NuName
07.03.2021, 09:13
Guten morgen liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich der Vergütung von Bereitschaftsdiensten nach TV Ärzte VKA, Bereitschaftsstufe 3.
Genauer geht es um die Zulagen.
Ich beziehe mich auf den aktuellen TV-Ärzte (VKA (http://https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-aerzte)).
Unter § 11 Absatz 1 Satz 2 a- e sind die Zeitzuschläge aufgeführt. In Satz 4 steht, dass bei den Zuschlägen c-e nur der höchste gewährt wird. Nach dieser Leseart müsste bei einem Sonntags Dienst ja folgende Zuschläge gezahlt werden:
15 % Nachtzuschlag (Buchstabe b) + 25 % Sonntagszulage (Buchstabe c) = 40% on top auf das Grundgehalt.
Unter § 12 Absatz 3. Fassung ab 2020 Satz 1 steht ein Zuschlag von 15% für BD Dienste.
In Absatz 4. Satz 1 steht, dass man für Feiertage einen Zeitzuschlag von 25% erhält. Nach Satz zwei sei dieser sogar ohne weitere Ansprüche auf Zeitzuschläge (z.B. kein Nachtzuschlag? kein Freizeitausgleich?)
In Absatz 5. sind 15% Nachtzuschlag angegeben, nach Satz zwei ebenfalls ohne Anspruch auf weitergehende Zeitzuschläge.
Für mich beißen sich § 11 und § 12.
Zählt § 11 nur für (Wechsel-) Sicht und § 12 für BD?
Falls sich jemand schon ein Mal genauer mit der Vergütung auseinander gesetzt hat, würde ich mich freuen, wenn ihr Klarheit in die Angelegenheit bringen könntet. Der Verwaltung traue ich dahingehend weniger ^^
Freundlicher Gruß und einen schönen Sonntag
ich habe eine Frage bezüglich der Vergütung von Bereitschaftsdiensten nach TV Ärzte VKA, Bereitschaftsstufe 3.
Genauer geht es um die Zulagen.
Ich beziehe mich auf den aktuellen TV-Ärzte (VKA (http://https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-aerzte)).
Unter § 11 Absatz 1 Satz 2 a- e sind die Zeitzuschläge aufgeführt. In Satz 4 steht, dass bei den Zuschlägen c-e nur der höchste gewährt wird. Nach dieser Leseart müsste bei einem Sonntags Dienst ja folgende Zuschläge gezahlt werden:
15 % Nachtzuschlag (Buchstabe b) + 25 % Sonntagszulage (Buchstabe c) = 40% on top auf das Grundgehalt.
Unter § 12 Absatz 3. Fassung ab 2020 Satz 1 steht ein Zuschlag von 15% für BD Dienste.
In Absatz 4. Satz 1 steht, dass man für Feiertage einen Zeitzuschlag von 25% erhält. Nach Satz zwei sei dieser sogar ohne weitere Ansprüche auf Zeitzuschläge (z.B. kein Nachtzuschlag? kein Freizeitausgleich?)
In Absatz 5. sind 15% Nachtzuschlag angegeben, nach Satz zwei ebenfalls ohne Anspruch auf weitergehende Zeitzuschläge.
Für mich beißen sich § 11 und § 12.
Zählt § 11 nur für (Wechsel-) Sicht und § 12 für BD?
Falls sich jemand schon ein Mal genauer mit der Vergütung auseinander gesetzt hat, würde ich mich freuen, wenn ihr Klarheit in die Angelegenheit bringen könntet. Der Verwaltung traue ich dahingehend weniger ^^
Freundlicher Gruß und einen schönen Sonntag