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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausverbot an der Uni = Exmatrikulation????????????



problemvektor69
05.03.2021, 11:18
Hallo,

aufgrund einer körperlichen Meinungsverschiedenheit über meinen "Aufenthaltsgrund" mit einem Hausmeisterlehrling o.ä, wurde mir ein Hausverbot für ALLE Einrichtungen der Charité erteilt.....denkt ihr das resultiert in einer Exmatrikulation???? Ist das schon mal jemandem passiert? Werde ich mein Studium nach Corona so überhaupt fortsetzen können oder muss ich mich jetzt besser an anderen Unis bewerben? Hab mich natürlich mit der Studienberatung in Kontakt gesetzt, die haben mir aber noch nicht geantwortet. Langsam wächst meine Panik! Kennt sich jemand mit derartigen Problemen aus und würde sich mit mir in Kontakt setzen? Ich bin noch in der Vorklinik.

MFG

Problemvektor69

Matzexc1
05.03.2021, 11:49
Hallo,

aufgrund einer körperlichen Meinungsverschiedenheit über meinen "Aufenthaltsgrund" mit einem Hausmeisterlehrling o.ä, wurde mir ein Hausverbot für ALLE Einrichtungen der Charité erteilt.....denkt ihr das resultiert in einer Exmatrikulation???? Ist das schon mal jemandem passiert? Werde ich mein Studium nach Corona so überhaupt fortsetzen können oder muss ich mich jetzt besser an anderen Unis bewerben? Hab mich natürlich mit der Studienberatung in Kontakt gesetzt, die haben mir aber noch nicht geantwortet. Langsam wächst meine Panik! Kennt sich jemand mit derartigen Problemen aus und würde sich mit mir in Kontakt setzen? Ich bin noch in der Vorklinik.

MFG

Problemvektor69

Hi,
ich empfehle dir die Fachschaft und das Studiendekanat zu informieren. Diese können dr wahrscheinlich weiterhelfen, ich fürchte nur das du vor Montag niemanden erreichen wirst.

Mir ist ein ähnlicher Fall bisher nicht untergekommen.

Feuerblick
05.03.2021, 11:49
Und bitte nicht mehrere Threads zum gleichen Thema eröffnen. Alle anderen Threads werden hiermit gelöscht.

Gruß
Feuerblick
MediLearn-Moderatorin

Sait
05.03.2021, 15:28
Erzähl mal, was passiert ist! Erst einmal müsste man ja klären, ob du derjenige bist, der Schuld an der körperlichen Auseinandersetzung hat oder nicht. Notwehr sollte niemandem verwehrt sein, auch uns Medizinern nicht.

Tzehehe
05.03.2021, 18:28
Seit wann gibt es an der Charite wieder eine Vorklinik?

xenopus laevis
05.03.2021, 18:33
Wir bezeichnen die Zeit bis zum ersten Stex auch als Vorklinik. Finde es nun nicht ungewöhnlich.

Wie will man das Hausverbot denn kontrollieren? Und was genau ist denn passiert?

jktz90
06.03.2021, 21:47
Gegen das Hausverbot würde ich erst einmal nicht verstoßen. Sonst wird es strafrechtlich ein Problem.

Wer hat dir überhaupt das Hausverbot erteilt? Derjenige muss ja über das Hausrecht verfügen, also idR der Rektor (oder delegiert).
Waren Zeugen anwesend?

Ich würde mich an den Rektor wenden und dir genau vorher überlegen welche Begründung du hast. Wenn es wirklich deine Schuld war, überlege ob es Zeugen gibt, im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage.

Ein Hausverbot in allen Gebäuden der Charite entspricht ja schon fast einer Exmatrikulation. Das muss auch von denen dann entsprechend gut begründet sein.

problemvektor69
07.03.2021, 12:03
Habe nichts schriftliches, das ganze wurde nur mündlich vom Sicherheitsdienst(?) ausgesprochen. Ich glaube ich sollte jetzt erst einmal abwarten, zumindest für die Notaufnahme wird das Hausverbot ja wohl nicht durchsetzbar sein? Meine Personalien wurden aufgenommen von denen. Die Geschichte im Detail möchte ich nicht erzählen aber es war eher ein Missverständnis. Bin mir auch nicht ganz sicher ob es wirklich für alle Gebäude gilt....aber ich gehe jetzt erstmal besser davon aus

Hoppla-Daisy
07.03.2021, 13:42
Diese Hausordnung (https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Hausordnung/Hausordnung_Universitaet_Wuerzburg_15-08-18.pdf) ist zwar von der Uni Würzburg, aber eine Hausordnung hat die Charité gewiss auch. Den Rest solltest du dir selbst heraussuchen können ;-)

problemvektor69
07.03.2021, 13:53
Ja ich bin ja nicht blöd....in "meiner" steht das der Wachdienst vom Vorstandsvorsitzenden befugt ist, das Hausrecht wahrzunehmen oder so was. Also hilft mir das auch nicht. Trotzdem Danke

Rettungshase
07.03.2021, 21:41
Naja... in Unkenntnis aller Details ist unsere Möglichkeit, dich in dieser Sache zu beraten, mehr als eingeschränkt.
Vielleicht liest du deine Hausordnung noch mal genauer durch ("oder so was") ;)

Im besten Fall gibt es da auch eine Befristung der Hausverbots wie bei Daisy.
Sofern die deine Daten nicht aufgenommen haben, kannst du es natürlich auch mal versuchen, dich in die Räumlichkeiten zu wurschteln.
Eine andere Option wäre das Gespräch mit höherer Stelle und/oder du lässt dich erst mal anwaltlich beraten (bevor dich die Chose Studium, Approbation uvm. kostet).

Oooooder du suchst das Gespräch mit dem Hausmeisterlehrling.
Nichtsdestotrotz tue ich mich schwer, mir Szenarien vorzustellen, bei denen körperliche Auseinandersetzungen mit Hausmeisterlehrlingen unausweichlich sind.
Hier steht - je nachdem, was sich reell zugetragen hat - im Zweifel auch immer der Passus der Unwürdigkeit der Ausübung des ärztlichen Berufs im Raume, wenn es um die Beantragung der Approbation kommt und das zur Anzeige käme.

Feuerblick
08.03.2021, 06:24
Ich frage mich ja wirklich, wie heftig und ausufernd eine einmalige körperliche „Auseinandersetzung“ sein muss (und was dahintersteckt), damit ein dauerhaftes Hausverbot für die komplette Einrichtung erteilt wird. Da würden mir nur Dinge einfallen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind und zur Anzeige gebracht werden könnten. :-nix
Es wäre vermutlich schlichtweg sinnig, sich mal einen Anwalt zu nehmen und mit diesem und den Beteiligten das Problem zu klären.
Dann könnte man auch sehen, welche Folgen das hat. :-meinung

cartablanca
09.03.2021, 10:41
Ich denke eine übergeordnete Stelle kann das Hausverbot des Sicherheitsdienstes aufheben.

Chriman
09.03.2021, 10:59
Hallo,

aufgrund einer körperlichen Meinungsverschiedenheit über meinen "Aufenthaltsgrund" mit einem Hausmeisterlehrling o.ä, wurde mir ein Hausverbot für ALLE Einrichtungen der Charité erteilt.....denkt ihr das resultiert in einer Exmatrikulation????

Eine Exmatrikulation durch den Sicherheitsdienst / Facilitymanagement ist im deutschen Hochschulgesetz sicherlich nicht vorgesehen ;)

Einige Fragen:
1. War den Beteiligten Personen bei dem Vorfall klar, dass du Student bist? --> falls nicht, reduziert dies bereits die Wahrscheinlichkeit dass der Vorfall beim Studiensekretariat / Dekanat ankommt auf 0.
2. Wurden denn überhaupt Personendaten von Dir dokumentiert? --> gibt es ne polizeiliche Anzeige gegen dich?



Hab mich natürlich mit der Studienberatung in Kontakt gesetzt, die haben mir aber noch nicht geantwortet.

Hätte ich erstmal nicht getan --> siehe Frage 1.
Aber mal ganz realistisch: Wie soll an drei Campi ein Hausverbot tatsächlich umgesetzt werden?
In neun Semestern Charité-Studium wurde ich nie namentlich kontrolliert. Selbst jetzt werden an den Eingängen doch nur die Mitarbeiterausweise/Studentenausweise kontrolliert. Da schaut niemand auf den Namen oder vergleicht sonstige Daten....

pineapple
09.03.2021, 13:27
Wenn der Betroffene allerdings an Klausuren und Seminaren teilnimmt, seine Anwesenheit auch dort bestätigt, da verpflichtend ist, offenbart er ja selbst, da gewesen zu sein.
Denke allerdings bei Entschuldigung und Einsicht wird es wieder aufgehoben

Hätte es allerdings auch versucht, mit dem Hausmeister zu regeln, nicht dem Studiensekretariat. Keine Ahnung ob die dann verpflichtet sind, dich anzuzeigen, falls du an einer Präsensveranstaltung teilnimmst

JeffAlbertson
11.03.2021, 17:59
Uff, glaube das ist alles halb so dramatisch. So lange die körperliche Auseinandersetzung nicht in einer schweren Körperverletzung geendet hat, sondern "nur" damit, das beide Seiten mit ein paar blauen Flecken nach Hause gegangen ist, wird da auch kein Hahn mehr danach krähen (außer jemand will auf jeden Fall eine Anzeige aufgeben).
Ansonsten... joa... Sicherheitsdienst. Können gerne ein Hausverbot aussprechen, aber im Endeffekt sind das Dienstleister, die von oben gesagt bekommen, was sie tun sollen. Würde erst Mal meine Termine dort normal wahrnehmen und erst wenn die da wirklich meinen dich abzuweisen die nächsten Schritte wir Dekanat etc. durchgehen.

Eine Exmatrikulation ist das auf gar keinen Fall und selbst dafür ist so eine Auseinandersetzung nicht ausreichend. Dass sich dort jetzt die Studienleitung hinsetzt und auslotet ob sie dich exen für sowas wäre Overkill... Da muss man schon einiges leisten um zwangsexmatrikuliert zu werden. Du müsstest den Unifrieden und den Ablauf dermaßen stören, dass keine Veranstaltungen stattfinden können oder aber 3 mal durchs M2 oder so fallen. Alles andere ist absurd. Vor allem muss das auch vor Gericht standhalten. Das alles für eine kleine Auseinandersetzung? Glaube ich nicht.

problemvektor69
10.04.2021, 12:25
Wie es derzeit ausschaut ist es wohl im Sande verlaufen.