bleibt diese bestehen und wird auch im Krankehaus weitergeführt. Man bekommt keine zweite Nummer.

tarumo
21.02.2021, 15:05
Man kann, wie gesagt, auch als Krankenhausarzt (oder sonstiger) jederzeit eine LANR bei der KV kostenfrei beantragen und bekommen, zum Beispiel für Vertreterzwecke oder Impfeinsätze. Die wird auch weitergeführt, wie der Name schon sagt.

Damit dürfte die Frage des Ausgangspostings doch beantwortet sein?

abcd
21.02.2021, 15:50
Ausgangsfrage war ja brauche ich die ANR und wofür, diese Frage war bereits beantwortet.
Wenn ich keine LANR habe, kann ich sie bei der Personalabteilung nicht angeben. Das ist kein Problem, da das Krankenhaus verpflichtet ist, den Arzt zu melden, der dann eine ANR (keine LANR von der KV) erhält. Das KH hat auch selbst Zugriff auf das Krankenhausarztnummernverzeichnis und kann bestehende Nummer heraussuchen.

Eigene Antragstellung für LANR bei der KV kostet zumindest in BaWü 100€. Wüsste nicht weshalb man sich den Aufwand antun sollte.

dmtec
17.07.2021, 13:08
Ich habe zb das Problem dass ich wohl eine LANR habe aber niemand mir sagen kann, wo ich diese LANR raus finde.
Dutzende emails haben nicht geholfen

Nefazodon
17.07.2021, 15:20
@dmtec: Mit wem hast Du denn geschrieben?

Eigentlich sollte die für dich zuständige KV wissen, ob Du eine LANR hast oder nicht...

Woher weißt Du denn, dass Du wohl eine LANR hast? Auch die Stelle, die dir das mitgeteilt hat, sollte dann ja mehr darüber wissen....wie die LANR lautet zum Beispiel.

Speranza100
19.07.2021, 12:16
Ich habe auch nie eine beantragt und besitze eine wie ich erfuhr. Bei mir war es auch die KV, welche mir diese jetzt auch zusendet.